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"Nur kurze Blickzuwendung"

Neuer Mobilfunkparagraf: StVO-Änderung vor der Umsetzung

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115 Kommentare 115

Die „sonstigen Pflichten eines Fahrzeugführenden“ regelt seit geraumer Zeit §23 der Straßenverkehrs-Ordnung. Vor allem Satz 1a, der den Griff zum iPhone unterbindet, wenn dieses nicht in einer entsprechenden Fahrzeughalterung steckt, sollte euch geläufig sein.

Ipad Steuert Auto

Hier heißt es bislang:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Soweit so einleuchtend – doch die klar formulierte Passage könnte noch vor der Sommerpause durch einen neuformulierten Absatz des Gesetzgebers ersetzt werden. Darauf macht der Rechtsanwalt Detlef Burhoff aufmerksam und erinnert an die Bundesratssitzung am kommenden Freitag.

Bereits übermorgen will dieser über eine Änderung im entsprechenden Abschnitt der Straßenverkehrs-Ordnung entscheiden.

So soll – nachzulesen auf Seite 11 der BR-Drucksache 424/17 – die Passage zukünftig folgendermaßen formuliert sein:

„(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

hierfür das Gerät nicht aufgenommen und nicht gehalten wird und
entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, die einen Zeitraum von einer Sekunde nicht überschreitet.

Geräte in Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. […]

Nach Einschätzung Burhoffs sorgt der verantwortliche Bundesverkehrsminister Dobrindt damit für einen Paukenschlag. So geht der Rechtsanwalt davon aus, dass die Neuformulierung eigentlich alles erfasst und verbietet, was für Fahrzeughalter in Reichweite ist. Selbst ein herkömmliches Navi oder ein Garagentor-Öffner.

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05. Jul 2017 um 15:15 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Und warum kommt er zu dem Schluss? Mein iPhone mittels Carplay kann ich so nutzen.

    • ja…. ich habe auch „Carplay“ und auch noch „Android Auto“ … nun wissen wir es alle!
      Das nützt aber bei vielen Navigationsgeräten nichts, oder beim Garagentoröffner, oder ….

    • Kann ich auch nicht nachvollziehen. Die einzige Formulierung die nicht eindeutig ist, ist die Blickabwendung von 1 Sekunde. Darf diese Sekunde pro Gerät und Fahrt nur einmal in Anspruch genommen werden? Dann ist das Navi raus, oder darf ich 1 Sekunde mein Gerät bedienen, 1 Sekunde den Verkehr beobachten und wieder 1 Sekunde mein Gerät bedienen?

      Im Straßenverkehr muss niemand sein Garagentor bedienen. Zum einen befindet diese sich meist auf privatem Grund, zum anderen schreiben die meisten Bebauungspläne einen entsprechenden Stellplatz vor den Garagen vor, um Behinderungen im Straßenverkehr zu vermeiden.

    • Wenn jemand mit seinem Auto in der Einfahrt zu seiner Garage steht und dann zum Garagenöffner greift, wird dies wohl kaum ein Polizist dem nachgehen.

      Und wieso sollte man das Navigationsgerät während der Fahrt nochmals umstellen? Als Beifahrer konnte ich das schon öfters mal beobachten, wie der Fahrer dann anfängt drauf rumzuspielen, um z.B. stolz die tolle 3D Ansicht anzuzeigen oder um während der Fahrt eine spontane Routenänderung durchzuführen, damit man vielleicht an einem besonderen Gebäude vorbei kommt. Das ist dann eher ein Problem seitens der Navigationsgeräte-Hersteller oder der Leute, die schon beim Einsteigen den Zündschlüssel umdrehen müssen.

    • Das darfst Du ja auch. Du sollst aber nicht mit deinem Telefon spielen.

    • Dann dürfte ja keiner mehr seine Instrumente bedienen, die so in den Mittelkonsolen verbaut sind (Radio, Fahrzeugdaten abrufen, wie Restreichweiten, Reifendruck, MP3 vorwärts / wechseln usw.
      Ist doch alles Elektronik & Touch kombiniert mit Navi, Mediencenter usw. heutzutage.
      Alleine um den richtigen Touchbereich / Taste zu finden und zuntreffen dauert länger als eine Sekunde.

