Vereinbar mit Europarecht?
Verwaltungsgericht Köln: EuGH soll über „Vodafone Pass“ entscheiden
Nachdem die Telekom auf die erfolgreiche Beschwerde der Bundesnetzagentur kürzlich mit einer Anpassung ihrer Zubuchoption StreamOn reagierte, kündigte auch Vodafone Änderungen am eigenen Zero-Rating-Angbeot „Vodafone Pass“ zum 13. Dezember an.
Wie die Bonner Kollegen beschreiten die Düsseldorfer Netzbetreiber jedoch weiterhin den Klageweg. Dieser verlagert sich nun jedoch auf die europäische Bühne.
So hat das Verwaltungsgericht Köln seine Zweifel an der Vereinbarkeit der von Vodafone angebotenen Mobilfunk-Option „Vodafone Pass“ mit den europarechtlichen Vorgaben nun zur Sache des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gemacht.
Die Kölner haben in dem von Vodafone angestrengten Klageverfahren den EuGH angerufen und ihm Fragen zur Auslegung der so genannten Roaming-Verordnung vorgelegt. Der Beschluss vom 18. November ist unanfechtbar.
Aktenzeichen 9 K 8221/18
Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Köln erklärt die Hintergründe der Entscheidung:
Bei der kostenlosen Tarifoption „Vodafone Pass“ wird das durch die Nutzung der Dienste von Partnerunternehmen verbrauchte Datenvolumen nicht auf das Inklusivdatenvolumen des jeweiligen Mobilfunktarifs angerechnet (sog. Zero-Rating). Dies gilt allerdings nur im Inland. Im Ausland wird die Nutzung der betreffenden Dienste hingegen auf das Datenvolumen angerechnet. Ferner behält sich Vodafone vor, die Tarifoption künftig auch im europäischen Ausland anzubieten.
Für diesen Fall soll eine „Fair Use Policy“ mit einer maximal möglichen Nutzung der Tarifoption im europäischen Ausland im Umfang von fünf Gigabyte Datenvolumen monatlich gelten. Die Bundesnetzagentur sieht in der Tarifoption einen Verstoß gegen die Vorgaben der Roaming-Verordnung. Mit Bescheid vom 15. Juni 2018 untersagte sie daher die Fortführung des Angebots. Hiergegen erhob Vodafone im Dezember 2018 Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Das Gericht möchte vom EuGH wissen, ob die Beschränkung der Tarifoption auf das Inland mit dem in der Roaming-Verordnung enthaltenen Verbot vereinbar ist, für Roaming-Dienste im europäischen Ausland ein zusätzliches Entgelt gegenüber dem inländischen Endkundenpreis zu verlangen. Des Weiteren hat es dem EuGH Fragen dazu vorgelegt, ob die von der Klägerin vorgesehene „Fair Use Policy“ mit der Verordnung vereinbar ist. Insoweit hält das Gericht für klärungsbedürftig, inwieweit die Tarifoption „Vodafone Pass“ einer Nutzungsgrenze im Ausland unterworfen werden darf.