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100.000 Euro je Vergehen

Telekom droht Zwangsgeld: 200.000 Euro für StreamOn

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Der Gerichtsentscheid in der Causa StreamOn ist vor genau einer Woche gefallen. Damals stellte das Verwaltungsgericht Köln fest: Die Zubuchoption ist rechtswidrig und harmoniert nicht mit den europäischen Vorschriften zu Roaming und Netzneutralität.

Streamon 500

Problematisch sei vor allem die Videodrossel, die die Auflösung von Bewegtbildinhalten reduziert und die Tatsache, dass die Telekom den Datenverkehr ihrer StreamOn-Kunden im Inland anders als im europäischen Ausland abrechnen würde.

Vorausgegangen war eine Klage der Telekom gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur, die Teile der Zubuchoption StreamOn nach „eingehender Prüfung“ bereits im Dezember 2017 untersagte.

Die Telekom meldete sich nach dem Urteil im Hausblog zu Wort und gab sich kämpferisch:

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hat keine unmittelbare Auswirkung auf unser StreamOn-Angebot. Im Interesse unserer Kunden werden wir weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit StreamOn weiter angeboten werden kann. Eine Einstellung von StreamOn würde einen großen Nachteil für unsere mehr als 1,7 Millionen Kunden sowie die über 350 Inhalte-Partner bedeuten. […] Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass unser Angebot nicht gegen EU-Recht verstößt. […] Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Bandbreiten. Wir halten die Übertragung in DVD-Qualität für die Darstellung auf mobilen Endgeräten für absolut ausreichend. Das zeigen gerade auch die hohen Buchungszahlen unserer Kunden und das große Interesse unserer Partner.

Hier kontert nun die Bundesnetzagentur. Wie es in einer DPA-Meldung heißt, die unter anderem dem SPIEGEL vorliegt, will die Behörde ein Zwangsgeld in Höhe von 200.000 Euro geltend machen, sollte der Netzbetreiber seine Zubuchoption nicht überarbeiten.

Sowohl die Videodrossel als auch die gesonderte Auslandsberechung sollen mit je 100.000 Euro Zwangsgeld geahndet werden.

[…] Bei StreamOn wird der Datenverbrauch nicht auf das Monatsvolumen angerechnet, wenn man zum Beispiel Videos auf Netflix oder in einer Mediathek streamt. Allerdings drosselt die Telekom in bestimmten Tarifen die Übertragungsrate, und man kann den Film unterwegs nur in einer niedrigeren Auflösung (SD) sehen als zu Hause im W-Lan (HD oder Ultra HD).

Diese „Videodrossel“ stört die Regulierungsbehörde: Aus ihrer Sicht handelt es sich um einen Verstoß gegen die Netzneutralität, also der Gleichbehandlung des Datenverkehrs. Zudem rechnet die Telekom das Videostreamen im EU-Ausland auf das Datenvolumen an – was laut Netzagentur gegen das „Roam Like At Home“-Prinzip verstößt, also gegen die gleichen Nutzungsmöglichkeiten im EU-Ausland wie im Inland. Das zählt die Netzagentur als zwei Verstöße, für die jeweils 100.000 Euro Zwangsgeld fällig werden.

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27. Nov 2018 um 18:57 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    • Denkfehler? Die 200.000 EUR sind nicht die Strafe dafür, dass die Telekom das macht (also ein einmaliger Betrag bleibt), sondern ein Zwangsgeld, welches fällig wird, wenn die Telekom das nicht stoppt oder gemäß dem Urteil entsprechend anpasst (HD Streaming und Ausland = Inland).
      Die Sache wird erfahrungsgemäß von Monat zu Monat oder von Quartal zu Quartal oder … immer teurer.
      „Zwangsgeld, also.

      • Korrekt, das Zwangsgeld kann so oft angedroht werden, bis die Telekom der Anordnung Folge leistet. Das Zwangsgeld kann in diesem Fall bis zu 1.000.000 Euro betragen. Wird das Zwangsgeld nicht gezahlt und kann auch nicht vollstreckt werden, kann durch die BNetzA beim VG die Zwangshaft des GF beantragt werden.

  • Mich nervt dieses Thema! Jetzt kann ich endlich mit meinem iPhone und iPad so viel streamen wie ich möchte und dann steht das jetzt alles wieder auf der Kippe.
    StreamOn ist eine gute Alternative für jeden für den der Unlimited Tarif mit 80€/monatlich zu viel sind!

