Handy-Vertrag: Preisnachlass oder Kündigung bei schlechtem Empfang
Für Festnetzanschlüsse gibt es das bereits . Künftig können auch Nutzer mobiler Internetzugänge die Qualität ihres Anschlusses überprüfen, um bei unzureichender Leistung von ihrem Recht auf Minderung oder gar einer außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen. Die entsprechende Verfügung tritt am 20. April in Kraft. Begleitend wird ab diesem Zeitpunkt auch eine neue App zur Verfügung stehen, mit der Nutzer die Qualität ... →