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iPhone am Steuer: 60€ Bußgeld für „Griff zum Ladekabel“

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66 Kommentare 66

Während wir noch auf die Begutachtung der Verfassungsbeschwerde bezüglich der hierzulande umstrittenen Blitzer-Apps warten, glänzt das Oberlandesgericht Oldenburg mit einer neuen Bußgeld-Endscheidung die uns an ein Gespräch mit dem ADAC erinnert.

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Angesprochen auf den Siri-Einsatz im Fahrzeug erklärte der Automobilclub im Oktober 2011 die Rechtslage und gab uns eine einfache Faustregel mit auf den Weg. Um möglichen Bußgeldern zu entgehen, sollte man über eine iPhone-Halterung – mit oder ohne eigener Stromversorgung – verfügen. Die Logik hinter der Empfehlung:

Nach § 23 Abs. 1a StVO darf der Fahrzeugführer während der Fahrt kein Mobiltelefon benutzen, wenn dazu das Mobiltelefon in die Hand genommen werden muss. Ist das iPhone im Fahrzeug befestigt und liegt es z.B. in der Mittelkonsole, so [können Buttons] gedrückt werden, ohne dass dazu das iPhone in die Hand genommen werden muss. Anderenfalls liegt ein Verstoß vor, der nach dem Bußgeldkatalog mit einer Regelgeldbuße von € 40,- sowie 1 Punkt in Flensburg geahndet wird.

Wie gesagt, unser Gespräch fand bereits 2011. Seit April 2014 beträgt das Bußgeld satte 60€. Einen Punkt in Flensburg gibt es weiterhin gratis dazu.

Aber weiter im Text: Auch mit iPhone-Halterung bzw. einer guten Start-Stopp-Automatik ist man vor etwaigen Bußgeldforderungen nicht gefeit. Eifrige Polizisten – und davon gibt es viele – kreiden momentan nicht nur den Einsatz sogenannter Blitzer-Apps an, sondern heben den mahnenden Zeigefinger auch beim Griff zu Ladekabel.

So hat der Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Oldenburg im laufenden Monat einen Lkw-Fahrer zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 60,-€ verurteilt. Der Tatbestand: Der Trucker soll während der Fahrt ein Handy zum Laden angeschlossen haben; dabei wurde er von der Polizei beobachtet.

In der Pressemitteilung des OLG Oldenburg heißt es dazu:

Das Amtsgericht Oldenburg verurteilte den Mann wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße von 60,-€. Dagegen stellte dieser beim Oberlandesgericht Oldenburg einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde. Der Senat für Bußgeldsachen ließ die Rechtsbeschwerde zu und bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Zur Begründung führten die Richter aus, dass die Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons für denjenigen, der ein Fahrzeug führe, verboten sei, wenn er das Gerät hierfür aufnehmen oder halten müsse, § 23 Abs. 1a StVO. Das Anschließen eines Handys zum Laden stelle eine Nutzung in diesem Sinne dar. Durch § 23 Abs. 1a StVO solle gewährleistet werden, dass der Fahrzeugführer beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei habe. Die Nutzung schließe daher sämtliche Bedienfunktionen (z.B. Versendung von Kurznachrichten) und auch Tätigkeiten zur Vorbereitung der Nutzung wie das Anschließen zum Laden ein.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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21. Jan 2016 um 12:43 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    66 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Und wenn das Handy in der Halterung steckt und ich nur eine Hand zum Anschließen des Kabels brauche?

    • Das darfst Du. Wie gesagt, der wesentliche Punkt der Bußgeldvorschrift lautet „in die Hand nehmen“.

      Wenn man jetzt mal außen vor lässt, dass es trotzdem gefährlich ist und nicht gemacht werden sollte, kannst Du – ohne dass Du ein Knöllchen bekommst – ein Handy in einer Halterung ganz normal mit einem Finger bedienen, Apps aufrufen, Mails lesen/schreiben oder ein Ladekabel einstecken. Nur falls es dabei nach oben rausrutscht und Du es auffängst hast Du ein Problem … dann hast Du es nämlich in der Hand ;-).

      Klingt blöd, ist aber so :-).

      • Sorry, aber das ist selbstverständlich Unsinn.

