“Adsense” für iPhone Entwickler - Werbepause im iTunes Store
Zwei schnelle Ergänzungen zu unserem, am 3. März veröffentlichten Artikel “Apple sucht Werbe-Manager, bereitet sich auf Streaming-Dienst vor“. Zum besseren Einstieg, und auch um die von uns gewählte Überschrift zu klären, fangen wir jedoch woanders an - bei Google Adsense. Webseiten-Betreiber, Blogger und überhaupt all jene die Google regelmäßig für ihre Suchanfragen verwenden, werden die Textanzeigen kennen. Auf jeder zweiten Webseite vertreten (bei uns im grauen Kasten unten rechts), bietet Google allen Content-Anbietern die Möglichkeit, Kontext-sensitive Werbung auf ihren Webseiten einzubinden. Für jeden Klick auf die beworbenen Links fließen dann Kleinstbeträge auf das Konto des Bannerplatzanbieters.
Laut AppleInsider könnte auch Apple an einem Adsense-ähnlichen Konzept arbeiten.
Statt Banner der bislang führenden Werbeanbieter von AdMob & Co. in die eigenen Gratis-Applikationen zu integrieren, könnten iPhone-Entwickler zukünftig ein von Apple bereitgestelltes Werbe-Framework in ihre Applikationen implementiren - Apple würde sich dann um die Vermarktung des Werbeplatzes kümmern und mögliche Erträge direkt auf die Konten der Entwickler überweisen.
“This would free developers to focus on improving the functionality and quality of their applications without worrying about monetization techniques, which would instead be handled by Apple and made accessible via simple function calls. Once implemented, it’s also likely that Apple will offer developers — or the software publishers they work for — flexibility in customizing and filtering advertisements through an addition to the iTunes Connect web interface.“
Im gleichen Atemzug erwähnenswert, ist die von patentlyapple ausgegrabene Patentschrift zur Integration automatisch eingebundener Werbeblöcke in die im iTunes Store angebotenen Filme und Serien. Apple könnte so die Kosten pro Folge erheblich senken ($0,99 pro Serienfolge waren im Gespräch) - würde die verloren gegangene Differenz zum bisherigen Serienpreis dann jedoch über (nicht-vorspulbare) Reklame-Clips zurückholen. Ein Modell das sich gerade bei Streamingangeboten bewähren dürfte - ein Marktbereich an dem Apple - laut Cnet - in letzter Zeit verstärkt arbeitet.

In einem heute veröffentlichten Patentantrag aus dem Jahr 2008 beschreibt Apple die Möglichkeit, gewisse iPhone-Funktionen durch Tippen auf die Geräterückseite oder Fingerstriche über das Kameraobjektiv zu steuern. Konkret wird zum Beispiel die Play/Pause-Funktion beim Abhören der Voicemail-Nachrichten (mit dem Finger aufs Gehäuse tippen) oder das Scrollen auf Webseiten und in Dokumenten (mit dem Finger nach oben oder unten übers Kameraobjektiv fahren) genannt.
Die Webseite 
Apples jetzt veröffentlichte Patentschrift
Erinnert sich noch jemand 


Die Freigabe für die im Februar 2008 von Apple eingereichten Patentanträge läuft weiter auf Hochtouren. So lassen sich - nach dem zuletzt
Die zweite Patentschrift trägt den Titel “
Drüben 


Via
Eine
Das wir vom iPhone keinen Ersatz für das Mediacenter im Wohnzimmer erwarten dürfen, sollte spätestens nach dem ersten eingehenden Anruf während des gemütlichen Video-Abends klar sein. Das man sich bei Apple jedoch Gedanken um eine mögliche Integration des Handys in euer Heimkino-System macht, zeigt diese, von
Für mehr Aufsehen sorgt jedoch sicher die ein nebenstehender Skizze eingezeichnete Kamera, laut Beschreibungstext kann diese sowohl Fotos wie auch Videos aufnehmen: The mobile device 100 can also include a camera lens and sensor 180. In some implementations, the camera lens and sensor 180 can be located on the back surface of the mobile device 100. The camera can capture still images and/or video.




Die von Apple unter dem Titel “Movement-based interfaces for personal media device” eingereichte Patentschrift stammt vom 1. Oktober 2007, ist seit dieser Woche 
Wie 

Auf 





Eins noch: Mit etwas Fingerspitzengefühl und Übung ist es mit der Text-Lupe sogar möglich auch einzelnde Foto-Ausschnitte geringfügig zu vergrößern. Nicht unbedingt praktisch aber es geht.