    • Ich verstehe deinen Unmut, aber folgender Satz trifft es wohl eher: StreamOn ist eine gute Alternative für die Telekom anstatt brauchbare Datenvolumina zu vernünftigen Preisen anzubieten (wie so viele unserer europäischen Nachbarn).

      • Der Dummschwätzer

        Da würde ja wieder die Regulation greifen. Die Telekom muss marktübliche Tarife anbieten, alles andere wird als Versuch wieder ein Monopol zu erzeugen angesehen.
        Daher: entweder diese zubuchoption oder keine. Daher verstehe ich diese blümchenwelt nicht in der so mancher hier lebt.

    • Du hörst da auch keine Telekom Kunden die sich beschweren sondern die Vodafone und vermehrt o2 Kunden.
      Und natürlich die Tagträumer, die tatsächlich denken, wenn StreamOn abgeschafft wird kriegen wir bei der Telekom für 40€ ne echte Flat und auch noch ein brandneues Auto geschenkt.

      • Es geht ums Prinzip. Wenn du der Meinung bist dich so schnell zufrieden zu geben Bitteschön. Aber wenn alle diesen scheiss boykottieren würden, müsste die Telekom Umdenken. In jedem anderen Land gibt es vernünftige Flatrates. Wegen Leuten wie dir müssen wir hier drauf verzichten.

      • Unterschreibe ich so!
        Denn es gibt auch datenintensive Dienste die nicht per StreamOn, Vodafone Pässen, … abgedeckt sind.
        Also mehr Volumen zur frei Datenverfügung. Dann kann jeder entscheiden wieviel und wofür er das Datenvolumen verbraucht.

    • Ich weiß wir sollen nett sein, mich nerven Leute die nicht mal bis 3 zählen können.. sorry dazu gehören allen die StreamOn wie auch immer der Quatsch in Zukunft genannt wird abschließen.

      1. wenn der Quatsch floppen würden würden die Provider evtl. über eine echte Flat nachdenken

      2. Leute die Denken das wird immer so preisgünstig bleiben
      2.a) für alle die so Naiv sind – nee jeder einzelne Dienst wird dann irgendwann nen 5er/Monat (oder was auch immer) kosten .. dann mach mal 8-9 Dienste Mail/Web/iMessage/WhatsApp/Telegramm/…

      Nu schnell gerechnet 8-9* 5€/Monat

      und nun auch gleich schnell 18-20 *5€

      2.b) wenn dann auch noch DEIN Dienst nicht dabei ist – dann schaue mal richtig in die Röhre

      • Der Dummschwätzer

        Anderen Naivität vorwerfen und dann seine Argumentation komplett auf dieser aufbauen.
        Ich liebe es…
        1)Es gibt die Flat und die wird so bleiben.
        2)Leute die denken es würde billiger werden, sollten sich mal die Preiserhöhung der letzten jahre ansehen.
        2a) da kann man die zubuchoption ja kündigen.
        2b) daher ist die Anbindung, zumindest bei der Telekom, kostenlos. Entweder der Dienst schafft es oder die Alternative freut sich über neue Kunden.

  • prettymofonamedjakob

    Für 200.000€ macht die Telekom mit Sicherheit nichts.

  • Das kann auch schnell ein Schuss nach hinten werden. Ich sehe Stream On als ein On Top zum bestehenden Vertrag, selbst wenn es in vielen Tarifen inkludiert ist. Wenn die so weiter machen, kann sich die Telekom auch sagen, wir streichen Stream on, was wieder ein Nachteil für die Endkunden ist.

  • So, das dürfte es dann wohl gewesen sein mit „StreamOn“!

    • Ach du meinst 200.000€ jucken die Telekom?

      Die StreamOn Verträge sind im vergleich zu den wo kein StreamOn Buchbar war. 5€ teurer im Monat. Die Telekom brauch also nur 40.000 Kunden dazu bewegt haben und haben Monatlich 200.000€ mehr Einnahmen gehabt und StreamOn gab es ja nicht nur 1 Monat und sie werden sicherlich auch mehr wie 40.000 Kunden dazu bewegt haben einen StreamOn fähigen Vertrag zu nutzen.

      Entsprechend hat die Telekom ein paar Millionen so zusagen mehr eingenommen und kann davon nun gemütlich diese „Strafe“ zahlen.

