Apps zurückgeben: Apple verweist häufig an Entwickler
Solltet ihr euch im App Store „verklickt“ haben, mit der geladenen App überhaupt nicht zufrieden sein oder festgestellt haben, dass die im Beschreibungstext beworbenen Features in der fraglichen Anwendung überhaupt nicht angeboten werden, dann ist die Rückforderung des investierten Kaufpreises euer gutes Recht. Der dazu nötige Prozess lässt sich über Apples Sonderseite reportaproblem.apple.com relativ problemlos anstoßen und setzt ... →