iphone-ticker.de — Alles zum iPhone. Seit 2007. 37 378 Artikel

Regelbuße fast verdoppelt

Handy am Steuer: StVO-Novelle sieht bis zu 200 Euro Strafe vor

Artikel auf Mastodon teilen.
74 Kommentare 74

Die ganzen Änderungen der Staßenverkehrsordnung (StVO) im Blick zu behalten, kann in letzter Zeit ganz schön herausfordernd sein. Eingangs erinnern wir deswegen gleich an zwei ifun.de-Artikel, die wir im Laufe des vergangenen Jahres verfasst haben, denn zu beiden Punkten gibt es jetzt Neuigkeiten zu vermelden.

Ipod

Zum Nachlesen:

Starten wir mit der Regelbuße. Ende 2016 brachte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt seine Pläne für einen Ausbau des bereits gültigen Handyverbots am Steuer in einem Interview mit der BILD-Zeitung ins Gespräch.

Neben dem Einsatz von Mobiltelefonen sollte zukünftig auch der Griff zum Tablet geahndet werden können. Bislang war in der Straßenverkehrsordnung lediglich das Halten eines Mobiltelefons (bei laufendem Motor) ausdrücklich untersagt. Ein Umstand der in der Vergangenheit zu kuriosen iPod-Streitereien führte.

Zudem forderte Dobrindt die Regelbuße für den Griff zum Handy grob zu verdoppeln und von 60 (gültig seit April 2014) auf 100 Euro anzuheben. Einen Punkt in Flensburg sollte es weiterhin gratis dazu geben.

Wie die „Stuttgarter Zeitung“ jetzt unter Bezugnahme auf ein Bundesrats-Dokument berichtet, sind die Gebührenerhöhungen so gut wie durch. Zwar können die neuen Verordnungen erst in Kraft treten, wenn diese im Bundesgesetzblatt verkündet wurden, der noch ausstehende Beschluss im Bundesrat und die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten stellen jedoch keine ernstzunehmenden Hürden mehr dar.

Und die neue Preisstaffel ist ordentlich:

Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, der soll statt eines Bußgelds von 60 Euro künftig 100 Euro bezahlen und einen Punkt in Flensburg erhalten. Auch Radfahrer, die beim Fahren telefonieren, sollen künftig mit einem Bußgeld von 55 Euro statt bisher 25 Euro zur Kasse gebeten werden. So sieht es eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vor, die von der Bundesregierung abgesegnet worden ist und am Freitag im Bundesrat aller Voraussicht nach ohne Aussprache beschlossen wird. Bei schweren Verstößen wird es noch teurer: Bei einer „Gefährdung“ gibt es 150 Euro Bußgeld, bei einer „Sachbeschädigung“ 200 Euro – jeweils plus einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei.

Stvo Kosten

Teilweise neu formuliert

Zudem kümmert sich die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften des Bundesrates (PDF) um die Neuformulierung einer Textpassage, die erst im Juli für Aufsehen sorgte.

Damals ging es um die „sonstigen Pflichten eines Fahrzeugführenden“, die durch §23 der Straßenverkehrsordnung geregelt werden. Satz 1a, der den Griff zum iPhone unterbindet, wenn dieses nicht in einer entsprechenden Fahrzeughalterung steckt, sollte euch geläufig sein.

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Soweit so einleuchtend – doch die klar formulierte Passage soll nun durch einen neuformulierten Absatz des Gesetzgebers ersetzt werden. Damals war der folgende Wortlaut im Gespräch:

„(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

hierfür das Gerät nicht aufgenommen und nicht gehalten wird und
entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, die einen Zeitraum von einer Sekunde nicht überschreitet.