        Richter müssen sich, entgegen der Meinung der meisten Laien nicht buchstabengetreu an den Wortlaut des Gesetzes halten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Auslegung.
        Wer sich den Tenor des Gerichtes durchließt, merkt schnell das der zuständige Senat hier einen teleologischen Ansatz (also gezielt auf Sinn und Zweck der Vorschrift) gewählt hat („beide Hände frei haben“).
        So mag es zwar sein, dass ihr mit den Polizisten darüber diskutieren könnt, dass ihr das Handy nicht in der Hand hattet, im Recht seid ihr aber noch lange nicht, nur weil es wortwörtlich so im Gesetz steht. Juristen benutzen zwar in ihren Texten normales Deutsch, die Begriffe müssen aber ausgelegt werden.

        Also bitte mit Halbwissen etwas mehr zurück halten und nicht irgendwelche Rechtsfragen mit „das ist auf jeden Fall so“ beantworten. Juristen studieren nicht umsonst fast 7 Jahre.

        Liebe Grüße

        Quelle: Ich studiere im 8. Semester Jura

      • Da möchte ich aber nie in die Notlage kommen von dir Dumdeldidei vor Gericht verteidigt zu werden, denn besonders viel aufgepasst hast du wohl nicht.

        Der Gesetzestext besagt ganz klar – und demnach gibt es bei diesem Punkt auch keinen Interpretationsspielraum – dass man das Handy nicht in der Hand halten darf bzw. aufnehmen darf. Demnach muss das Handy vor Antritt der Fahrt in der Halterung verstaut sein oder liegend in einer Ablage bedient werden. Wird das Handy also in einer Halterung bedient, stellt dies kein Vergehen da. Diese Differenzierung wurde damals eingeführt, da der Gesetzgeber sonst auch die Bedienung jedes anderen Navigationsgerätes oder eingebautem Radio mit Freisprechfunktion verboten hätte und das wollte ja schließlich keiner.

        Auslegungsspielraum hatte der Richter nur in dem Punkt, ob das Anschließen des Ladekabels eine Nutzung oder eine Vorbereitung zur Nutzung darstellt.

      • @Dumdeldidei

        Interessante Antwort aufgrund derer ich wirklich Angst habe, was zukünftig an Rechtsanwälten auf uns losgelassen wird.

        Ich ergänze mal meine Aussage mit meinen „Quellen“:

        Enger Freundeskreis mit mehreren langjährigen Rechtsanwälten und Staatsanwälten, bei denen auch mind. einer ein Fachanwalt für das Verkehrsrecht ist. Und was meinst Du wie oft dieses „Handyproblem“ schon bei uns zur Diskussion stand?

        Melde Dich zu diesem Thema also bitte erst wieder nach dem wahrscheinlich 12. – 14. Semester und einigen Jahren praktischer Erfahrung zu Wort :-).

    • Dieses Gesetz ist dermaßen am Ziel vorbei und dowas von undurchdacht. Es ist völlig richtig, dass das Bedienen eines Handys (Kontakt raussuchen, Nummer wählen, Nachricht schreiben) sehr stark ablenkt und sehr gefährlich ist! Richtigerweise auch verboten gehört!
      ABER: einen iPod (MP3 Player) zu bedienen oder eone Nachricht zu schreiben, wenn das Handy in einer Halterung steckt (dann ist es nicht verboten) ist kein wenig sicherer! Der Gesetzgeber sollte mal sein Hirn einschalten und mal ein sinnvolles Gesetz entwerfen!
      Darin könnten dann zB auch Navigationsgeräte (ich meine damit die nicht fest eingebauten) mit aufnehmen! Besser noch „die Bedienung sämtlicher eletronischer Geräte, welche sich nicht über Lenkradtasten bedienen lassen, ist während der Fahrt verboten!“

      • Demzufolge würde es ja schon Ablenkung sein, wenn man sich am Radio zu Schaffen macht, eine CD einlegt oder gar den Schalthebel bedient. Also sollten alle Automatik fahren.
        Die Bedienung sämtlicher elektronischer Geräte zu verbieten, dann dürfte man ja nicht mal mehr Auto fahren, denn da bedient man elektronische Gaspedale, verwendet elektronische Hebelchen und steuert das Getriebe auch hier und da elektronisch.