      • Ich, es handelt sich vorliegend nicht um eine „Strafe“, sondern um ein „Zwangsgeld“.

        „Strafe“ meint, ein unerwünschtes Handeln oder Unterlassen zu ahnden, damit eine Wiederholung ausbleibt.

        „Zwang“/“Erzwingen“ meint „Durchsetzung von gewünschtem Handeln oder Unterlassen“.

        Die Funktionsweise von „Zwangsgeld“ besteht also nicht in nur einmaligen Maßnahmen, sondern sieht die Anwendung von Maßnahmen (Höhe/Anzahl) wiederholt vor – so oft/so lange, bis dem geforderten Verhalten Folge geleistet wird.

        Deshalb bin ich (mir) ganz sicher, Ich, daß die Telekom am Ende klein beigeben wird – gegen Zwangsgeld ist per se kein Kraut gewachsen, sonst wäre es kein Zwangsgeld. …

  • Endgeräteabhängige Streams sind nichts ungewöhnliches. Die Erklärung des Urteils würde ich gerne mal lesen.

  • Den all flat Tarif 10€ günstiger machen dann können Sie streamOn ganz wegfallen lassen.

  • Ich finde es schade das die Telekom so eine Teil „undrosselung“ eingeführt hat! Netzneutralität ist klar nicht eingehalten bei der Vorgehensweise! Trotzdem ist es toll wenn man so die Möglichkeit hat zumindest gewissen content in unbegrenzter Menge konsumieren kann…
    Was ich jedoch berechtigt finde ist in unterschiedlichen Tarifen unterschiedliche Video Qualität anzubieten….
    Man bekommt für was man bereit ist Geld auszugeben

  • Oha! Das wird den rosa Riesen in den Ruin treiben. Tststststst …

    • Flitzpiepe, das wird den roten Riesen zum Einlenken zwingen.

      Zwangsgelder haben die Eigenschaft, wiederholt, und in jeweils steigender Höhe auferlegt zu werden, so lange, bis der Betroffene (hier der rote Riese) spurt.

      Tsts hin, tsts her.

  • oder anders ausgedrückt, die Bundesnetzagentur verlangt die Einnahmen von 200 Kunden der Telekom für 2 jähre. 41€ monatliche Kosten auf einen viel zu teuren vertrag.
    Da sie aber 1,7 Mio Kunden haben und manche auch deutlich mehr zahlen, sollte die telekom den Ausfall von nur 200 der 1.700.000 Kunden vertragen können ohne an Stream On zu rütteln.

  • Hier gehts um das Prinzip…. die 200K sind dann erst der Anfang….

  • Die Telekom immer mit ihrem „DVD Qualität ist völlig ausreichend“

    Es sind immer mehr Geräte mit hochauflösenden Displays im Umlauf.
    (Retina,OLED,4K)

    Finde es da schon nicht so schön das man da dann mit DVD Qualität abgespeist wird.

    Klar, ich nutze es trotzdem.
    Aber auch nur weil ich nur wegen HD Qualität keinen 100€ Vertrag abschließe.

    Über 200K lacht die Telekom sich doch nur eins.

    Selbst wenn noch a 0 mehr dahinter stehen würde.

    • Auch auf den von dir genannten Geräten reicht mir das völlig. Das sind mobile Geräte. Ich bin hier nicht im Kinosaal und habe einen Riesen Bildschirm vor der Nase

      • Ja da magst du für dich und viele andere ja recht haben.
        Aber für mich und bestimmt auch viele andere ist es eben nicht so schön.

    • Wenn man ehrlich ist, braucht man 4K auf einem Smartphone? Viele Fernseher haben das noch nicht mal.
      Dieses ich brauche immer das höchste, ob es Sinn macht oder nicht ist egal.
      Soviel schärfer ist das auf dem Smartphone auch nicht.

      • Naja das ist sicherlich Ansichtssache ob man das braucht. Aber man kauft sich ja eigentlich auch deswegen vielleicht extra ein teureres Gerät um eine hochauflösende Qualität zu haben.
        Und dann is es schon schade das man es nur nutzen kann wenn man über 100€ im Monat zahlt oder Magneta Eins Kunde ist.

        Aber wie gesagt, jeder wie er es will.