Geräte in Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. […]

Dieser wurde nun jedoch noch mal überarbeitet und in Punkt b) um die 1-Sekunden-Regel beschnitten. Hier heißt es nun:

„(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

hierfür das Gerät nicht aufgenommen und nicht gehalten wird und
entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Geräte in Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. […]

Nach Veröffentlichung der ersten Fassung kritisierten mehrere Anwälte, dass die Neuformulierung eigentlich alles erfasst und verbietet, was für Fahrzeughalter in Reichweite ist. Selbst ein herkömmliches Navi oder ein Garagentor-Öffner. Ob die Neufassung vor unberechtigten Forderungen schützen wird bleibt abzuwarten.

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
21. Sep 2017 um 18:25 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    74 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Immernoch zu wenig. Erst wenn es richtig weh tut lassen die Leute das Handy während der Fahrt neben sich.

    • schon mal drüber nachgedacht, dass damit auch (d)ein ach so tolles Multimedia-System im Auto gemeint ist?
      Sprich: Selbst ein Festeingebautes Gerät, welches vom Fahren ablenkt und mehr als „zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich“ benötigt kann Dich teuer zu stehen kommen.
      Bin mal gespannt, wie DAS vor Gericht unterschieden werden soll..

      • quatschkram – steht doch extra… in die hand nimmt! sonst dürftest nicht mal dein radio bedienen oder so…

      • Bitte noch einmal inklusive des Wortes „und“ lesen…Dann stellt man fest, daß die Nutzung nur dann erlaubt ist, wenn BEIDE Bedingungen erfüllt sind…

      • Dann les mal genauer!

    • Denke ich auch, vor allem Punkte müssen dazu oder/und Beschlagnahme des Gerätes… :-)

    • @Nic – Wie weh muss es tun wenn man von eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten, wie deine Wenigkeit, betroffen ist? *rolleyes*

      • Oh, da durfte wohl schon jemand Bußgeld zahlen?

      • So du Hobby-Verkehrsforscher:Mal daran gedacht, was ein Handy am Steuer bewirkt? Eine Einschränkung des Fahrverhaltens wie mit 1,1 bis 1,6 Promille. Somit sollte man in deinen Augen auch betrunken fahren dürfen? Im Straßenverkehr gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Kinder, ältere Personen und und und. Mal daran gedacht, dass ein Auto eine Waffe sein kann mit dem man Menschen töten kann?Das Handy hat am Steuer nichts zu suchen. Punkt! Und das sollte mit so hohen Strafen geahndet werden, dass es NIEMAND mehr macht.

      • @Phil Du Hobbyverhaltensforscher: Also 10-15 Jahre Gefängnis? Denn ermordet wird ja auch niemand mehr, weil es hohe Strafen gibt, richtig? Wie wäre es mit der Todesstrafe? Bestes Beispiel dafür: Die absolut mordfreien USA, dank höchst möglicher Strafe!

  • An dem Betrag fehlt eine oder vielleicht sogar eine zweite Null. Gerade gestern hat jemand in einer 30er Zone einen jungen Kater totgefahren: zu schnell und vom Handy abgelenkt! Wann erwischt es ein Kind? Warum rauschen Lkw-Fahrer auf Stauenden? Sicher nicht, weil sie aufmerksam nach vorn schauen!

    • Es muss weh tun, aber 2000€-20.000€ sind dann doch nicht verhältnismäßig. Was müsste dann ein Autofahrer bekommen der alkoholisiert fährt oder unter anderen drogeneinflüssen? 1.000.000€? Das muss auch noch alles realitätsnah sein und bezahlbar.

      • Es muss so die weh tun, wie es die Angehörigen schmerzt, es muss ein lebenlang Schmerzen!

    • Nö, weil sie übermüdet sind und wir nicht bereit sind an Weihnachten für Erdbeeren 5€ zu bezahlen.
      Nach unten treten ist immer einfacher, nach oben ist weitaus schwieriger.