        Meiner Meinung nach ist es völlig egal, ob ich ein Smartphone / Handy oder einen Stein in der Hand halte. Dnen ablenken tut nicht das in der Hand Halten sondern das Bedienen.

      • „Der Gesetzgeber sollte mal sein Hirn einschalten und mal ein sinnvolles Gesetz entwerfen!“

        YMMD xD

      • Das ist ein Widerspruch in sich selbst.

  • aber trinken und essen darf man am Steuer?

    Allerdings sollte man eben das Handy vor Fahrtbeginn bereits einstöpseln. Aus fertig, oder dazu anhalten.

    Bei mir verschwindet es in der Armablage, da ein Handy einfach ablenkt. Das ist so!
    Außer man nutzt es eben als Navi. Dann eben in die Handyhalterung damit.

  • das heißt übersetzt, Touchscreen berühren während phon in der Halterung hängt ist OK ?

    • Ja, rechtlich ist das erlaubt. Die Frage ist halt, wie gut du noch auf den Verkehr achten kannst, wenn du das Handy bedienst. Sobald du zu einer Verkehrsgefährdung wirst, wirst du mit der Polizei Probleme bekommen. Egal, ob du dir gerade eine Flasche aus dem Beifahrerfussraum angelst oder das Handy bedienst.

    • Wenn du einen Unfall baust, wird man dir trotzdem vorwerfen können, dass du nicht aufgepasst hast, etc etc… Ich würde das Handy/Navi während der Fahrt nicht anfassen.

  • Den Zigarettenanzünder in der Hand aufnehmen, um damit eine Fluppe anzuzünden, ist vom Handlungsverlauf aufwendiger und zudem aus Gründen der Brandgefahr gefährlicher -jedoch folgenlos in Flensburg und damit ahndungsfrei?

    • Wenn man ehrlich zu sich selbst ist, dann lenkt der Vorgang überhaupt nicht ab. Ich kann den Zigarettenanzünder rausziehen ohne hinzugucken (oder brauche maximal Millisekunden, um meine Hand zu platzieren), die Zigarette anzünden schafft man auch ohne hinschauen und vor allem: ohne nachzudenken.

  • OT: Die Telekom verteilt jetzt NFC-SIMs – Damit kann man als iPhone-Nutzer über MyWallet nun ohne Sticker bezahlen. Finde das echt cool, wo es ApplePay noch nicht gibt. Ich habe meine heute bekommen – Telekom tauscht die SIM kostenlos über die Hotline.

    • Hä? Dachte dabei ging es nur um die ausgegebene Karte für die Tasche und nicht das der komplette Dienst eingestellt wird. Warum haben mir die denn an der Hotline dann die NFC-SIM empfohlen gehabt, wenn ich damit jetzt nichts anfangen kann. Die Dame sagte mir die wäre extra fürs iPhone damit man bezahlen kann.

      • Wundere dich nicht. bei der Telekom gibt es nur noch NFC karten seit anfang des Jahres. Warum weiß ich aber auch nicht. Hoffe nur, dass stört dann nicht den im Handy eingebauten Chip.

    • Hast du das mal ausprobiert mit dem Bezahlen ohne Sticker? Weil NFC-SIMs gibts schon seit zwei Jahren bei der Telekom. Ohne den Sticker funktioniert das Bezahlen meines Wissens nämlich nicht…

      • Eigentlich bekommen iPhone-Nutzer auch keine NFC-SIM, da wir damit gar nichts anfangen können. Ich würde die nochmals tauschen. Ist ja auch ein Sicherheitsrisiko.

      • Ne, bin kein MyWallet-Kunde – Wollte mich aber gerade anmelden, was ich nun natürlich lasse. Hatte nur auf der Webseite gelesen das REWE mit bei ist und habe mich voll gefreut aber das war dann wohl nichts. Das soll mal einer verstehen. Habt ihr hier auch schon eine SIM mit NFC oder bin ich der Einzige damit? Für was kann ich das denn nutzen oder jubelt man mir hier etwas unter?

