"Verstoß gegen Netzneutralität"
Telekom: Verbraucherschützer fordern StreamOn-Verbot
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zum viel diskutierten Telekom-Angebot StreamOn Stellung bezogen. Die Tarif-Option verstoße gegen die Regeln der Netzneutralität, die Verbraucherschützer haben daher die Bundesnetzagentur aufgefordert, das Angebot zu verbieten.
Die Telekom hat die StreamOn-Option seit April im Angebot. Die kostenlose Tariferweiterung sorgt dafür, dass bei der Nutzung von Audio- und Video-Streaming von Telekom-Partnern der Datenverbrauch nicht vom Inklusiv-Volumen des Basistarifs abgezogen wird. Die Telekom betont, dass die zugrundeliegenden Partnerschaften keinesfalls exklusiv sind, sondern für alle Anbieter kostenfrei zur Verfügung stehen. Allerdings müssen diese gewisse technische Voraussetzungen gewährleisten.
Die Verbraucherschützer sehen durch das Geschäftsmodell die Netzneutralität verletzt. Die Wahlfreiheit der Verbraucher würde dadurch auf lange Sicht verringert werden, die Folge wären höhere Mobilfunkpreise und das Ausbleiben von Innovationen. Begründet wird dies durch mit dem Anmeldeprozess für Partner verbundene administrative, finanzielle und für ausländische Anbieter auch sprachliche Hürden. Die Festlegung auf bestimmte technische Voraussetzungen wirke zudem als Innovationsbremse, andere technische Lösungen würden dadurch benachteiligt. Florian Glatzner, Medienexperte beim vzbv dazu:
Für Verbraucher kann es sich kurzfristig lohnen, wenn die Nutzung von Videos nicht auf ihr Inklusivvolumen angerechnet wird. Dann muss das aber auch für alle Video-Angebote gelten und darf nicht einzelne Anbieter bevorzugen. Grundsätzlich wären Tarife wünschenswert, die von vornherein ein ausreichendes Datenvolumen zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen.