Vorstöße in weiteren Märkten
Australien erwägt In-App-Käufe ohne Umsatzbeteiligung
Nicht nur in Europa haben Google und Apple mit zunehmenden Druck regulierender Behörden zu kämpfen, auch am anderen Ende der Welt knöpfen sich Wettbewerbshüter die selbst gemachten Regeln in den Software-Kaufhäusern der beiden Schwergewichte Apple und Google vor.
In-App-Käufe ohne Umsatzbeteiligung
So haben die australischen Wettbewerbshüter der „Australian Competition and Consumer Commission“ (ACCC) jetzt mögliche Eingriffe in die Abrechnungssysteme der großen App Stores in Aussicht gestellt. Konkret soll Entwicklern die Möglichkeit geschaffen werden In-App-Käufe anzubieten, ohne die offiziellen Bezahlsysteme der App Store Anbieter nutzen zu müssen.
Entsprechend würde dann auch die verpflichtende Umsatzbeteiligung an Apple und Google wegfallen. Bei Apple beträgt diese Standardmäßig 30 Prozent und lässt sich, sollte der Jahresumsatz unter 1 Million Dollar liegen, auf Antrag halbieren.
Gina Cass-Gottlieb, Vorstandsvorzitzende der ACCC, hat gegenüber dem britischen Guardian zu Protokoll gegeben, dass der Gesetzgeber nun gefordert sei, entsprechende Schritte zu ergreifen. Hätte die Vergangenheit doch gezeigt, dass ohne Druck von außen keine Änderungen zu erwarten seien.
Vorstöße in der EU, in Südkorea und in den Niederlanden
Die australischen Wettbewerbshüter der ACCC hatten Ende des vergangenen Jahres ein weiteres Zwischenfazit zu den laufenden Untersuchungen über Digitalplattformen veröffentlicht und im Rahmen des so genannten „Digital Platform Services inquiry“ eine Reihe von Maßnahmen zur Regulierung der großen Plattformanbieter vorgeschlagen.
Damit fährt Australien einen ähnlichen Kurs wie auch die Europäische Union, die Apple, Google und andere Gatekeeper mit dem Digital Markets Act in Zaum halten möchte.
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In andere Märkten wie etwa in Südkorea und den Niederlanden haben erste gesetzliche Vorgaben bereits dafür gesorgt, dass Entwickler alternative Bezahldienste nutzen können – allerdings hält Apple hier weiterhin die Hand auf und fordert seine Umsatzbeteiligung auch für Transaktionen ein, die außerhalb des App Stores getätigt wurden.