Nach Anordnung der Bundesnetzagentur
Vodafone Pass: Vermarktungs-Verbot ändert erst mal nichts
Über die Entscheidung der Bundesnetzagentur, gegen die sogenannten Zero-Rating-Angebote der beiden Netzbetreiber Telekom und Vodafone vorzugehen, hat ifun.de am Donnerstag berichtet. Die Bundesbehörde, die mit ihrem Eingriff eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofes durchsetzt, hat angegeben die „Ungleichbehandlung von Datenverkehren“ in Deutschland beenden zu wollen und stößt mit diesem Schritt auf viel Zuspruch.
- Bundesnetzagentur: Aus für „StreamOn“ und „Vodafone Pass“
Bekanntlich förderte die Sonderbehandlung der Onlineangebote ausgewählter Partner das hohe Preisniveau der in Deutschland angebotenen Daten-Tarife und sorgte mit dafür, dass echte Daten-Flatrates hierzulande immer noch mit der Lupe aufgespürt werden müssen.
Die Telekom reagierte am Donnerstag umgehend und kontaktierte die nahezu 500 registrierten StreamOn-Partner direkt im Anschluss an die Bekanntgabe der Bundesnetzagentur per E-Mail. Entsprechend der neuen Vorgaben, so die Bonner in einem Schreiben an betroffene Partner, werde das Unternehmen StreamOn nicht mehr zur Verfügung stellen können. Zudem formulierte der Netzbetreiber sein Bedauern darüber, das Zero-Rating-Angebot, das zuletzt von rund vier Millionen Nutzern gebucht gewesen sei, einstellen zu müssen.
Vodafone analysiert
Vodafone hingegen hält momentan noch den Ball flach. Wie der Düsseldorfer Netzbetreiber auf Nachfrage gegenüber ifun.de zu Protokoll gibt, sei man derzeit noch damit beschäftigt die Anordnung der Bundesnetzagentur zu analysieren und werde erst im Anschluss über weitere Schritte informieren. Aktuell, so ein Unternehmenssprecher, bleibe für die Kunden erst mal alles wie gehabt.
Die Regulierungsbehörde hatte ihn ihrer Anordnung die Einstellung der Vermarktung von Vodafone Pässen für neue Kunden bis spätestens Anfang Juli angeordnet und zudem gefordert bestehende Pässe bis spätestens zum 31. März 2023 zu beenden.
Zum Nachlesen:
- Studie: StreamOn, Vodafone Pass & Co. halten die Preise hoch
- EuGH urteilt: „Nulltarif-Optionen“ verstoßen gegen Netzneutralität
- Verwaltungsgericht Köln: EuGH soll über „Vodafone Pass“ entscheiden