    • Der Dummschwätzer

      Es sollte am jährlichen Gehalt fest gemacht sein. Gerne 2 Monatsgehälter und bei einem Unfall dann 6 + endgültiges Fahrverbot, kann man ja dann über nen Zeitraum von 5-10 jahren abbezahlen. Niemand muss ein Handy während der Fahrt bedienen.
      Gleiches gilt mMn auch für Fahrradfahrer, die gehören genauso zum Straßenverkehr.

    • Sinnvoll ist meines Erachtens eine Strafe in Abhängigkeit des Einkommens. Wird in Finnland glaube ich auch so gehandhabt…

  • Stefan B. aus H

    Ich will den Tatbestand nicht marginaliseren, wer aber mit mehr als 100 km/h zu schnell sich hier in der Stadt ein Rennen liefert, bekommt auch nur zwei Punkte, wobei die Geldstrafe höher ist. Da fehlt mir schon wieder die Verhältnismäßigkeit, was ich allerdings mehr auf illegale Autorennen beziehe. Diese Fahrer sollten sofort den Führerschein für drei Monate abgeben und eine MPU machen müssen.

    • Die sollten ins Gefängnis und Lappen auf Lebzeiten weg.

      • Der Fahrer der mit 140 statt erlaubter 70 in Salzgitter 4 Frauen bei einem Unfall getötet hat wurde auch nur zu 19 Monaten auf Bewährung verurteilt. 18 Monate hat er keinen Führerschein und muss 120 Sozialstunden leisten. Unser ganzes Rechtssystem ist einfach nur krank.

    • … genau… und wieder ein Gesetz mehr! Schaut doch mal nach.. die Justiz ist doch schon jetzt überfordert… der Punkt ist doch der, das sind einfach zu erledigende Kassenbrüller. Für die Blauen ist es wieder einmal interessanter den Handynutzern auf die Griffel zu schauen. Dein Wohnungseinbruch bleibt da leider auf der Strecke… klar der gefährdet ja auch keinen anderen. Als bleibst du frustriert auf deinem Schaden sitzen.Glaub mal nur nicht, das dies verschärfte Gesetz zu einer signifikanten Verkehrssituation Verbesserung führen wird. Dies ist doch alles nur Aktionismus unserer Parlamentarier! Wo bleibt denn die parlamentarische Unterstützung für die Justiz um die beschlossenen Gesetze auch umzusetzen. Keine der morgigen Parteien signalisiert eine Verstärkung der Justiz. Ein mehr an Polizei ( hat jeder im Programm) führt nicht zwangsläufig zu einer verurteilung. Das propagiert fast jede Partei!Hat eigentlich schon jemand gemerkt, das die Gesetze zugenommen haben, die zeitliche Abarbeitung der Fälle aber ewig dauern und daher zum Schluss eingestellt werden.Ich kann zu jedem neuen Gesetz immer nur kotzen!

  • Dürfte noch teurer sein – was ich jeden Tag auf der Autobahn sehen muss….und die Leute wissen oft garnicht wie gut Ihr Schutzengel ist….Was ich nicht verstehe: warum gibt es keine Verpflichtung an die Hersteller, die Geräte einfach automatisch zu sperren….

      • Korrekt – aber besser keiner wie einer :-)Ich hab auch keine fertige Lösung, sonst würde ich die den Entwicklern verkaufen!

      • Ich hätte da tatsächlich einen praktikablen Lösungsansatz für:
        Während der normalen Nutzung des Handys wird beim Tippen die durchschnittliche Anzahl Zeichen pro Zeiteinheit gemessen. Sobald ein Handy per Bluetooth mit einem Autoradio verbunden ist, wird in den Auto-Modus geschaltet. Sollte jemand diesen beenden und beim Tippen eine deutlich geringere Eingabefrequenz als normal haben, wird das Handy sofort automatisch wieder gesperrt, bis das Autoradio außer Reichweite bzw. ausgeschaltet ist. Eine Möglichkeit Bluetooth in dieser Zeit manuell zu deaktivieren gibt es nicht.

      • Was für Vorschläge…
        dann installiert der geneigte Nutzer halt einen jailbreak oder nutzt ein älteres Modell.
        Außerdem ist eine solche Funktion kaum möglich, Bluetooth kann man ausschalten und die Unterscheidung Fahrer/Beifahrer ist kaum möglich.

        Was hilft sind höhere Strafen. Und es müssen gar nicht 10.000 Euro sein wie einige hier merkwürdigerweise vorschlagen, 1 Monat Fahrverbot würde schon deutliche etwas bringen.

  • ja ist okay, denn das kann ja eh nicht kontrolliert werden und erwischt nur die Auffälligsten.

  • Was nützt es denn die Bussgelder zu erhöhen, wenn gleich sich weiterhin kaum einer daran hält, da es kaum oder fast gar nicht kontrolliert wird.

    • So ist es ! Die Kontrolle fehlt und für 100 Euro erwischt zu werden ist eindeutig zu wenig.

      Warum wird es nicht so gemacht wie in Skadinavischen Ländern ?

      Dort wird wirklich die recht hohe Strafe prozentual auf ALLE gleich verteilt, also ein reicher Bentley Fahrer zum Beispiel muss einen gleichen Prozentsatz x seines Monatsgehaltes zahlen wie ein armer Mercedes Fahrer, so tut es allen gleich weh.

  • Immer noch zu wenig…Am besten noch ne 0 dran hängen und FührerscheinentzugDas muss richtig weh tun damit die Leute es kapieren…

  • Jetzt müsste nur noch jemand kontrollieren aber genau das passiert aufgrund der knappen Personalresourcen bei der Polizei nicht. Einfach wäre es bei einer Halterhaftung. Dann wäre es egal wer fährt, der Halter haftet für alle, die er fahren lässt.

  • Geldstrafen von 200 € zeigen doch nur, dass hier abkassiert werden soll und bei einigermassen gutem Einkommen wird sowas als Ärgernis weggesteckt und nicht als Strafe empfunden.
    Hier muss „erzieherisch“ mit Fahrverboten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vorgegangen werden.
    Drei Monate mit dem Handy auf dem Fahrrad (ja auch verboten) machen weniger Spass und lassen auf bessere Wirkung hoffen. Aber wie schon manche geschrieben haben ist die Kontrolle das Problem.

  • Richtig so. Könnte jedes Mal kotzen wenn ein Auto mir ohne zu blinken vor mich stößt , und ich dann sehe wie so eine Trulla schön mit Handy in der Hand am quasseln ist. Ich denke es liegt einfach dran das es zu wenig kontrolliert. Spricht sich ja dann auch abschreckend im bekannten Kreis rum, wenn man zwei mal hintereinander erwischt wurde.

  • Ihr feiert ja ganz schön die neuen Gesetze? Was ist mit der Navigation die ich regelmäßig nutze? Theoretisch könnte jetzt auch ein Blick darauf zur Strafe führen. Ich nutze auch gerne die Apple Watch bei einem Anruf ohne nur eine Sekunde abgelenkt zu sein, ist das jetzt auch illegal? Überlegt erstmal bevor ihr die neuen Gesetze feiert ihr könntet die nächsten sein denen man ein Ticket verpasst. Das soll nicht heißen das ich die vielen Smartphone Nutzer im Auto toll finde, aber mir fehlt die eindeutige Formulierung im Text. So ist es aber leider oft, man formuliert schwammig und bei Bedarf ist jeder dran. Von mir gibt es ganz klar einen Daumen nach unten für das neue Gesetz! Es tut mir leid für deinen Kater aber ich gebe die Schult an die verantwortlichen der Verkehrsüberwachung. Bei mir vor der Haustür ist eine 30 Zone. Niemanden interessiert das. Geblitzt wurde nur 1-2 mal zu falschen Urzeiten wenn niemand hier durchfährt. Passieren tut nichts obwohl hier tagtäglich eine ganze Menge Kinder zur Schule gehen. Es ist nur eine Frage der Zeit bis was passiert. Der Spitzenreiter fuhr 70. Daran ändert auch ein erweiterte Smartphone verbot nichts.