      • Ich bediene dank Schalter am Lenkrad mein Radio blind kann ohne meine Augen von der Straße zu nehmen Lied vor/zurück lautet leiser stop Play Telefonate per Zuruf einleiten. Selbst die tankanzeige stell ich blind auf Reichweite weil ich genau weis wieviel ich drücken muss und dann guck ich erst kurz nach unten für 1sekunde

    • Klasse. Also darf ich mich weiterhin während der Fahrt mit meinem 12volt Rasierer rasieren, meine 13volt Kaffeemaschine im Auto benutzen, aber nicht mehr mein Radio bedienen. Mach ich natürlich nicht, aber es gab wirklich kürzlich den Fall mit dem Rasieren bei dem ein Unfall passiert ist. Erstaunliches Ergebnis: ist zulässig.

      • Solangsam haben wir hier Zustände wie in Österreich, wo die Beamten Sachen schätzen können um den Leuten Strafen aufzuerlegen.

      • bei manchen würde ich mir lieber zustände wie in der schweiz wünschen. ;-)

      • Du darfst auch während du fährst, einen kleinen Chefsalat essen. ;-) Kein Problem für den Gesetzgeber.

    • Nur wenn du unter einer Sek.darauf schaust. Solltest du damit etwas machen, wofür du länger schauen mußt, so darfst du es trotz CarPlay nicht nutzen!
      Somit fallen fast alle Apps weg. :-(

  • Ich lese das eher so, dass dann z.B. auch die Bedienung des Autoradios dort rein fällt…da vergeht auch schnell mal eine Sekunde…

    • Wie sieht es aus, wenn man eine Fehlermeldung im Bordcomputer erhält, die länger als 1 Sekunde zum Lesen benötigt? Ist auch ein „Gerät welches zur Information dient“. Oder der Tacho, der Drehzahlmesser, der Turbo-Druck-Anzeiger usw…
      Vom Prinzip her dürfte man nicht mal Carplay-Geräte bedienen, wie vorher schon geschrieben wurde. Einfach nix, was mit Elektronik zu tun hat und die Aufmerksamkeit länger als 1 Sekunde benötigt.

      • Für den Tacho braucht man nicht länger als eine Sekunde. Wenn du lange Nachrichten vom Boardcomputer lesen möchtest, kannst du ja rechts ran oder auf einen Rastplatz fahren.

      • Ihr erwartet doch nicht einen Freifahrtschein für die Benutzung eines Autoradios oder eines Bordcomputers, wenn ihr die nicht „im Schlaf“ bedienen könnt und zur Benutzung mehrere Sekunden oder gar Minuten vom Verkehr abgelenkt werdet, möglicherweise noch auf die Bedienungsanleitung auf dem Beifahrersitz gucken? Wenn euch die Eltern des zwischenzeitlich überfahrenen Kindes dann aus dem Auto ziehen, wird die folgende „Strafe“ hoffentich auch lange erfolgen.

      • Geh Fahrrad fahren

  • Ist jetzt die Frage, wie genau die das auslegen, wurde das nicht auch pauschal Radios und insbesondere solche mit Touchscreen beinhalten?

    • Und eigentlich sagt da stanze durch das „Gerät nicht aufgenommen und gehalten werden muss UND a bzw. B“ sagt ja eigentlich im Umkehrschluss, dass wenn das Gerät nicht gehalten werden muss das ganze wieder nichtig ist?

      • Nein, alles was gehalten werden muss ist von vornherein verboten. Alles was nicht gehalten werden muss, darf nicht laenger als 1 Sekunde benutzt werden

      • ODER steht da.

  • Streichel Tiger

    Na das kann ja heiter werden, versuche mal eine Tel.Nr. einzutippen und dabei max eine Sekunde den Blick von der Straße abzuwenden, das ist der Einstieg zum verbot. Eigentlich darf man Elektronische Geräte dann nicht mehr klassisch mit der Hand bedienen…

  • Versteh nicht wieso ein Garagentoröffner darunter fallen soll.