      • Die selben sind es dann, die Spotify hören und die alle für doof halten, die hochauflösendes Audio bevorzugen. Das ist schon eine seltsame Welt heute, schwarz und weiß und bloß nichts dazwischen… vielleicht sollte man das Internet mal ein Jahr abschalten, damit manche Menschen wenigstens die Chance haben, wieder zu Besinnung zukommen…

    • 4K machen auf einem Smartphone keinen Sinn (unsere Augen sind da der limitierende Faktor).

      Wenn jeder Hansel meint, unbedingt in 4K streamen zu müssen, dann ist eine Netzüberlastung vorprogrammiert.

      Aber hey, der Kunde weiß es ja immer besser.

  • Halte ich für eine zu geringe Strafe… lächerlich. Der kleine Mann wird wird wesentlich härter bestraft

  • Die Frage ist, was kann die BNetzA machen wenn die Telekom zahlt, aber StreamOn weiter unverändert anbietet. Kann die Telekom weitere Zwangsgelder verteilen? Kann es personelle Konsequenzen geben (Strafandrohungen gegen Verantwortliche Personen)?

    • Die Telekom kann sicher keine weiteren Zwangsgelder verteilen

    • Die BNetzA kann das Zwangsgeld so oft androhen, bis der Anordnung Folge geleistet wird. Damit das auch irgendwann passiert, verdoppelt man i.d.R. das Zwangsgeld. Eine Höhe bis zu 1.000.000 Euro ist möglich. Die Anfechtungsklage gegen die Anordnung hat auch keine aufschiebende Wirkung. Demzufolge ist das Zwangsgeld nach Ablauf der Frist auch fällig. Zahl die Telekom nicht und kann das Zwangsgeld auch nicht vollstreckt werden, kann die BNetzA beim Verwaltungsgericht die Zwangshaft des Geschäftsführers beantragen.

    • @Olli beide Kommentare: Olli, Zweck/Wesen von Zwangsgeld ist die Durchsetzung eines geforderten Verhaltens.

      Bereits deshalb ist es vollkommen klar, daß die BNetzAgentur das Zwangsgeld (sogar jeweils erhöht) wiederholen kann, und wird – solange, bis die Telekom dem Gerichtsurteil nachkommt.

      • Die Telekom muss der Anordnung der BNetzA nachkommen, nicht dem „Gerichtsurteil“. Das Urteil sagt nur, dass die Klage der Telekom logischerweise statthaft aber unbegründet war und deshalb zurückgewiesen wurde. Das Gericht folgt der Auffassung der Behörde wodurch die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts nicht mehr anzuzweifeln ist. Die BNetzA kann das Zwangsgeld nun für fällig erklären und ein neues Zwangsgeld androhen. Dann geht das Spiel von vorne los. Die Erklärung über das fällige Zwangsgeld ist kein Verwaltungsakt. Rechtsmittel dagegen sind somit nicht möglich.

  • …hmm und ich wollte demnächst von Vodafone zur Telekom wechseln.

  • Ich nutze Stream On auch. Allerdings von Anfang an mit gemischten Gefühlen. Die Argumente der Bundesnetzagentur sind absolut nachvollziehbar und stören mich auch. Aber wenn ich mir meinen durchschnittlichen Datenverbrauch seit der Einführung anschaue..dann liege ich mit Stream On zwischen 20 und 25 GB im Monat. Man könnte also auch einfach das verfügbare Datenvolumen auf ein erträgliches Maß aufbohren und dann wäre es auch gut.

  • was kostet es der Telekom, im Netz des EU Partners, StreamOn ohne Anrechnung des einen Datenverbrauch anzubieten?
    Sind die Abgaben an den EU Netzbetreiber so hoch ?

  • Nur mal so am Rande: die monatlichen Kosten eines Telekom-Vertrages sind vermutlich wegen StreamOn auch nicht teurer. Jetzt geht die Telekom her und bietet mir mit StreamOn einen Mehrwert an, weil ich mir dadurch einiges an Datenvolumen spare.

    Und was macht der bescheidene Deutsche: er jammert, weil er es entweder selbst nicht hat, er jammert weil er Videos nicht in voller Qualität auf seinem Smartphone sehen kann, oder er jammert weil er im EU-Ausland StreamOn nicht nutzen kann. Am Ende wird StreamOn abgeschafft und das Geheule ist noch größer.

