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Klage gegen Tagesschau-App: Verleger ziehen vor Bundesgerichtshof

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28 Kommentare 28

Wenn euch nach einer Runde Kopfschütteln zu Mute ist, könnt ihr die Berichterstattung zur rechtlichen Auseinandersetzung um die Tagesschau-App noch mal im ifun.de Archiv nachlesen.

genmais

Seit geschlagenen vier Jahren investiert der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger einen Teil des Geldes, mit dem ihr euch unter anderem die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Süddeutsche Zeitung, die WELT, die Westdeutsche Allgemeine Zeitung und den Kölner Stadt-Anzeiger an Kiosk leistet, in einen Rechtsstreit der ein krudes Ziel verfolgt: Die Verleger wollen das Verbot der von euch mitfinanzierten Nachrichten-App erwirken.

Bereits seit dem Start der Tagesschau-App 2009 kritisieren die Zeitungsmacher das „presseähnliche Erzeugnis“ und argumentieren mit §11, Absatz 2, Satz 1, Nr. 3 des Rundfunkstaatsvertrages. Die Anwendung verstoße gegen die vom Rundfunkrat beschlossenen Richtlinien.

Heute nun geht der Streit in eine neue Runde. Erstmals verhandelt jetzt der Bundesgerichtshof über die Klage der Verleger. In dem Verfahren geht es zwar nur um das App-Angebot des 15. Juni 2011. Hinter der exemplarischen Verhandlung steht aber die Grundsatzfrage: Darf es die App in der jetzigen Form geben oder nicht?

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Die Position der ARD:

Für die beklagte „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ (ARD) ist die Tageschau App kein eigenständiges Internet-Angebot, sondern nur ein bestimmter Ausspielweg für Inhalte, die ohnehin auf tagesschau.de zu sehen sind. Dieselben Inhalte würden durch die App nur auf Smartphones und Tablets nutzbar. Und für die Internetseite tagesschau.de ist im Jahr 2010 der Drei-Stufen-Test durchgeführt worden. Das Angebot wurde nach entsprechender Prüfung genehmigt. Für die App gelte diese Genehmigung also auch, so die Argumentation der ARD. Und an diese Genehmigung seien die Gerichte gebunden.

Der Bundesgerichtshof berät seit den frühen Morgenstunden. Falls ein Urteil noch heute gesprochen werden sollte, informieren wir euch im Laufe des Tages – wahrscheinlicher ist jedoch die Festsetzung eines gesonderten Termins zur Urteilsverkündung.

Chronic: Der Streit um die Tagesschau-App

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30. Apr 2015 um 11:35 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    28 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Weit davon entfernt, mich zu einer Meinung bezüglich Sinn oder Unsinn des Klagegrunds hinreißen zu lassen, behaupte ich mal im Lichte der bisherigen Rechtsprechung in Bezug auf die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags und dessen Höhe: ein solches Verfahren kann man in D nicht gewinnen.

  • Diese ständige klagerei geht mir auf den Pinsel. Dann sollen sie durch Qualität überzeugen, dann bin ich auch bereit zu wechseln. Weder N24, n-tv oder sonstige haben bis jetzt brilliert! Ich zahle durch meine Rundfunkgebühren diese App mit und begrüße deren Inhalte.

    • Du zahlst aber auch das neue Studio und den neuen Nachrichtenton und… … Für teilweise falsche und immer subjektivere Berichterstattungen. Die App ist meiner Meinung nach der richtige Weg, aber mit eine qualitative Meinung kannst du dir nur bilden über mehrere Quellen. Es gibt keinen Journalismus, der keine politischen Motivationen hat – eben auch die ARD.

