Lässt sich das iPhone inklusive der eigenen App-Sammlung verkaufen?
Der App Store entwickelt sich blendend. Seit dem 10. Juli 2008 hat Apples Softwarekaufhaus rund um die Uhr geöffnet und bietet interessierten iPhone-Anwendern mittlerweile über 500.000 kleine Smartphone-Begleiter an. Das seit mehr als drei Jahren bestehende Angebot wächst unaufhaltsam und durfte sich erst im letzten Monat über einen weiteren Meilenstein freuen: Im Juli 2011 verzeichnete der App Store seinen 15 Milliardsten Download.
Spontankäufe und gut recherchierte Investitionen die bei vielen iPhone-Nutzern schon für Ausgaben im mittleren dreistelligen Bereich gesorgt haben. 12€ pro Monat, so die letzten Zahlen zum Thema, lässt sich der durchschnittliche iPhone-Besitzer den Einkaufsspass im App Store kosten. Eine Entwicklung von der Apple gleich mehrfach profitiert. Neben der pauschalen Entwickler-Abgabe von 30%, sorgt das Eco-System auch für langfristig loyale Kunden.
Wer wechselt schon seine Smartphone-Plattform wenn sich die Apps im Gesamtwert von 200€ oder mehr nicht mehr auf dem Modell der Android-Konkurrenz nutzen lassen?
Eine Frage mit der sich aktuell auch Michael Jaeger auseinandersetzt. Unter der Überschrift „iOS-Gerät mit Apps verkaufen – Wie machbar?“ evaluiert Jaeger, wie sich der eigene iTunes-Account inklusive aller AppStore-Downloads veräußern lassen könnte und scheint, über einen mehrfachen Wechsel der im Account hinterlegten eMail-Adresse, eine gangbare Lösung gefunden zu haben.
Das Problem: Der Verkauf von iPhone-Applikationen ist nicht mit Apples App Store Nutzungsbedingungen kompatibel. In Apples TOS (die auch ihr vor dem ersten Einkauf im Store akzeptiert habt) heißt es:
Die […] App Store Produkte, die über […] den App Store verfügbar sind, werden an Sie lizenziert, nicht verkauft. Ihre Lizenz für jedes einzelne App Store Produkt, das Sie über die App Stores erworben haben, bedarf Ihrer vorherigen Zustimmung zu dieser Endnutzer-Lizenzvereinbarung für Lizenzierte Anwendungen […] Sie dürfen die Lizenzierte Anwendung nicht vermieten, verleihen, verkaufen, übertragen, weitervertreiben oder unterlizenzieren. Wenn Sie Ihren Mac Computer oder Ihr iOS Gerät an einen Dritten verkaufen, müssen Sie die Lizenzierten Anwendungen von dem Mac Computer oder dem iOS Gerät vor dem Verkauf entfernen.
Jeder Versuch ist bereits eine Verletzung der Rechte des Lizenzgebers und seiner Lizenzgeber. Wenn Sie diese Beschränkungen nicht befolgen, könnten Sie strafrechtlich verfolgt werden und Schadensersatz leisten müssen.
Zeit die in der Überschrift gestellte Frage zu beantworten: Nein. Schade.