GEMA gewinnt gegen Suno: Gericht beanstandet unlizenzierte KI-Musik
Die GEMA hat sich im Urheberrechtsstreit mit dem KI-Musikdienst Suno vorerst durchgesetzt. Das Landgericht München I gab den Ansprüchen der Verwertungsgesellschaft auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz überwiegend statt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Im Verfahren ging es um sechs bekannte Musikwerke: „Atemlos durch die Nacht“, „Rasputin“, „Big in Japan“, „Forever Young“, den Refrain von „Mambo ... →