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4050 Euro für drei unerwünschte Mails

Spam-E-Mails von o2: Hamburger Anwalt berechnet 1350 Euro

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29 Kommentare 29

Unter Verweis auf das PLUS-Portal der BILD (interessant) berichtet Focus Online über den Fall eines Hamburger Anwaltes, der sich die Werbe-E-Mails des Mobilfunkanbieters o2 bezahlen lässt.

Eine Aktion, die sich in Zeiten, in denen o2 in Kundengunst-Umfragen gerne mal an letzter Stelle auftaucht, wohl über den kollektiven Beifall der Community freuen darf.

So mahnte der Anwalt den Netzbetreiber im Jahr 2014 erstmals für die Zustellung unerwünschter Werbe-E-Mails ab und lies sich eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, in der o2 zusagte vom Versand weiterer E-Mails Abstand zu nehmen.

Als wenig später erneut elektronische Post zur Kundenrückgewinnung aufschlug forderte der Hamburger die initiale festgesetzte Strafe von 750 Euro problemlos und erhöhte den Preis für weitere Mails auf 1350 Euro.

Focus Online schreibt:

Es kam wie es kommen musste: In der Folge erreichten den Anwalt weitere E-Mails von O2. Wieder forderte der Hamburger das Geld ein, doch diesmal wehrte sich der Konzern. Die Angelegenheit wanderte vor das Landgericht in München, wo O2 seinen Firmensitz hat. Schon dort bekam Habeck Recht, doch erst vor dem Oberlandesgericht gab sich der Konzern nun geschlagen, wie „Bild“ berichtete: Für die drei unerwünschten Werbemails bekommt der Jurist nun 4050 Euro. Es wird sich zeigen, ob Habeck weiterhin lukrative Post von O2 bekommt.

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27. Mrz 2018 um 11:15 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    29 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Wenn ich als Privatperson gegen alle unerwünschte Werbmails klagen könnte, so wie dieser Anwalt, wäre ich reich.

    • Kannst du doch? Brauchst nur einen Anwalt dazu, der dann eben einen Teil des „Erlöses“ einstreicht…

      • Das Blöde ist nur das es leider in den meisten Fällen Spammer aus irgendwo sind die für unsere Justiz nicht greifbar sind weil im Ausland. Das mit o2 wie in diesem Fall ist eher die Ausnahme.

  • Großartige Aktion von dem Anwalt!!
    Man sollte sich nicht alles gefallen lassen…wenn o2 sowas unterzeichnet, müssen sie in dem Fall auch bezahlen :-)
    Vielleicht oder hoffentlich setzt das ein Zeichen.
    Just my 2 cents…

  • Ich mein O2 ist ja der letzte Drecksladen aber nach der Kündigung hatte ich O2 untersagt mir weitere Mails zu senden und bis jetzt haben Sie sich daran gehalten.
    Hey der 1. Punkt in dem ich mal nicht über O2 schimpfen kann.
    Trotzdem muss ich sagen, lasst lieber die Finger von O2.

  • Doppel Gold für den Anwalt.
    Ich könnte ihm noch duzend Firmen nennen die es auch nicht lernen weil solche Firmen ganz genau wissen: Wo kein Kläger da kein Richter.
    Da sich viel zu wenige wehren geht die Rechnung für solche Firmen dennoch auf.

    Das Schöne an der Botschaft ist aber:
    O2 muss sich jetzt was einfallen lassen um in ihrer undurchsichtigen Werbeflut wirklich einen Filter einzubauen der überall und immer greift um solche Menschen wie den Anwalt wirklich auszuschließen.
    Dieses war vorher vermutlich gar nicht möglich weil solche Firmen doch völlig den Überblick verloren haben und nur kapitalistisch denken.

  • Nicht vergessen, dass o2 in diesem Fall zuvor eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben hat. Nur aus diesem Grund bestand auch ein Zahlungsanspruch.

  • So ist es, Abmahnanwälte die nicht im Auftrag eines Klienten abmahnen, sondern um die eigene Kasse zu füllen sind das letzte! Was für eine Ehre hat denn so ein Anwalt?

  • Der Anwalt benutzt doch nur die selben Methoden wie diese ganzen Firmen. Die haben sich damit befasst wie man sich durch eine Gesetzeslücke schleichen kann. Das macht der Anwalt nun auch.
    Ob es menschlich fair ist sei dahin gestellt aber es dreht sich in dieser Welt nunmal nur noch um Geld.
    Und daran sind nur wir, die Mittel- und Unterschicht Schuld. (Ist nicht böse gemeint, es ist Fakt)

  • im Gegensatz zu den willkürlich versendeten Abmahnwahnschreiben, ist in diesem Fall aber ein schriftliches Eingeständnis seitens o2 gemacht worden, den Herrn nicht mehr zu belästigen. Im Falle einer Zuwiderhandlung wurde eine Strafe vereinbart und das ganze unterzeichnet.
    Ich sehe da nicht wo da etwas fragwürdig ist. Das ganze ähnelt einem Kontaktverbot, was für natürliche Personen neben Geld- auch Freiheitsstrafen vorsieht.

  • Das hat mit Abmahnabzocke nichts zu tun – der Anwalt hat eine Unterlassungserklärung von O2 unterschreiben lassen und O2 war so blöd, ihn nicht aus dem Verteiler zu nehmen – was nur zeigt, wie unfähig O2 ist

  • @Jo: seit wann sind denn Unterlassungserklärungen rechtsstaatlich fragwürdig? Erst denken oder informieren und dann reden…

  • Eindeutig O2, denn die haben sich an einen Vertrag nicht gehalten. Und wenn sie nun die VEREINBARTE Vertragsstrafe nicht zahlen wollen ist der Anwalt im Recht zu klagen. Und wie sollte man sich sonst gegen Belästigung schützen wenn nicht durch eine Unterlassungserklärung oder einer einstweiligen Verfügung?

  • Abmahnung bewirken aber auch Veränderungen für uns Privatleute. Nur so haben es einige Verbraucherzentralen geschafft Veränderungen in unserem Leben zu erreichen
    Also verteufeln sollte man sie nicht. Nur zu dubiosen und illegalen Zwecken sollte man sie nicht nutzen dürfen. ;-)

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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