Uber: Deutschland-Verbot zeichnet sich ab
Nach dem Berliner Rechtsstreit, in dessen Verlauf das Angebot der Taxi-Alternative Uber am 14. August in der Hauptstadt untersagt wurde, zeichnet sich nun ein deutschlandweites Verbot der App-gestützten Privat-Chauffeur-Vermittlung ab.
Wie erst heute bekannt wurde, setzte das Landgericht in Frankfurt am Main bereits am vergangenen Donnerstag eine einstweilige Verfügung durch, die den Betrieb des Wundercar-Vorbildes in ganz Deutschland untersagt.
Die ARD berichtet exklusiv:
Das Gericht ordnete in einem Eilverfahren an, dass das Unternehmen ohne offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz keine Fahrgäste mehr über seine Apps „Uber“ und „UberPop“ befördern darf – andernfalls droht der Firma ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft. Die Einstweilige Verfügung ist bereits am vergangenen Donnerstag ohne mündliche Anhörung von Uber ergangen. Das Unternehmen kann Widerspruch einlegen und um Aufhebung des Beschlusses bitten. Bis zum Start einer mündlichen Verhandlung ist in diesem Fall allerdings die Einstweilige Verfügung gültig.
Geklagt hatte die Taxi Deutschland Servicegesellschaft, die für die hiesigen Taxizentralen vor Gericht gezogen war. Uber kann Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.