  • Was könnten die Verleger alles schaffen, wenn Sie ihr Geld und Ihre Kraft lieber in vernünftige eigene Angebote stecken würden, statt die einzige App mit sinnvollem Angebot zu bekämpfen…

    Zur Tageschau-App: Finde diese super. Nur die „Eilmeldungen“ gehen wir auf die Nerven. Erdbeben, Attentate auf Präsidenten oder Invasionen von Außerirdischen sind Eilmeldungen. Aber wo bitte ist die Eile bei der Information wer ins Pokal-Finale einzieht oder anderen Sport-Meldungen? Wann die Information vorliegen wird, steht ein halbes Jahr vorher fest. Jeder den das Interessiert kann also selber nachschauen.

  • Hoffentlich kriegen die Kläger auferlegt, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

  • Zunächst der Versuch zu einigen obigen Beiträgen ein wenig klarzustellen.
    Höchste Instanz wäre grundsätzlich zwar der BGH, aber es ist durchaus denkbar, dass die Kläger noch vor Bundesverfassungsgericht oder Europäischen Gerichtshof ziehen, erwarte ich sogar.
    Die Kosten in solche. zivilverfahren trägt immer die Partei, die verliert. Bekommt der Kläger teilweise Recht, werden Kosten geteilt.
    Inhaltlich: eigentlich ist die Klage zu begrüßen, nicht weil ich mit den Verlegern sympathisiere, sondern weil so die Chance besteht, dass BGH oder auch BVerfG das antiquierte Bild von ‚Rundfunk‘ zurecht rücken. So etwas wie Internet gab es früher nicht, insoweit scheinen auch die ganzen Staatsverträge etc. zum ‚Rundfunkrecht‘ nicht mehr zu passen. Aber früher gab es auch kein Farbfernsehen (auch wenn das manche jetzt Erstaunen mag, aber ich kann mich noch gut dran erinnern) kein HD, etc.. Etc..
    Was passiert eigentlich, wenn ‚Fernsehen‘ nur noch via Internet und Mediatheken kommt? Wieso ist eine iPhone App so etwas gravierend anderes (inhaltlich) als z.B. Der gute alte Videotext? Nur weil es eine bessere Technik zur Verbreitung und Darstellung ist?
    Wäre gut, wenn die höchsten Gerichte hier einmal klarstellen würden und vielleicht geht der Prozess für die Kläger nach hinten los. Ich würde als Richter durchaus überlegen, ob es wirklich einen Unterschied macht, ob Inhalte per Funkaignal oder per Internet-App bereitgestellt werden.U

    • BVG vielleicht, EGH nein.
      Das ist keine europäische Angelegenheit, das würde nicht zugelassen.
      BVG allerdings auch nur, wenn sie Verfassungswidrige Vorwürfe „finden“, das scheint mir auch eher unwahrscheinlich.

  • Da geht es doch wieder nur um Geld. Die sehen sich von der Tagesschau-App bedroht.
    Ich wünsche mir eine Zukunft ohne dieses sch… Geld. Ob das die Menschheit jemals hinbekommt?

  • Gibt es wirklich Menschen, die noch immer kein RSS nutzen, um auf dem Laufenden zu bleiben?

    • Ja, ich. RSS habe ich noch nie benutzt und im Übrigen auch noch nie richtig verstanden. Wenn ich wissen will, das in der Welt los ist, reichen mir eine Zeitung, mittlerweile halbstündliche Nachrichten im Radio, abends die Tagesschau und bei mehr Interesse an einem Thema Recherchen im Internet. Wozu brauche ich da RSS für jeden Furz?

      • Ich hab auch erst sehr spät damit angefangen. Aber seit ich Feedbin und Reeder für mich entdeckt habe, bin ich immer auf dem aktuellen Stand. Habe vorher Twitter benutzt, war mir aber irgendwann zu unkomfortabel. Probiers aus, du wirst es nicht bereuen.

  • Ich hab‘ die Nachrichten bezahlt, ich will auch eine App!

    Und als nächstes gehört die alberne „Depublizierung“ abgeschafft!

  • Diese ganze ÖR-Mafia gehört abgeschafft. Was ist das denn für ne „Demokratie“, wo ich gezwungen werden soll, für Göbbels-TV und Kochshows ageld abzudrücken.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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