Nach außen streng, nach innen freigebig
Anti-Tracking: Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Apple ein
Wie das Bundeskartellamt am Dienstagvormittag bekannt gegeben hat, hat die Behörde jetzt ein Verfahren gegen Apples Tracking-Beschränkungen eingeleitet, die mit der Ausgabe von iOS 14.5 auf iPhone und iPad eingeführt wurden.
Damals integrierte Apple mit der sogenannten „App Tracking Transparency“-Offensive eine zusätzliche Abfrage, die App-Nutzern beim Einsatz von Drittanbieter-Applikationen aktiv zur Zustimmung eines geräteübergreifenden Daten-Trackings aufforderte ifun.de berichtete:
- Tracking-Nachfrage in iOS 14.5: Apples Software-Chef erklärt
Nach außen streng, nach innen freigebig
Ein Datenschutz-Vorstoß, der vor allem werbefinanzierte Applikationen betraf und diesen teils signifikante Umsatzeinbußen bescherte. Grundsätzlich hat das Bundeskartellamt Apples datensparsamen Umgang mit Nutzerdaten zwar begrüßt, will aber prüfen, ob Apple die gleichen Hürden Vorgaben auch dem eigenen Angeboten macht. Daran bestehen nach Angaben von Andreas Mundt, Präsidenten des Bundeskartellamtes, offenbar Zweifel:
Wir begrüßen datenschonende Geschäftsmodelle, die den Nutzerinnen und Nutzern Wahlmöglichkeiten über die Verwendung ihrer Daten einräumen. Ein Konzern wie Apple, der die Regeln in seinem Ökosystem und speziell im App Store einseitig festlegen kann, sollte diese aber wettbewerbskonform gestalten. Daran bestehen begründete Zweifel, wenn Apple Regeln für Dritte festlegt, die aber ausgerechnet für Apple nicht gelten sollen. Damit könnte Apple eigene Angebote bevorzugen oder andere Unternehmen behindern.
Unser Verfahren stützt sich maßgeblich auf die neuen Befugnisse, die wir im Rahmen einer verschärften Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne im letzten Jahr erhalten haben (§ 19a GWB). Es reiht sich ein in Verfahren, die wir auf dieser Basis gegen Google / Alphabet, Meta / Facebook und Amazon führen oder bereits abgeschlossen haben.
So würde Apple mit Drittanbieter-Applikationen wesentlich strenger umgehen, als mit den eigenen Angeboten. Während Nutzer von Dritt-App das Tracking doppelt gestatten müssen, verzichten Apples eigene Applikationen auf eine vergleichbare Nachfrage.
Da das Bundeskartellamt schon länger prüft, ob Apple (wie bereits Meta und auch Google) zudem als Unternehmen „mit einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb“ eingestuft wird, wird das jetzt eingeleitete Verfahren auch in diesem Kontext durchgeführt.
Neben der Prüfung der von Apple eingeführten Tracking-Regeln will sich das Bundeskartellamt auch genauer mit der dienst-übergreifenden Datenzusammenführung durch Apple beschäftigen und prüfen, ob Apples Anti-Tracking-Regeln dafür sorgen, dass das Angebot werbefinanzierter Mobil-Applikationen langfristig abnimmt.
Zuletzt schien sich herauszukristallisieren, dass Apple mit den Tracking-Maßnahmen die eigenen Werbeumsätze ankurbeln konnte. Ein Umstand der bereits in Polen untersucht wird:
- Polen untersucht Apple: Tracking-Abfrage fördert Anzeigenverkauf
- Datenschutz-Offensive: Apples Werbe-Umsätze steigen
- Studie: Apples Tracking-Abfrage ohne effektiven Mehrwert