  • Die sollen StreamOn einfach beibehalten! Ich versteh diesen Hickhack nicht!! Ich persönlich finde, jeder der StreamOn haben möchte soll zur Telekom wechseln, oder es lassen und die Schnauze halten!
    Und JA ich nutze es TÄGLICH für Musik und TV (Eishockey oder wenn ich auf Arbeit bin)! O2 is hier in RLP der größte Schrott und Vodafone ist im ländlichen genauso Müll…

    • Noobtuber No.1, O2 flitzt auf meinem iPad mit ca. 7,5 GB/s. . Für Videos reicht dies allemal. Überhaupt kein Schrott.

      Schrott ist vielmehr das Verhalten der Apotheke Telekom, welche darüberhinaus nur Neukunden hätschelt, aber Bestandskunden knebelt.

  • Ich bin überrascht, wie viele leute hier das thema netzneutralität nicht durchdringen. Wozu mangelnde netzneutralität führt sieht man zB gerade am brasilianischen wahlergebnis..

    • Und hier sieht man was für Kommentare rauskommen wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht…

    • Weil die Leute nichts hinterfragen und nur konsumieren.
      Wo es hinführt „ist mir doch egal, zeig her das nächste Video!“
      Netzneutralität bedeutet sich mit der Thematik zu beschäftigen, aber dafür sind viele schlicht zu faul!

      • Was will man von Leuten erwarten, die sich täglich 500 Millionen Bilder in den Kopf knallen und gar nichts mehr differenzieren und wahrnehmen. War übrigens eine Erfindung von Perry Rhodan und nannte sich Indoktrination. Es ist schon erschreckend zu sehen, wie viele sich überhaupt von der Werbung und Industrie abhängig machen und gnadenlos alles glauben, was sie irgendwo aufschnappen…

  • Die döfste und absolut unverständliche Gerichts- und Bundesnetzagenturentscheidung.
    Ich selbst hab den Magenta Mobil XL mit absolut unbegrenztem Datenvolumen und habe die StreamOn NICHT aktiviert, weil ich in HD schauen will und v.a. beruflich große Datenmengen mobil benötige.

    Aber: wenn man einen Tarif mit begrenztem Volumen hat, finde ich es klasse, wenn man optional, freiwillig und kostenfrei die Wahl hat, wenn man mit etwas niedrigerer Auflösung Videos streamt, diese und Musik bestimmter Anbieter, die sich technisch beteiligen, ohne Anrechnung aufs Datenvolumen gestreamt zu bekommen …

    Das ist doch absolut top und ausschließlich ein Vorteil für einen Kunden.
    Wer HD schauen will bucht die Option nicht, wer leichte Quali Nachteile mobil ok findet bekommt sein Datenvolumen viel langsamer verbraucht.

    Das geht halt natürlich nur im eigenen Netz der Telekom, sonst würde sie es bestimmt Europaweit anbieten.

    Ein Bürokratenwahn und Paragraphen- und Prinzipienreiterei durch dieses Urteil ist mal wieder klar erkennbar.
    Die Chinesen haben uns im Digital Bereich eh schon weit überholt. Mal schauen wo Deutschland in 10 Jahren steht.

  • Weiss nicht wie schnell das Internet in EU Ausland ist, aber ich bin gerade in Ägypten. 20 GB für 8 Euro. Aber die Netzabdeckung ist nicht wie in Deutschland. Ich renne hier meisst mit 3G rum und da verliere ich des öfteren noch die Verbindung. Also peng.

  • Mich würde interessieren ob es bei Einstellung von StreamOn ein Sonderkündigungsrecht gäbe, es ist letztlich ja ein Bestandteil des Vertrag’s

  • Ich verstehe nicht, wie sich einige hier für StreamOn stark machen können, in einer anderen News dann aber über die Telekom schimpfen wenn Youtube oder der AppStore so langsam sind. Beides sind Themen der Netzneutralität. Ich kann es nicht auf der einen Seite gut finden, wenn die Telekom bestimmten Traffic bevorzugt behandelt, und auf der anderen Seite dagegen protestieren dass Youtube/Apple aus Kostengründen eingeschränkt werden.

    Die Regel bzw. das Gesetz, das die Telekom dazu zwingt, Leitungen zu Apple und Google nicht gezielt langsamer zu machen, ist nun mal das gleiche Gesetz dass es der Telekom verbietet StreamOn in seiner jetzigen Variante auszuführen.