      • Also soweit ich weiß, reicht es nicht aus, im iPhone eine NFC-SIM zu betreiben. Damit kannst du noch nicht kontaktlos bezahlen! Du brauchst auf jeden Fall den MyWallet-Sticker, den du zusätzlich auf die Rückseite des iPhones kleben musst.
        Warum das so umständlich ist, weiß ich nicht. Ich weiß jedoch, dass es die NFC-SIMs bereits seit 2014 zu bestellen gibt. Denn auch Android-Telefone benötigen für das kontaktlose Bezahlen eine NFC-SIM.

    • Ich habe auch eine NFC-SIM im iPhone. Funktioniert wie jede andere auch. Da muss man sich keine Gedanken machen. Bestimmt haben die meisten hier eine solche. Gibt es schon länger

  • Kann ich eher verstehen wie die Blitzer Apps! Scheiß fummelkram mit einer Hand! Aber solang ich noch weiter meine ChickenMcNuggets essen kann, ist doch alles in Ordnung! Nur die Saucen öffnen ist arg kompliziert!

  • Armes „Polizei-Deutschland“… Wenn eine Gruppe von Menschen auf einem großen Platz gezielt Frauen belästigt und bestiehlt, dann schaut die Polizei lieber weg aus Angst, die Situation könnte eskalieren. Wenn ein Trucker, der nahezu in seinem LKW lebt, ein Mobiltelefon an die Stromversorgung anschließt, dann greift man mit der vollen Härte des Gesetzes durch… Respekt und Anerkennung für die „Freunde und Helfer“!

    Ohne den Fall genauer zu erkennen, scheinen die Tatbestandsmerkmale des § 23 StVO hier erfüllt zu sein. Aber in einem solchen Fall hätte man es vielleicht auch erstmal bei einer Ermahnung belassen können…

    • Der Fahrer scheint Berufskraftfahrer zu sein und lenkt einen LKW.

      Erstens hätte er das wissen müssen, zweitens lenkt er ein Tonnengefährt, eine Ablenkung kann schwerwiegende Folgen haben. Drittens entspricht eine Strafe von 60€ und einem Punkt einer Verwarnung, die du hier
      Verlangst.

    • Ich kann diese „Armes Deutschland“-Sche… nicht mehr lesen.

      Ich kenne keinen Amerikaner, der „Poor USA“ schreibt, wenn Polizeiskandale enthüllt werden.

      Vor allem, dass so ein Schwachsinn auf Seiten verbreitet wird, die nichts mit dem Thema zu tun haben. Was hat bitteschön ein Gerichtsbeschluss bezüglich eines StVO-Verstoßes mit den Silvester-Ereignissen zu tun?

  • Meine Lösung:

    Ich benutze nur noch mein iPod touch :-)

    Da soll mal ein Polizist im vorbeifahren erkennen ob ich mein iPhone oder iPod an das Ladekabel hänge. Gab auch schon ein Urteil dazu. Mein Einspruch gegen das Bußgeld wurde auch angenommen und akzeptiert. Also nicht nur Theorie….

    Besser ist es aber natürlich erst garnicht so ein Gerät während der Fahrt zu verwenden…

  • Mein Kollege hat das Knie unterm Lenkrad und hat so beide Hände frei

  • Immer die geistreichen Kommentare übers Essen und Trinken am Steuer.
    Hab schon öfters ,kritische‘ Situationen erlebt, bei den andere Verkehrsteilnehmer mit dem Handy hantierten.

    Bisher hatte ich noch nie eine gefährliche Situation, weil ein anderer sein Schnitzel am Steuer verdrückte.

    Sollte es wirklich soweit kommen, dass mehr Schnitzel als Smartphones im Auto bedient werden, wird das bestimmt auch gesetzlich reglementiert ;)

      • Zum Schnitzel aufladen und der Frage dazu… Ist zulässig. Aber Telefonieren mit Schnitzel nicht erlaubt. Da kommen dann die anderen…. Die mit der Jacke, die hinten zugemacht wird :-)

    • Hatte ich schon genauso.
      Getränk von MCD in der Hand und schon wird nicht mehr geblinkt beim Spurwechsel oder abbiegen!
      Gleiches gilt für die Zigarette, wobei hier noch dazu kommt, dass viele die Kippe aus dem Fenster werfen. Ich warte schon auf den ersten Fahrradfahrer oder Motorradfahrer der in Flammen steht oder wegen einer glimmenden Zigarette einen Unfall baut. Aber ehrlich gesagt, kann man das wahrscheinlich schlechter nachweisen als einen Verbindungsnachweis…..

