Bundesweit erstes Angebot startet
SMS bei Funkzellenabfrage: Justiz informiert betroffene Bürger
Immer dann, wenn Ermittler wissen wollen, wo und wann Tatverdächtige mit ihren Mobilgeräten unterwegs waren, werden sogenannte Funkzellenabfragen angeordnet. Diese können Aufschluss darüber geben, welche Mobilfunknummer, zum abgefragten Zeitpunkt, in welche Funkzellen eingebucht waren und damit grob über den Standort des Tatverdächtigen bzw. dessen Smartphones informieren.
Allein in Berlin haben die Strafverfolgungsbehörden der Hauptstadt im vergangenen Jahr 523 Funkzellenabfragen angeordnet und kommen damit auf ziemlich genau zwei Funkzellenabfragen pro Werktag. Über diese können sich Berliner und Besucher der Hauptstadt, sofern ihre Rufnummern ebenfalls in den abgefragten Zellen eingebucht waren, fortan per SMS informieren lassen.
Dafür hat die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung jetzt das sogenannte Funkzellenabfragen-Transparenz-System scharf geschaltet, das nach einer Anmeldung auf fts.berlin.de nachträglich per SMS informiert, sobald die entsprechenden Ermittlungsverfahren abgeschlossen wurden. Soll heißen: Von einer Funkzellenabfrage betroffene Bürger erfahren erst im Nachgang über die Sichtung der eigenen Mobilfunknummer durch die Strafverfolgungsbehörden.
Die Senatsverwaltung für Justiz betont, dass das bundesweit erste System seiner Art freiwillig und kostenlos ist. Seit dem Aufbau des Funkzellenabfragen-Transparenz-Systems 2018 hätten sich bereits 18.000 Mobilfunknummern registriert, von denen aktuell noch 3.500 Rufnummern angemeldet sind.
Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Formular mit anschließender Bestätigungs-SMS und muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Ist eine Erneuerung fällig erinnert das Funkzellenabfragen-Transparenz-System ebenfalls per SMS.