Endentscheidung steht nach wie vor aus
StreamOn vor Gericht: Bundesnetzagentur und Telekom kommentieren
Die Schlagzeilen, die heute Vormittag kurz in den sozialen Netzen verbreitet wurden, haben vielerorts schon fast den Eindruck aufkommen lassen, als wäre der Streit zwischen der Telekom und der Bundesnetzagentur über die umstrittene Tarif-Option StreamOn nun beigelegt worden. Dem ist jedoch nicht so.
Wie das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ifun.de auf Nachfrage bestätigt, ist im Verfahren 13 B 1734/18 bisher keine Endentscheidung ergangen. Es existiert lediglich ein Beschluss, der die Vollziehung aussetzt.
Was dies bedeutet, erklärt uns die Bundesnetzagentur zusammenfassend:
Im Anschluss an den Beschluss des VG Köln vom 20.11.2018 hat die Bundesnetzagentur die Telekom Deutschland GmbH aufgefordert, der Anordnung vom 15.12.2017 Folge zu leisten. Die Telekom Deutschland GmbH hat dies abgelehnt und Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Bundesnetzagentur in einer Zwischenentscheidung untersagt, den Bescheid zu StreamOn zu vollziehen, bis über die Beschwerde der Telekom gegen die erstinstanzliche Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln entschieden wurde.
Telekom „prüft alle Optionen“
Wir haben daraufhin die Telekom um eine Stellungnahme zum aktuellen Stand der Auseinandersetzung gebeten und dürfen euch den folgenden Absatz präsentieren, mit dem der Bonner Netzbetreiber seine bisherige Linien konsequent weiter fährt:
Wir bleiben bei unserer Haltung: Im Interesse unserer Kunden werden wir weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit StreamOn weiter angeboten werden kann. Wir prüfen alle Optionen, um StreamOn für unsere mehr als 1,9 Millionen Kunden sowie die über 380 Inhalte-Partner auch zukünftig attraktiv zu gestalten.
Beide Seiten haben sich also positioniert und rechnen weiter mit einem Urteil zu ihren Gunsten.