  • So bekloppt wie die Autofahrer sich im Verkehr benehmen, wenn sie gerade am telefonieren sind, halte ich die Strafe von 60€ als Streichelzoo. In Spanien sind Strafen drakonisch: ab 400€ und bei einer Unfallfolge sogar bis 1200€
    So lernt man schnell…

    Mittlerweile gibt es kaum noch Autos, die nicht über BT/AUX/USB verfügen und zur Not gibt es 30€ Kabel die auch funktionieren.

    Ein Kind überfährt man nur einmal

    • Stimmt. Mir fällt häufig auf, das Fahrer in eher hochpreisigen PKW scheinbar keine FSE haben oder sie einfach nicht benutzen (können). Ich denke mal für 50€ bekommt man für jedes Fahrzeug eine Halterung, Ladekabel und BT FSE fürs Ohr. Evt. kein Geld mehr weil man den Q7 abstottern muss …

      • Na, hör mal. Wenn du schon fünfzigtausend Euro für den Schlitten zahlst, bleibt keine 250€ für die integrierte FSE. Selbst für Blinker bleiben bei vielen kein Geld mehr. Die armen Schweine müssen dann abbiegen ohne dass die anderen wissen wohin Sie fahren.

    • die verhalten sich nicht nur so bekloppt wenn die telefonieren…
      Ich werde ausgehupt und abgedrängt wenn ich mich zum Beispiel auf der Autobahn an das Reißverschlussverfahren halte. In 100er Zonen wird gerne mal mit 40 gekrochen und bei Überholversuch dann auf über 130 beschleunigt. Fahrradfahrer haben scheinbar verlernt, dass die blauen Schilder für den Radweg keine Einladung, sondern eine Pflicht sind und fahren mittig auf der Straße – die Autofahrer überholen auf Teufel komm raus in den Gegenverkehr. Und auf der Autobahn gilt keinerlei Abstandsregelung mehr. Wenn ich mehr als 1,5 Autolängen Platz lasse zieht einfach jeder mal nach links raus…

  • also wenn ich das richtig sehe , darf man an einem iPod ein Kabel anstecken da es ja kein handy ist und auch bedienen darf man es ohne punkte zu begonnen , das es ja kein handy ist. was ist denn ein iPhone in Flugmodus ? Warum werden in Fahrzeugen immer mehr Touchscreen verbaut die noch um nachher Untermenüs haben in denen man suchen muss und abgelenkt wir. Und wie ein Vorredner bereits sagte essen darf man, Hamburger, Pommer rot weiss , Dose Cola , Rauchen ( Zigaretten aus der Schachtel suchen Feuer vorm Gesicht entzünden ) und und , das man mt einem Handy am Ohr abgelenkt ist, ist unumstritten und hierfür hab ich auch kein Verständnis , aber Kabel ans Telefon stecken und dafür kassieren ist eine Frechheit und steht in keinem Verhältnis! meine persönliche Meinung.

    • Ein iPhone im Flugmodus ist weiterhin ein Mobiltelefon, auch wenn man es aufgrund des Flugmodus gerade nicht als Telefon nutzen kann.

      Aber gerade das zeigt ja, wie „bekloppt“ die Gesetzgebung hier ist. Sobald man z.B. an der Ampel mit laufendem Motor ein Telefon in die Hand nimmt, um es nur von A nach B zu legen, ist man mit 60 Euro und einem Punkt dabei, wenn der nette Polizist es darauf anlegt. Fährt man gemütlich mit 130 km/h auf der Autobahn und tickert fleißig am iPod touch rum, ist alles okay, ist ja kein Mobiltelefon…

    • Über Sinn und Unsinn der deutschen Gesetzgebung braucht man sich ja nicht mehr wundern oder beklagen. Nur Recht hat noch lange nichts mit rechtens zu tun. …
      Man kann das ganze ja weiterspinnen. Ist ein Telefon ein Telefon oder ein IPod wenn ich die Simkarte entferne und es dann in der Hand bediene um ein IBook zu lesen? Der Tatbestand des telefonieren kann somit nicht erfüllt werden.

