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Anwalt des kleinen Mannes

Telekom zieht für StreamOn vor Gericht: „DVD-Qualität reicht aus“

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Die Reaktion war vorhersehbar. Nachdem die Bundesnetzagentur erst gestern Teilaspekte der Zubuchoption StreamOn untersagte – ifun.de berichtete – und darauf pochte, dass die europäischen Vorschriften zu Roaming und Netzneutralität eingehalten werden müssen, hat die Deutsche Telekom nun angekündigt den Rechtsweg beschreiten zu wollen.

Streamon 500Die aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchaus nachvollziehbare Reaktion des Netzbetreibers, wäre bis zum Abschluss der rechtlichen Klärung eigentlich nicht weiter erwähnenswert, hätte die Telekom ihren Blog-Eintrag zum Thema etwas ehrlicher formuliert.

Uns hätte bereits ein kurzer Verweis der Telekom ausgereicht, dass man darauf angewiesen sei, sich von den Mitbewerbern zu differenzieren. Ein vages Versprechen, dass man an echten und vor allem bezahlbaren Daten-Flats arbeiten würde und mit StreamOn nur eine temporäre Zwischenstation auf dem Weg zum europäischen Niveau implementiert hat. Wie gesagt, einfach nur eine halbwegs nachvollziehbare Begründung – die Telekom braucht nicht verstecken, dass sie gewinnorientiert arbeitet.

DVD-Qualität reicht aus

Doch das was der Netzbetreiber unter der euphemistischen Überschrift „Wir kämpfen für unsere Kunden“ nun abzieht ist wenig seriös. Die Telekom scheint die Bedenkenträger – die nicht nur unter den Bestandskunden und in der Bundesnetzagentur sondern auch unter den eigenen Aktionären zu finden sind – zu belächeln und orientiert sich bei der Argumentation für ihre StreamOn-Geschäftsbedingungen an dem inzwischen legendären Bill Gates-Zitat: „640 k ought to be enough for anybody“.

So schreibt der Telekom-Mann Andreas Middel:

[…] Die Behörde möchte durchsetzen, dass alles immer in HD-Qualität abrufbar sein muss. Die Übertragung in DVD-Qualität ist für die Darstellung auf mobilen Endgeräten jedoch absolut ausreichend. […]

WTF? Die „Behörde“ möchte nicht durchsetzen, „dass alles immer in HD-Qualität abrufbar sein muss“ sondern will lediglich verhindern, dass Inhalte die bislang in allen möglichen Qualitäten abrufbar waren, zukünftig nicht standardmäßig von der Telekom zusammengestaucht werden. Die Bundesnetzagentur hat hier einfach nur festgestellt, dass die Telekom das normale Internet und kein „Internet Lite“ an ihre Kunden ausliefern soll.

Dvd Image

DVD-Auflösung auf dem iPhone X

Anwalt des kleinen Mannes

Ebenfalls realitätsverweigernd wirkt Middels Verweist auf die hundertprozentige Akzeptanz der StreamOn-Regelungen bei allen Kunden des Unternehmens. Bezugnehmend auf die Forderung der Bundesnetzagentur, die StreamOn-Option dürfe nicht auf den innerdeutschen Raum beschränkt sein, schreibt Middel:

Wir sind überzeugt, dass die EU-Roaming-Verordnung auch nationale Tarife erlaubt, und dass StreamOn als kostenloser Zusatzvertrag in Deutschland nicht EU-weit angeboten werden muss. StreamOn ist von vorne herein als ein Angebot zur Nutzung im Inland konzipiert worden. Das haben wir klar kommuniziert. Das wurde 100prozentig akzeptiert. Es gibt keinerlei Beschwerden von Kunden oder unseren Partnern.

Das „keinerlei Beschwerden von Kunden“ muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Warum nicht „nur eine verschwindend kleine Anzahl von Beschwerden“? Hier hätte man genug Interpretationsspielraum gehabt und sich nicht in eine Ecke manövriert, die weder selbstbewusst noch integer wirkt.

Noch mal: Dass die Telekom Geld verdienen will ist weder unmoralisch noch überraschend. Mit einer klaren Kommunikation hätte sich der Konzern durchaus Sympathien sichern können. Sich beim Bau des mobilen Zwei-Klassen-Internet jedoch als Anwalt des kleinen Mannes zu gerieren, ist alles andere als zielführend.

Hier helfen auch Aphorismen wie der folgende nicht mehr aus der Patsche: „Unser oberstes Ziel bleibt, StreamOn weiter anbieten zu können und damit Schaden von unseren Kunden abzuwenden.“

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16. Dez 2017 um 13:44 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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