  • Man darf doch aufs Navi gucken. Zum Nachsehen, ob die nächste oder die übernächste Straße gemeint ist, reicht die Sekunde vollkommen aus. Für Eingaben sollte man eh irgendwo halten. Anrufe kann ich über einen Knopf am Lenkrad, am Radio oder an der Freisprecheinrichtung annehmen. Kosten sind imho kein Argument gegen eine Freisprecheinrichtung oder ein Headset, da ja entsprechendes auch schon für kleines Geld zu haben ist.

    • Kosten sind kein Argument? Offensichtlich doch, weil viele Fahrer „großer und teurer“ Autos
      a) gerne auch ihr iPhone zeigen möchten
      b) kein Geld mehr für eine Freisprecheinrichtung übrig hatten
      c) eine Freisprecheinrichtung zu billig ist

      • „Große und teure Autos“ haben aber alle eine Freisprecheinrichtung serienmäßig. Sowas hat ja mittlerweile fast jeder Kleinwagen…

      • @ Archetim: Ich habe kein teures Auto, darum kann ich das nicht beurteilen. Als ich mein Auto vor 6 Jahren kaufte, war das noch nicht der Fall.
        Kommen die Fahrer dann etwa mit der Gebrauchsanleitung nicht zurecht? Die Anleitung ist in der Regel in dutzenden Sprachen beigefügt, sodass auch Hassan, Igor oder Roman damit keine Probleme haben dürfte.
        Oder sind die Fahrer zu wichtig, als sich mit solchen Kleinigkeiten beschäftigen zu müssen? Aber wirklich wichtige Leute haben einen Fahrer, damit sie auch im Auto noch konzentriert arbeiten können. Muss frustrierend sein, selbst telefonieren und fahren zu müssen. Aber das sind dann auch die, die auf der Autobahn 5 cm hinter dir auffahren und mit ihrem schnelleren Auto nicht vorbei kommen. Im Hinterstübchen wissen sie immer „der war vor mir da“.

      • Im Grunde haben das vermutlich wirklich fast alle Neufahrzeuge – faszinierend finde ich immer dass es Leute gibt die trotz großer, teurer Fahrzeuge mit FSE das Gerät in der Hand halten weil sie vermutlich:

        – zu faul sind das Gerät zu koppeln?
        – technisch dazu nicht in der Lage sind?
        – einfach aus Prinzip nicht wollen?
        – es „cooler“ finden?
        – zeigen wollen dass sie ein iPhone/Samsung/… o.ä. haben?
        – Liste kann vermutlich beliebig mit jeder Menge unsinniger Gründe fortgesetzt werden ..

  • Dann ist das Benutzen des Tachos länger als 1s sowie ein längerer Blick zur Beifahrerin, egal ob diese fest installiert ist, auch strafbar? Wer misst oder kontrolliert die Dauer?

  • Eine verschärfte Kontrolle fände ich wesentlich sinnvoller und ich würde ein Fahrverbot von einem Monat bei Handynutzung am Lenker begrüßen.
    Also immer wenn ein Fahrer das Handy in der Hand hält und telefoniert oder Nachrichten schreibt.
    Ich fahre jeden Tag den Mittleren Ring in München und man kann jeweils schon von hinten beobachten, dass jemand am Nachrichten tippen ist.
    Das sieht man schön an ruckartigen (kleinen) Lenkbewegungen. Immer wenn die Kurve wegen des 2-3sekündigen Blickes aufs Handy nicht gleichmäßig sondern ruckartig gefahren wird.
    In der Regel bringt der Handynutzer als Fahrer ja eher andere als sich selber in Gefahr. Sonst würde ja das Darwinsche Prinzip greifen…

    • Jupp, das ist genau das Problem solange das ganze nicht wirklich verfolgt wird (und angesichts unserer unterbesetzten Polizei dürfte sich daran nichts ändern und es gibt ja auch wirklich wichtigeres zu tun) können sie auch 5000€ und 5 Punkte verhängen -> es wird nichts ändern.