      Die ganze Rechtsprechung bzw Gesetzgebung hat sich einer im Suff einfallen lassen und daraus nen „Zweizeiler“ gemacht den jeder auslegen kann wie er gerade will von den Rechtsgelehrten….

  • Durch § 23 Abs. 1a StVO solle gewährleistet werden, dass der Fahrzeugführer beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei habe.

    Dann bin ich auch für Rauchverbot in KFZ Fahrzeugen.

    • Wieso? Der Raucher zündet sich vor Abfahrt eine Zigarette an, steckt diese in den Mund und qualmt einfach weiter bis der Glimmstängel abgeraucht ist. Der vorbildliche Kettenraucher mit Nachwuchs, lässt sich vom Sohn/ von der Tochter die Nächste anzünden und in den Mund stecken. :D

  • Jetz mal im Ernst… die verlieren echt die Glaubwürdigkeit. Wollen die uns veräppeln oder wat?
    Na gut, dann werde ich demnächst auch mal den Staat anzeigen, wenn ich das letzte Mal geblitzt werde und infolge der Verblendung dann an die Seitenplanke fahre.

  • Warum man bei einer Start-Stopp-Automatik vor einem Bußgeld nicht gefeit sein soll, wie im Artikel erwähnt, erschließt sich mir jetzt nicht. In diesem Augenblick befinde ich mich logischerweise nicht „während einer Fahrt“, da der Motor aus ist. Gibt ja auch entsprchende Urteile, die das bestätigen.

  • Meine letzte Info ist das eine Smartphone Bedienung auch mit Halterung bei laufendem Motor nicht gestattet ist. Nur die Nutzung des Telefons mit Freisprecheinrichtung ist erlaubt.

    Auf die Schnelle habe ich dazu folgendes gefunden:

    Verboten ist nicht nur das Telefonieren während der Fahrt mit dem Handy. Bußgeld und ein Bußgeldbescheid werden gemäß des neuen Bußgeldkatalogs von 2016 auch bei folgenden Vergehen fällig:

    Lesen oder Schreiben einer SMS, E-Mail etc.
    Nutzung des im Handy integrierten Navigationssystems, sofern die Bedienung per Hand erfolgt
    Wegdrücken eines Anrufers

    Quelle: http://www.bussgeldkatalog.de/.....handy/

  • Es gibt auch Experten, die während der Fahrt SMS schreiben, Geldüberweisungen tätigen und danach noch was bei Amazon bestellen. Natürlich während dem Fußnägel-Schneiden.

  • ja ist klar, aber beim Rauchen wird keine Hand benötigt …

  • per Gesetz müssen neuerdings alle Pkw eine reifdrucküberwachung haben, demnächst auch alle eine Notruffunktion ab Werk..da frage ich mich echt warum wir nicht schon seit Jahren in allen Pkw BT haben.

  • Also hier geilen sich ein paar „Gesetztesvertreter“ ja dermaßen an Handys auf, das ist ja nicht mehr feierlich. Wenn man mal guckt, was Leute sonst noch so am Lenkrad machen (ganze Navi-Adressen am wackeligen Touchscreen eingeben, rauchen, essen, Kinder versorgen …). – Aber Gott bewahre, wenn jemand sein Handy anschließt …
    Verhältnismäßig ist das nicht. Wobei ich absolut damit einverstanden bin, dass ein Handy beim Fahren tabu ist, einzig es fällt mir schwer, das ist Verhältnis zu anderen alltäglichen „Lenkradablenkungen“ zu setzen.

  • Aber gegen rauchen am Steuer sagt niemand was. Dummes Deutschland mal wieder.

  • Laut Urteilsbegründung hatte der LKWfahrer das Handy in der Hand!

  • Für alle die es einfach nicht verstehen wollen, es ist ganz einfach. Solange ihr euch in eurem Fahrzeug auf der Straße befindet, ob Motor ein- oder ausgeschaltet, sollt ihr in keinster Weise mit eurem Handy in Berührung kommen. So einfach ist das. Es schützt euch und alle anderen. Danke

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