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Netzneutralität

„Vodafone Pass“: Bundesnetzagentur fordert Anpassungen

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Die Bundesnetzagentur hat heute bestimmte Bedingungen der von Vodafone angebotenen Tarifoption „Vodafone Pass“ untersagt. Die Behörde kritisiert jedoch ausschließlich das Kleingedruckte im Sachen Roaming-Nutzung – Grundsätzlich sei das Angebot jedoch zulässig.

Vodafone Pass

Ähnlich wie schon während der Kontrolle des vergleichbaren Telekom-Angebote „Telekom StreamOn“ moniert die Bundesnetzagentur Details des im vergangenen Herbst vorgestellten Zero Rating-Angebotes – ifun.de berichtete.

EU-Nutzung muss möglich sein

So schreibt die Behörde:

Die Nutzung des Angebots „Vodafone Pass“ ist derzeit nur im Inland unbegrenzt möglich. Seit Juni 2017 müssen Mobilfunkanbieter Roaming-Dienste im EU-Ausland zu den gleichen Konditionen wie im Inland anbieten. Vodafone muss die Zubuchoption Vodafone Pass daher auch für die Nutzung im europäischen Ausland öffnen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die Möglichkeit haben, den Vodafone Pass im EU-Ausland genauso wie zu Hause zu nutzen, das heißt ohne ihr nationales Datenvolumen beim Roaming zu verbrauchen.

Roaming-Anbieter dürfen die Nutzung von Daten im EU-Ausland aber mit einer angemessen Nutzungsregelung (fair-use-policy) begrenzen. Vodafone behält sich vor, das Roamingvolumen für die Nutzung im EU-Ausland auf 5 GB pro Vodafone Pass zu beschränken. Eine solche Beschränkung ist zwar grundsätzlich zulässig, das Volumen nach Auffassung der Bundesnetzagentur aber nicht ausreichend. Daher wird die Beschränkung auf 5 GB mit der heutigen Entscheidung untersagt.

Anders als beim Zero Rating-Angebot „StreamOn“ der Telekom wird Videoverkehr bei „Vodafone Pass“ derzeit nicht gedrosselt. Vodafone behält sich aber vor, dass Videoverkehr auf SD-Qualität beschränkt wird, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Vodafone insbesondere den Ausgang des StreamOn Gerichtsverfahrens berücksichtigen wird. Vodafone hat erklärt, dass die Bundesnetzagentur drei Monate vor Einführung einer Video-Beschränkung informiert wird. Die Bundesnetzagentur hätte ausreichend Zeit, eine unzulässige Videodrossel zu untersagen.

Die Bundesnetzagentur hat seit Oktober 2017 Ermittlungen durchgeführt, ob das Angebot „Vodafone Pass“ gegen die Roaming-, Netzneutralitäts- und Transparenzvorgaben verstößt. Erst Anfang des Jahres hatten Verbraucherschützer ein Verbot der Tarifoption gefordert.

Die gesamte Pressemitteilung lässt sich in diesem PDF nachlesen.

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15. Jun 2018 um 15:10 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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