  • an die regeln halten herr Anwalt dann passiert nix , sie suchen schon wieder die Hintertür

  • Bei „Ablenkung unter einer Sekunde“ dürfte man es hinbekommen, die Garage per Funk zu öffnen!
    Aber es ist gut, dass dies endlich mal genau definiert wird – allerdings das restliche „Aus“ für CB-Funk!
    Gibts aber eh fast nicht mehr. Sondergenehmigung für Polizei und BOS? Vielleicht über §43 Sonderrechte?

  • Ein KFZ hat selbst etliche Bedienelemente die angefaßt werden müssen, bei denen eine kurze Blickzuwendung allein nicht reicht – Klima, Lüftungsregelung, Umluftbetrieb, Radio, Navioptionen (Alternativroute auswählen), …

  • „(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
    hierfür das Gerät nicht aufgenommen und nicht gehalten wird und…..“

    Bedeutet das, dass ich mein Handy in der Halterung auf dem Armaturenbrett weiterhin benutzen dürfte? (Navi usw.) Also berühren (tippen) darf ich noch?
    Oder darf ich mein Touchscreen-Radio jetzt auch nicht mehr benutzen !?
    Ich verstehe das nicht.

    • Wie ich das verstehe, solange dein Blick sich nicht länger als eine Sekunde vom Verkehrsgeschehen abwendet ist es ok.

      • verstehe ich genauso. Man darf auch weiterhin mal einen Button drücken, um zum Beispiel nen Radiosender zu wechseln, nur vielleicht nicht gerade ne Whatsapp-Konversation führen ;)

  • Diese Regelung macht doch absolut Sinn. Mal ehrlich, wer bisher sein Smartphone in der Halterung belassen hat, dann aber ellenlange Texte geschrieben hat, hat damit nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Eine massive Gefährdung des Straßenverkehrs lag aber dennoch vor. Daher ist es nur konsequent diesen Paragraphen entsprechend zu ändern…

  • …also – meinen Tacho oder eine Auto-Warnmeldung im Tacho- Display darf ich nur innerhalb 1 Sekunde lesen, wenn ich dafür 2 Sekunden brauche bin ich schon fällig – oder ;-)

  • Dann darf ich jetzt einen Film schauen, ganz legal, Hauptsache ich schaue nicht länger als eine Sekunde hin? Da übe ich meinen Nacken doch schonmal beim nächsten Tennisspiel ;)

  • Der Abschnitt mit dem abgeschalteten Motor könnte mal gegen „bei stehendem Fahrzeug“ Getauscht werden. Sonst finde ich, dass alle Geräte die gerade nix mit dem Fahren zu tun haben bis Fahrtende außer Reichweite gehören.

    • Fand ich auch mal, aber überleg wie viele Leute das dann als Freifahrtsschein an einer roten Ampel sehen. Ich bin zwar kein Fan der Leute die Hupen, nur weil schon eine 4/6 Sekunde seit dem Umsprung auf Grün vergangen sind, aber dann darf man des öfteren auch mal an zweiter Stelle stehen und mit Glück eine zweite Ampelphase stehen, weil der davor noch zu ende tippen musste und dann noch bei Orange schnell los fährt (kommt natürlich auch auf die Ampel an, aber manche schalten doch recht schnell wieder auf rot, z.B. wenn man aus einer kleineren auf eine große Straße fährt).

    • Das finde ich auch!!! Wenn mir mein Handy mal aus der Hand fehlt…. ja ist doof! Aber wenn den Rauchern die Kippe runter fällt und die dann mehr Angst um einen Brandfleck als vor einem Unfall haben… einer bekannten von mir ist mal die Kippe zwischen Lenkrad und Tacho ins Armaturenbrett gefallen aber die Kippe kam nie wieder raus… zum Glück hat da nichts geschmort!!!

    • Und was ist mit Essen, Trinken oder atmen? Jetzt macht aber mal einen Punkt.

      • Wieso? Hat alles beim Fahren nichts verloren. Kann genauso gefährliche Situationen erzeugen wie SMS tippen

        Heißer Kaffee -> Bodenwelle -> verschüttet

        Wäre nicht der erste Unfall der so entsteht.

  • In Deutschland ist alles haarklein geregelt und der Bürger ist gehalten, sich auch genau daran zuhalten. Für manche Politiker gilt dieser Grundsatz in anderen Bereichen natürlich nicht! Da wird sich die Welt so geformt, wie es ihnen gefällt.

    Zurück zum eigentlichen Thema: wie und wer soll das Zeitlimit denn kontrollieren???? Polizei mit Stoppuhr???

  • Regelung hin oder her, das eigentliche Problem ist doch die konsequente Überwachung und Ahndung der Verstöße.
    Ich sehe jeden Tag zig Leute mit Handy am Ohr, in der Hand, telefonieren und dabei fröhlich vor sich hin fahren.
    Verbote sind das eine, solange diese aber nicht konsequent überwacht und geahndet werden lachen sich doch alle darüber kaputt.

    • Viel schlimmer sind eher noch die lächerlichen Strafen. Den meisten ist es das Wert, wenn man dann mal 60€ zahlen muss und einen Punkt bekommt, wenn man erwischt wird. Immerhin konnte man dann mit dem Bekannten die Grillparty am Wochenende während der Fahrt planen.
      Und da kommt man wieder zu deinen Forderungen, erwischt wird man ja eh kaum, bzw. ist es den Polizisten zu lästig (Achtung, Behauptung!) während der normalen Streife solch „kleinen“ Delikten nachzugehen.

  • Gut so! Da gab es nämlich diese Lücke mit der Halterung und dann war Tippen erlaubt. Und ich bin kein Heiliger, der noch nie getippt hat. Ist aber saugefährlich.

  • „…die einen Zeitraum von einer Sekunde nicht überschreitet.“
    Leute gucken doch sogar länger auf ihr Radiodisplay…

  • Videoaufzeichnung, da kann man auf die 1/25 sekunde genau messen wie lange man geschaut hat. Ätsch. Ich hoffe nur das dann so mancher weiblicher Drache auf dem Beifahrersitz verboten wird, da es sich bei manchen um gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr handelt.

  • Solange ich noch mein Schnitzel mit Pommes während der Fahrt verspeisen darf ist doch alles in Ordnung :)

  • Das ist die dümmste Gesetzesänderung, die ich je gelesen habe. Die behält nicht nur die Interpretations-Probleme der ursprünglichen Fassung bei, nein, sie ist noch schwammiger, so dass nicht einmal ein Autoradio bedient werden dürfte.
    Letztendlich bleibt aber alles im Unklaren. Denn wer kann hier genau diese 1 Sekunde einschätzen?

    • Ist ziemlich klar, dass er es versteht, wenn er gleich die Interpretationsprobleme feststellen kann. Aber hauptsache mal wieder herablassenden Müll abgesondert.

    • @heldausberlin
      liest einfach die neuen Sachen nur genau so schwammig und interpretiert sie so wie der Anwalt.

      Es steht doch nur drinnen, das man die Elektronischen Geräte die der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät nicht aufgenommen und nicht gehalten wird und
      entweder…
      (Das Autoradio wirst du doch nicht ausbauen müssen und in die Handnehmen oder?

      a) …nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
      (Gut hat nicht jedes Autoradio aber das macht ja nichts, denn es gibt ja noch Punkt B für die Bedienung)

      b) …zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, die einen Zeitraum von einer Sekunde nicht überschreitet.
      (Bei meinen Autoradio weiß ich wo die Knöpfe sind, da kann ich ohne hinzusehen schon mal den Finger grob Positionieren und dann hat man 1 Sekunde Zeit für das hinschauen und drücken. )

  • Ich frage mich wie die Bedienung dann von einem Auto der Marke Tesla funktionieren, soll die nur mittels Touch Bildschirm gesteuert werden können? Außerdem denke ich, Hat Herr Dobrindt noch nicht genug. Es wird der Tag kommen an dem es verboten ist mit dem Beifahrer zu sprechen.