  • Warum immer nur ständige Erhöhungen?Es wird doch nicht kontrolliert! Wenn ich so zu Fuß unterwegs bin und in die Autos schaue, wieviele fummeln da an ihren Smartphones rum. Und nix passiert!

  • Die Ampelblitzer sollten nicht nur Rotsünder ablichten, sondern auch diejenigen, die bei Grün auch nach 5 Sekunden noch nicht losfahren und/oder deswegen angehupt werden. Ratet mal, warum die die Grünphasen verpennen.

    • Geht aber nicht denn die Blitzer funktionieren durch Kontaktschleifen hinter der Haltelinie.
      Müsste man also komplett umbauen und selbst dann würde man das Handy hinter dem Lenkrad Meißen nicht erkennen.

  • Das ist doch mal wieder absoluter Schwachsinn der Politiker. So wie es formuliert ist, ist ggf. die komplette Nutzung eines Kfz untersagt, da das Entertainmentsystem fester Teil des Kfz ist und damit z.B. auch das Lenkrad beinhaltet, die Pedalerie etc.. Ich bin schon gespannt darauf, wann der erste Richter etc. hier seine Macht missbraucht!

  • Ich habe grad eine Längere Autofahrt hinter mir. Etwa 11 Fahrer mit Smartphon in der Hand hinter dem Steuer aufgefallen. Und zwar nicht irgendwelche Schrottkaren, Moderne Autos mit großen Navigeräten, und allem Pipapo. Kann mir mal eine erklären warum diese Deppen keine Freisprecheinrichtung nutzen. Ist doch alles da. Ich würde mit mindestens 700€, und einem Punkt bestrafen. Einfach unfassbar, was für Deppen hinterm Steuer sitzen.

    • Bin täglich mit dem Taxi in Hamburg unterwegs!
      Sehe nur im fließenden nach rechts oder links und erwische immer Fahrer die ihr Handy am Ohr habe obwohl mittlerweile jedes Radio eine Verbindung zum Telefon hat
      Am tollsten sind die ,die auf ihrem Tablet Filme von der Halterung am Amaturenbrett während der Fahrt sehen

      • Naja Handy am Ohr ist ja noch das geringere Problem, da kann man jedenfalls auf die Straße gucken.
        Schlimmer ist das tippen von sms wägend der Fahrt.

  • Immer noch zu wenig.
    Ich werde nie vergessen, wie mich einst ein alter Kleinwagen auf der linken BAB-Spur mit bestimmt 180km/h überholte. Hinten zwei Kleinkinder, vorne die Mutter auf dem Handy tippend……
    Da fällt mir einfach nichts mehr ein…

  • 500 Euro und Fahrerlaubnis für ein halbes Jahr weg, mein Strafmaß …

    • Genau. Und das Essen. Ach ja das Gequatsche meiner Frau gehört auch gesetzich verboten. Und die Kinder dürfen nur mit zugeklebtem Mundwerk auf der Rückbank sitzen. Irgendwas vergessen?

    • Völlig berechtigte Frage: Rauchen lenkt genauso ab und kann gefährlich werden. Habe das selbst schon als Mitfahrer bei jemandem erlebt, wo die Glut durch ein halbgeöffnetes Fenster wieder reingefallen ist und er dann panisch rumgezappelt hat. Diese lapidaren und halbherzig umgesetzten Gesetze sind ein Witz. Abgesehen davon ist es völlig egal, wie hoch die Strafen sind wenn es sowieso niemand kontrolliert. Habe ehrlich gesagt noch nie von jemandem gehört, dass er mit Handy am Steuer erwischt wurde. Traurig aber war.
      Btw: schreiende Kinder auf der Rücksitzbank sollten auch verboten werden, die lenken beim Fahren auch ab ;)

