Auch Tablets betroffen
Handy am Steuer: Regelbuße soll von 60 auf 100 Euro steigen
Im Gespräch mit der BILD hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt seine Pläne für einen Ausbau des bereits gültigen Handyverbots am Steuer erläutert. Demnach soll sowohl das fällige Bußgeld erhöht, als auch die Palette der offiziell verbotenen Geräte erweitert werden.
Neben dem Einsatz von Mobiltelefonen soll zukünftig auch der Griff zum Tablet geahndet werden können. Bislang ist in der Straßenverkehrsordnung lediglich das Halten eines Mobiltelefons (bei laufendem Motor) ausdrücklich untersagt. Ein Umstand der in der Vergangenheit zu kuriosen iPod-Streitereien führte.
Zudem soll die Regelbuße für den Griff zum Handy fast verdoppelt werden und von 60 (gültig seit April 2014) auf 100 Euro steigen. Einen Punkt in Flensburg gibt es weiterhin gratis dazu. Die F.A.Z. berichtet:
Die Pläne des Ministers sehen demnach eine Erhöhung der Geldbußen für die Nutzung mobiler Geräte während der Fahrt von 60 auf 100 Euro im Regelfall vor. Bei schweren Verstößen drohten künftig auch Fahrverbote und Geldbußen von bis zu 200 Euro. Die Nutzung von Sprachsteuerung, Vorlesefunktionen und von sogenannten Head-Up-Displays für Fahrzeug- oder Verkehrszeichen-Informationen würden dagegen ausdrücklich erlaubt.
Bereits im Oktober 2011 haben wir uns mit dem ADAC über die Handy-Nutzung im Fahrzeug unterhalten. Um möglichen Bußgeldern zu entgehen, solltet ihr über eine iPhone-Halterung – mit oder ohne eigener Stromversorgung – verfügen. Die Logik hinter der Empfehlung:
Nach § 23 Abs. 1a StVO darf der Fahrzeugführer während der Fahrt kein Mobiltelefon benutzen, wenn dazu das Mobiltelefon in die Hand genommen werden muss. Ist das iPhone im Fahrzeug befestigt und liegt es z.B. in der Mittelkonsole, so [können Buttons] gedrückt werden, ohne dass dazu das iPhone in die Hand genommen werden muss. Anderenfalls liegt ein Verstoß vor, der nach dem Bußgeldkatalog mit einer Regelgeldbuße […] geahndet wird.