Urteil: WhatsApp muss AGB auf Deutsch bereitstellen
Das Berliner Kammergericht hat der Facebook-Tochter WhatsApp untersagt, auf seiner deutschen Internetseite nur englischsprachige AGB anzubieten und das Unternehmen aufgefordert seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zukünftig auch in einer Ausgabe für Deutsche Anwender anzubieten. Darauf macht der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) aufmerksam , der eine Klage gegen das in Kalifornien ansässige Unternehmen angestrengt hatte. Der VZBV hatte kritisiert, dass die seitenlangen ... →