      • Zum Beispiel die Temperatur, die Kimatisation, die Lüftung vor dem Tunnel auf Umluft…… Die Sitzheizung ausschalten….
        Alles Sachen, für die es keine Direkttasten mehr gibt.
        Dieser Weg, alles ins Display zu packen, ist falsch, solange es keine perfekte Sprachsteuerung gibt, die auf „Sitzheizung Fahrer Stufe 1“ oder „Lüftung auf Umluft“ oder „AC aus“ in allen Sprachen und Dialekten perfekt reagiert.
        Zumal der Bildschirm am Tesla viel zu tief sitzt.
        BMW (und andere Hersteller) gehen da mit den hoch stehenden Displays den richtigen Weg. Da muss man nicht nach unten schauen, es reicht, leicht nach rechts zu blicken. Und sind mit der Sprachsteuerung auf einem guten Weg.

  • Ich freue mich schon auf den Tag, wo sämtliche Fahrzeugführer eines Streifenwagens auf Grund der Benutzung eines Digitalfunkgerätes (HRT) im Dienst eine Knolle vom Beifahrer erhält. Da auch diesen Benutzung in Zukunft verboten ist. Nix mehr mit Sonderrechte im Amt. Bis jetzt waren Funkgeräte vom Benutzungsverbot ausgeschlossen. Wieder alles sehr gut ausgearbeitet:-(

  • „Flachrechner“ – wieder ein neues Wort gelernt …

  • Die sollen ruhig alles verbieten was geht, ich werde langsam radikal und denke daran mich über alles hinwegzusetzen. Führerschein wegen zu alt weg, pah ich kann ja doch fahren, sollen sie mich halt einsperren.

  • Meine Meinung: Das ist wieder mal typisch Dobrindt- der marschiert immer wieder mit der Axt durch den Wald, ob bei der Maut, bei der Novellierung des Luftverkehrs (Drohnen), oder jetzt hier. Wenig Sachverstand, dafür direkt radikale Umsetzung. Bei jedem seiner Vorhaben zweifle ich an, dass diese den gewünschten Erfolg bringen. Die Abgeordneten, die bei der Abstimmung, ohne jedes Wissen die Finger nach oben reißen packe ich gleich mit dazu.
    Tatsächlich brauchen wir Polizeibeamte, die die Zeit haben, sich um solche Delikte zu kümmern und diese auch zu ahnden – ohne dem hilft auch seine neue Gesetzesänderung nichts!

  • An das Radio darf man nicht, aber Rauchen ist erlaubt. Die Zigarette oder Asche kann genau so vom Verkehrsgeschehen ablenken.

    • Man darf an das Radio, wenn das Auto nicht gerade Nagelneu ist wirst du doch wissen wo die Knöpfe sind und kann entsprechend doch ohne hinzusehen schon mal den Finger in die tendenziell richtige Richtung bewegen und dann hast du noch zusätzlich 1 Sekunde Zeit zum hinschauen und drücken.

      Abgesehen das neuer Autos das ganze doch eh über das MTL machen.

      Bei der Zigarette gebe ich dir aber Recht, das kann genau so ablenken.

  • …alles nur BlaBla…
    Ich erlebe es jeden Tag, wie die Leute dagegen verstoßen…
    Aber wo kein Kläger…
    Wer soll das flächendeckend überwachen…???

  • Bundesverkehrsminister Dobrindt ist Weltfremd, ist ja auch klar der hat einen Fahrer. Der Fahrer wird ihm auch die Banane öffnen

  • Definitiv! Schon öfters erlebt, dass die rauchende Person am Steuer nur schlecht reagiert, weil eine Hand nur für die Zigarette reserviert ist.

  • … und was ist mit dem Rauchen hinter dem Steuer? Um eine Kippe anzuzünden oder auszumachen braucht man auch länger als 1 Sekunde!!!

  • Und wie wird ermittelt, ob es länger als 1 sec gedauert hat?
    Weltfremde, unnötige Regelungswut.
    Wer einen Unfall verursacht oder andere behindert oder gefährdet sollte bestraft werden, keine Frage, ob das durch essen, trinken, rauchen, lesen, oder mit dem Handy spielen geschieht ist völlig unwichtig,
    Aber jedes Detail regeln zu wollen ist meistens erfolglos

  • find ich gut da mittlerweile fast jeder das Handy während der fahrt Bedient und es immer öfter zu brenzligen Situationen kommt!

