Umsatzbeteiligung wird beibehalten
Maximal unattraktiv: Apple-Ausnahme für Korea erlaubt In-App-Käufe per Paypal und Co.
Nach mehrmonatigem Streit mit der koreanischen Marktaufsicht hat Apple heute über das Angebot informiert, mit dem der Konzern den Forderungen des „Telecommunications Business Act“ nachkommen will.
Zur Erinnerung: Die südkoreanischen Gesetzgeber hatten rechtliche Weichen gestellt, die von Apple die Freigabe alternativer Bezahl-Systeme für verfügbare In-App-Käufe erzwingen sollten.
Statt diese ausschließlich über das hauseigene In-App-Bezahlsystem abzurechnen, sollte Apple den im App Store aktiven Entwicklern die Möglichkeit einräumen, auch alternative Bezahlverfahren zu implementieren. Damit wollte der koreanische Gesetzgeber sicherstellen, dass In-App-Inhalte auch mit PayPal, per Überweisungen, per Kreditkarte oder über lokale Zahldienstleister abgewickelt werden können.
Umsatzbeteiligung wird beibehalten
Apple ist dieser Aufforderung nun nachgekommen, knüpft die gesetzeskonforme Lösung jedoch an so umständliche Voraussetzungen und Modalitäten, dass eine Integration alternativer Bezahlmethoden zwar auf dem Papier vorhanden ist, allerdings keine realistische Alternative zum bisherigen System bietet.
So hält Apple an der verpflichtenden Umsatzbeteiligung für Entwickler fest und reduziert diese lediglich um 4 Prozentpunkte von 30% auf 26%. Darüber hinaus verlieren Entwickler die die alternativen Bezahlmethoden implementieren die Möglichkeit von der Familienfreigabe zu profitieren und müssen sich im Konfliktfall selbst um Rückerstattungen und Abo-Abrechnungen kümmern.
So unattraktiv wie möglich
Hinzu kommt, dass koreanische Entwickler die alternativen Bezahlmethoden nicht einfach in ihre vorhandenen Apps integrieren können, sondern eine neue Applikation bereitstellen müssen, die ausschließlich für den Vertrieb auf dem koreanischen Markt vorgesehen sein darf.
Apple erfüllt, damit zwar nominell die Forderungen der koreanischen Marktwächter, trägt mit der komplizierten, unattraktiven Umsetzung jedoch gleichzeitig auch dafür Sorge, dass diese nicht als sinnvolle Alternativ zum bisherigen System in Betracht zu ziehen ist.