      • Sorry Herbert, hab nicht wirklich verstanden, ob Du das Augenzwinkernd meinst oder nicht. Falls ernstgemeint: Das Leben an sich ist gefährlich. Überall lauern Gefahren durch Unachtsamkeit. Das zu Verhindern bedarf totaler Kontrolle und Indoktrination (Gleichschaltung) von Menschen vom Kindesalter an. Das haben Regime früher in Europa probiert und heute gibt es noch Leute, die davon träumen. In Nordkorea wird das praktiziert. Und in ein paar Tagen kann man sogar eine Partei wählen, die das auch wieder propagiert.

  • Interessanter Artikel. In Summe ja eher relativ geringe Beträge. Die Strafen sollten höher sein.

  • Warum bezahlt ein Fahrradfahrer weniger, die sind genau so Verkehrsteilnehmer, am schlimmsten sind die den Kopfhörer noch in den Ohren haben

    • Wenn du mit nem Fahrrad in nen Schulkind fährst passiert halt ungleich viel weniger als mit nem Auto.
      Kopfhörer in den Ohren ist mir auch bei Autofahrern schon oft aufgefallen — ist das eigentlich erlaubt?

    • Kopfhörer in den Ohren ist erlaubt, solange man seine Umgebung Wahrnehmen kann!

      Und Autofahrer zahlen mehr, weil sie eine viel größere Verantwortung tragen als Radfahrer. Wird Ihnen vermutlich erst nach einem Experiment klar. Erst fahre ich Sie mit meinem Fahrrad um und danach mit gleicher Geschwindigkeit mit meinem 1.8t Auto. Beim Auto bekommen Sie um den Faktor 26 mehr auf die Kauleiste verpasst. Während Sie sich von den zu erwartenden Schädel-Hirn Trauma und schweren Thoraxtrauma erholen, haben Sie genug Zeit darüber nachzudenken, ob es fair ist, das Autofahrer stärker für Verfehlungen belangt werden, wenn Sie nach dem Experiment überhaupt dazu noch in der Lage sind.

  • Und nochmal:Höhere Strafen bringen nichts, solange so lasch kontrolliert wird.

  • Wir sollten das Schweizer (?) Modell einführen.Strafhöhe richtet sich nach dem Einkommen.

  • Mein Telefon ist in der Regel in meiner Jacke welche auf der Rückbank liegt. Sollte jemand anrufen kann ich BT nutzen und die Meldungen die kommen (seit iOS11 netterweise ausblendbar!) sind echt nicht so wichtig als dass ich mein Leben gefährde.

  • Nicht die Höhe der Strafe ist relevant, sondern die Kontrolle der schon längst bestehenden Gesetze

  • Melkkühe der Nation die Autofahrer! es geht nur um Kohle wie bei jeder Firma sonst nichts.Gibt es in Deutschland noch GÜLTIGE Gesetze?

  • Neulich hat mich ne Pussy angefahren, während sie ausparkte! Sie fuhr vielleicht 5 km/h, ich gar nicht. „Ich telefonierte gerade mit meiner Schwester.“ – O weia, dachte ich nur …

  • Ich telefoniere, rauche, singe und ornaniere schon seit so vielen Jahren am Steuer und noch nie ist was passiert! Wichtig ist dabei, dass man die Garage nicht verlässt!

  • Meine Schlußfolgerung wenn ich auf einer mir unbekannten Autobahn bin oder mich verfahren habe: Auf den Standstreifen stehenbleiben Das Warndreieck in entsprechender Entfernung aufbauen zum Auto gehen Navi neu einstellen und dann das Warndreieck nicht vergessen. Nun daf ich nicht mehr auf dem Parkplatz bei laufendem Motor mal schnell am Navi nachsehe wo ich bin. Das Gleich Prozedere findet statt wenn ich den Sender am Radio wechseln will oder es aus machen will.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPhone, iPad, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 37378 Artikel in den vergangenen 6076 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven