Handy-Ticket aber kein Empfang: Beförderer besteht auf Strafe
Wer mit einem Handy-Ticket in Bus oder Bahn unterwegs ist, muss im Fall einer Kontrolle nicht nur das richtige Ticket vorzeigen, sondern auch sicherstellen, dass es in der App seines Beförderers angezeigt wird. Ein aktueller Fall aus Berlin zeigt, dass ein gespeicherter Screenshot nicht ausreicht. Der betroffene Student hatte sein gültiges Semesterticket als Bildschirmfoto abgespeichert, weil er unterwegs keinen Internetzugang hatte ... →