  • Zu geil wasanche hier schreiben….
    Nummer eintippen, Navi neu einstellen, Lieder suchen….

    Leute ihr seid echt krass! :p

    Natürlich soll das verboten werden, denn das sind genau die Pfosten die einem dann hinten drauf kleben weil Sie Verkehr pennen!

    Ich weiß nicht was ihr so macht, aber ich kann in meinem Fahrzeug eigentlich alles blind bedienen was ich auch benötige.

    Und wenn ich das Navi neu einsteen muss, ne Nummer tippen will oder sonst was, fahre ich halt mal rechts ran.

    Auch mal eben ne Minute „Lieder suchen“ ist Schwachsinn. Versucht es mit ner Playlist. XD

    Mal darüber Nachgedacht das bei 50Kmh so nen sekündchen mal eben knappe 14m sind?

    5 Sekunden am Gerät ist mal eben nen Aufahrunfall oder nen totes Kind…

    So. Nu kann gebashed werden.

    • wieso bashen? ich stimm dir da vollkommen zu. alles, was ich nicht blind bedienen kann -> finger weg! alles was mehr als 1 sekunde aufmerksamkeit von mir verlangt und den blick von der straße nimmt -> finger weg!

      ich weiss nicht, warum es für manche so schlimm ist, das zu kapieren. jeder fühlt sich gleich angegriffen und sieht einen eingriff in seine privatsphäre. aber wehe dem, den leuten passiert dann wegen sowas selbst was. dann ist das geschrei gleich wieder ganz groß…

  • Wer einen Garagentoröffner nicht bedienen kann ohne länger als eine Sekunde wegzuschauen, sollte vielleicht auch nicht Auto fahren…

  • @iTobi, anscheinend hast du noch nie eine Meldung auf dem Navi erhalten die da lautet: Auf ihrer Route ist eine Behinderung aufgetreten! Und wenn kein Beifahrer da ist, dann kann nur der Fahrer auf diese Meldung entsprechend den Knopf für alternative Route anwählen etc.

    • Wenn einem aber eine alternative Route angezeigt wird, stellt das doch kein Problem dar. Kurzer Blick drauf, überlegen ob sich das lohnt, nochmal drauf schauen, Finger auf das Display oder entsprechenden Knopf und weiter fahren.
      Wenn man aber eine Route selbst neu planen muss, muss man halt schauen, dass man zwischendurch anhält.

  • Also das mit 1sekinde ist schon sehr eng was ist wenn es 1,1 waren .. da sollte man auch eine Toleranzgrenze bedenken.

  • Woran erkennt man eine dekadente Gesellschaft? Am Hang zur Überregulierung. Willkommen an der Schwelle zum Abgrund.

    Wenn das alle Probleme sind, die Dobrindt hat … ausser Diesel, Maut, Bahn etc… Kopf schüttel.

    • Theoretisch würde ich dir recht geben, praktisch als jemand der Täglich ins Büro und wieder heim pendelt mit den Auto. Kann ich dir sagen das diese Regulierung leider notwendig ist, so gut wie jeder 2te schaut während der Fahr immer wieder auf das Smartphone und schreibt dann sogar wie wild darauf rum…

      Nicht gerade selten wird dann mal ein Bremsvorgang übersehen und man fährt den Vordermann hinten drauf. Kommt richtig gut, wenn solche Spielchen auf viel befahren Straßen vorkommen und dann dadurch auch noch andere in Mitleidenschaft gezogen werden, da die dann im Stau stehen und sich verspäten.

  • Also tut mir leid, aber ich habe das jetzt mehrfach gelesen und ich verstehe nicht warum das schlechter als vorher sein soll. Vorher war „nicht benutzen“

    Jetzt ist

    „Benutzen wenn nicht zu lange abgelenkt“.

