5% des Jahresumsatzes als Strafe
Geplante Obsoleszenz: Erste Europa-Klage gegen die iPhone-Bremse
Nachdem Apples Eingeständnis – man sei dazu übergegangen die Performance älterer iPhone-Modelle zu reduzieren, um den Alltagseinsatz der Geräte auch bei einer schlechten Akkugesundheit zu gewährleisten – bereits eine Sammelklage in den USA vom Zaun brach, sieht sich das Unternehmen nun auch mit der ersten europäischen Klage zum Thema konfrontiert.
Dies teilt die französische Nichtregierungsorganisation „Halte à l’Obsolescence Programmée“ (HOP) mit, die sich gegen die bewusste Verkürzung der Lebensdauer von Produkten einsetzt.
Nach Angaben von HOP, die ihre Klage vor dem Pariser Gericht „Tribunal de grande instance de Paris“ eingereicht haben, könnte Apples Verhalten in Frankreich mit einer besonderen Strafe belegt werden. So verbieten unsere westlichen Nachbarn seit der Gesetzesnovelle zur Energiewende von 2015 den Einsatz der geplanten Obsoleszenz explizit. Das Gesetz sieht eine Höchststrafe von zwei Jahren Gefängnis und bis zu 300.000 Euro Geldstrafen und 5% des Jahresumsatzes vor.
Die Klageschrift der Franzosen, die leider nicht nur mit den belegbaren Fakten zur iPhone-Bremse argumentiert, sondern auch die „Forschungsergebnisse“ der Harvard-Studentin Laura Trucco zitiert, die wir bereits 2014 als wenig seriös kritisieren mussten, lässt sich hier einsehen.
Die Verlangsamung älterer Geräte scheint die bewusste Absicht zu haben, Apple-Kunden dazu zu drängen, das neue Modell zu kaufen.
Apple Frankreich hat die gestern eingereichte Klage bislang noch nicht kommentiert.