iPhone am Steuer: Ab Mai deutlich teurer
Als Apple im Oktober 2011 seine sprachgesteuerte iPhone-Assistentin Siri ins Rennen und damit auch hierzulande auf die Straßen schickte, haben wir mit dem ADAC gesprochen. ifun.de wollte damals wissen, wie sich der Siri-Einsatz mit der deutschen Straßenverkehrsordnung vereinbaren lässt.
Damals erläutert ein ADAC-Sprecher:
Nach § 23 Abs. 1a StVO darf der Fahrzeugführer während der Fahrt kein Mobiltelefon benutzen, wenn dazu das Mobiltelefon in die Hand genommen werden muss. Ist das iPhone im Fahrzeug befestigt und liegt es z.B. in der Mittelkonsole, so kann der Button gedrückt werden, ohne dass dazu das iPhone in die Hand genommen werden muss. Anderenfalls liegt ein Verstoß vor, der nach dem Bußgeldkatalog mit einer Regelgeldbuße von € 40,- sowie 1 Punkt in Flensburg geahndet wird.
Eine gute iPhone-Halterung ist also Pflicht. Der bevorstehende 1. Mai rückt das Thema „iPhone am Steuer“ nun noch mal ins Rampenlicht. So soll das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ab dem kommenden Monat mit weitaus höheren Bußgeldern als bislang bestraft werden.
Statt 40€ werden zukünftig 60€ veranschlagt. Einen Punkt – diese werden ab 1. Mai erst ab einem Verwarngeld in Höhe von mindestens 60€ fällig – gibt es weiterhin gratis dazu.
Jörg Borm, der die Punktebewertung im Verkehrszentralregister heute mit der im Fahreignungsregister verglichen hat, merkt an:
Nach dem neuen System werden Punkte fällig bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die die allgemeine Verkehrssicherheit massiv gefährden und eine Strafe von mindestens 60 Euro nach sich ziehen. […] Auch in Bezug auf die Punktesammlung gilt die verschärfte Variante – bisher durften maximal 18 Punkte auf dem Flensburger Konto landen, ab Mai sind es nur noch acht. Wer diese Grenze ausreizt, ist den Führerschein endgültig los. Das wiederum kann schnell passieren, dafür reichen jetzt deutlich weniger Verstöße als bisher.
Ein Beispiel: Wer zweimal mit dem Handy am Steuer erwischt wird (je 1 Punkt), andere auf der Autobahn bedrängt (2 Punkte) oder eine rote Ampel (2 Punkte) und ein Überholverbot außerhalb geschlossener Ortschaften missachtet (1 Punkt), darf schon mal im Keller nach dem Fahrrad suchen oder sich fortan auf die öffentlichen Verkehrsmittel freuen.
Zum Stichtag 1. Mai 2014 werden alle Einträge im Fahreignungsregister mit mindestens einem Punkt weitestgehend automatisiert umgestellt. Künftig soll auch eine Online-Abfrage des eigenen Punktestands möglich sein. Das Kraftfahrtbundesamt digitalisiert gerade die Millionen von Daten. 2016 kann man seinen Punktestand dann online abrufen.