"Mit europäischem Recht nicht vereinbar"
Verbraucherschützer klagen gegen Vodafone Pass
Der Verbraucherzentrale Bundesverband legt im Streit um die umstrittene Zusatzoption Vodafone Pass nach und hat vor dem Landgericht Düsseldorf Klage eingereicht. Kritisiert werden mehrere Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
Nach Meinung der Verbraucherschützer verstößt die Ausgestaltung des Zusatzangebots Vodafone Pass gegen geltendes EU-Recht. Durch die Tatsache begründet, dass sich die Option im Ausland gar nicht verwenden lässt und auch die Nutzung über einen Hotspot ausgeschlossen ist, liege ein Verstoß gegen die europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung vor. Darin ist vorgeschrieben, dass Verbraucher ihren Mobilfunktarif im europäischen Ausland nutzen können wie zu Hause. Dementsprechend seien die kritisierten Vertragsbedingungen von Vodafone unwirksam.
Auch die Werbung für die Vertragsoption wird kritisiert. Zumindest zeitweise sei irreführend der Eindruck vermittelt worden, dass die Vertrags-Apps ohne Einschränkungen genutzt werden könnten. Nur aus einer Fußnote in der Preisliste ergaben sich begleitende Beschränkungen.
Regierung soll zu Netzneutralität stehen
An die Bundesregierung appellieren die Verbraucherschützer, dem im Koalitionsvertrag enthaltenen klaren Bekenntnis zur Netzneutralität nachzukommen. Nicht nur seien die Vorschriften über Sanktionen aus der europäischen Telekom-Binnenmarkt-Verordnung konsequent umzusetzen, auch sollen die Strafhöhen bei Verstößen gegen die Netzneutralität angepasst werden. Gefordert wird hier eine Orientierung prozentuell am Umsatz des jeweiligen Telekommunikationsanbieters.
Mit Hinweis auf einen Verstoße gegen die Netzneutralität hat der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits zu Jahresbeginn ein Verbot der Vodafone-Tarifoption gefordert, bereits im vergangenen Jahr stand das Telekom-Angebot StreamOn in der Kritik der Verbraucherschützer.