    Vorher dürfte ich keinen Anruf per tip auf das Display annehmen (was dann über die Freisprecheinrichtung läuft) jetzt schon.

    • vorher war ALLES erlaubt, wenn das Gerät in einem Halter war … also quasi auch Nachrichten tippen (länger als eine Sekunde) ….

      • Das ist ziemlicher Blödsinn… Das Gesetz sagte zuvor „muss die Aufmerksamkeit auf den Verkehr gerichtet bleiben“. Also ist das Quasi sogar eine Verbesserung.

  • Wann setzen sich die eine Sekunde „zurück“?
    Bedeutet ich schaue eine Sekunde auf das Handy. Dann guck ich für eine halbe auf die Fahrbahn und dann wieder eine Sekunde auf das Handy.
    Alles legal oder?

  • Ich persönlich bin der Meinung dieser Rechtsanwahl sollte nochmal ein ein Semester besuchen und dann noch mal den Text neu lesen und dann eine Aussage treffen.

    Dann zu seinen Punkt mit den Navi, das sollte man sowie so nicht während der Fahrt programmieren sondern bevor mal los fährt also noch im Stand. Gut was hier ein bisschen schwerfallen dürfte das Auto dafür nicht komplett an zumachen sondern nur die Zündung und nachdem alles eingestellt ist das Auto richtig zu starten.

    Garagentoröffner verwenden die Funktechnologie, da muss man nicht auf das Garagentor zielen. Da langt ein druck auf den Knopf und dafür muss man nun wirklich nicht die Fernbedienung in die Hand nehmen.

  • Darf ich den dann noch ohne Erlaubnis mein Auto starten unsere Herren und Damen von der Politik sitzen ja bekanntlich hinten ist schon ganz schön was faul im Staate Deutschland

  • Dürfen wir noch atmen? oder verstössen gegen irgendeiner Gesetz (AGB) dieser Ver-waltung?

  • Verstehe den Hick Hack hier überhaupt nicht, beim Starten meines Auto kommt als erstes immer die Meldung das bei Benutzung des Command Online System-sprich Navi die StVO zu beachten ist. Und wer bitte schön meint Adressen nicht vor sondern während der Fahrt eingeben zu müssen, sollte eh kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen. In diesem Sinne, Danke Staat das du endlich mal was tust und mit der Zeit gehst ;o)

  • Leute, nur die Ruhe! Alle verbauten Geräte dürfen weiterhin benutzt werden. Die Einschränkung gilt nur für Geräte, die man „halten“ oder in die Hand „aufnehmen“ muss, um sie zu nutzen. Alles andere lässt sich weiterhin bedienen, solange es kein Gerät ist, das einen dauerhaft ablenkt. Selbstverständlich kann ich die Radioknöpfe drücken oder das Navi bedienen.

    Die Änderung zielt auf mobile Geräte ab, die eben nicht nur Telefone sind, wie iPads oder mobile Navis.

  • Ach ja, und zum Thema rauchen. Ich bin selbst Raucher, und ich denke jedem Raucher ist es schon mindestens einmal passiert das ihm die Kippe oder Glut runtergefallen ist beim fahren. Ich selbst rauche generell nicht mehr im Auto, zu einem weil es Schmutz macht und stinkt, zum anderen weil ich vor 3 Jahren das Erlebnis hatte das mein Vordermann ohne ersichtlichen Grund eine Vollbremsung hinlegte und ich dachte der hätte einem Kind oder Tier ausweichen müssen. Doch der wahre Grund war das ihm seine Kippe in den Schoß gefallen war. Ich denke es gibt sehr viele Möglichkeiten die einen Autofahrer ablenken können, sicherlich sind nicht alle elektronischer Herkunft.

  • @all: cool down – die Bundesregierung hat den Antrag ohne Angaben von Gründen am 5.7.7 zurückgezogen.

  • Mein Vorschlag: Handynutzung am Steuer ohne wenn und aber verfolgen.
    Ein Monatsgehalt (brutto), mindestens jedoch 500€ Bußgeld.
    Einen Monat Fahrverbot.
    Zwei Punkte im Verkehrszentralregister.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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