Baden-Württemberg: Schulgesetz für Handy-Verbote vorbereitet
In Baden-Württemberg sollen Schulen künftig eigenständig regeln können, wie die private Nutzung von Smartphones und ähnlichen Geräten auf dem Schulgelände gehandhabt wird. Eine Änderung des Schulgesetzes, die das Landeskabinett jetzt auf den Weg gebracht hat , gibt Schulen die Möglichkeit, eigene und verbindliche Vorgaben zur Nutzung mobiler Endgeräte wie Handys oder Smartwatches festzulegen. Die neue Regelung ist als § 23 Absatz 2b im Schulgesetz vorgesehen ... →