    Schade dass das so wenige hier verstehen. Aber bei Geld hört nun mal meist der Verstand auf zu arbeiten. Nutzt doch euer StreamOn mal, um bei Youtube ein paar gute Videos zum Thema Netzneutralität anzuschauen. Und fragt euch dann, ob ihr euch das wirklich für die Zukunft wünscht…

  • Was sagen die Netzneutralitätsspezialisten von Euch zur Whatsappsim von Telefonica? Hier wird ein Produkt angeboten, dass EINEN Dienst immer Nutzbar macht, auch ohne Datenvolumen. Das verletzt aus meiner Sicht die Netzneutralität!?

  • Ich finde jeder kann doch selbst entscheiden was er will. Sehe StreamOn auch als OnTop zu den Telekom Verträgen, wieso denn nicht? Verstehe das Problem nicht. Wenn das einer nicht mag einfach nicht nutzen. Und so wie es aussieht nutzen das doch viele sehr gerne.

  • ein super Urteil, weiter so! Es gibt doch noch sowas wie Gerechtigkeit #telekom

  • Ein Schelm, wer daran denkt, dass diese milde Strafe im Zusammenhang mit der staatlichen Beteiligung an der Telekom steht.
    200.000 Euro Strafe für ein Produkt, mit dem die Telekom mittlerweile Millionen eingenommen hat.
    Das nehmen die doch aus der Portokasse …
    Damit wird den TelKos mehr oder weniger grünes Licht gegeben, mit solch kruden, die Netzneutralität schädigenden und Innovationen verhindernden Aktionen weiterzumachen.
    Denn wenn Jahre vergehen, bis soclhe Urteile gefällt werden und dann auch noch der Strafrahmen, der eh lächerlich ist, nicht mal ausgereizt wird, dann ist die abschreckende Wirkung ungefähr garnicht gegeben.
    Ist ja nicht so, als hätte Deutschland keine anderen Probleme, wenn es um Internet und digitaler Imnfrastruktur geht.

    • Die 200.000 Euro sind keine Strafe. Das ist ein Zwangsgeld, welches fällig wird, wenn die Telekom der Anordnung der BNetzA bis zum festgesetzten Termin nicht Folge leistet. Danach wird ein neues Zwangsgeld angedroht. Das verdoppelt sich i.d.R.. Es sind Zwangsgelder bis zu 1.000.000 Euro möglich. Anfechtungsklage gegen das Zwangsgeld hat keine aufschiebende Wirkung. Also ist das Zwangsgeld bis zum Ablauf der Frist auch fällig!

    • @Sascha: soviel Text und alles für die Katz
      Zwangsgeld Strafe

  • Nach dem Urteil müsste man allen Anbietern die aktuellen Tarife verbieten! Vodafone hat genau das gleiche wie Telekom und O2 drosselt im EU Ausland auf 250 KBit statt 1 MBit. Ist auch kein Roam like at home! Also gehen wir einfach wieder zurück in die Steinzeit ohne irgendwelche Zusatzoptionen, die es uns im Alltag einfacher machen!

  • Wenn ich mir hier die den einen oder andern Kommentar durchlese kann ich nur mit den Kopfschütteln.

    Beschäftig euch bitte mal INTENSIVE mit dem Thema Netzneutralität und den Folgen was passieren würde wenn sie abgeschafft würde. Jeder StreamOn Kunde ist ein weitere Nagel in den Sargdeckel.

    Beispielhaft nehme ich mal den Kommentar von lu-mia:
    „Ich finde jeder kann doch selbst entscheiden was er will. Sehe StreamOn auch als OnTop zu den Telekom Verträgen, wieso denn nicht? Verstehe das Problem nicht. Wenn das einer nicht mag einfach nicht nutzen. Und so wie es aussieht nutzen das doch viele sehr gerne.“

    Mein Kommentar dazu:
    Im groben kurzem Satz bedeutet Netzneutralität das jeder Kontent (Video, Audio, Webseiten, Nachrichten, etc.) von jedem Netzbetreiber GLEICHBERECHTIGT in derem Netz übertragen wird.

    Irgendwann in naher Zukunft ist StreamON im Alltag angekommen und bei anderen Anbietern unter anderem Namen eingeführt und keiner regt sich mehr darüber auf. Netzneutralität kann lediglich nich im Lexikon nachgeschlagen werden.

    Was machst Du denn wenn die Telekom sagt, Youtube, Spotify, etc. gibt es künftig NUR noch per StreamON und wird NICHT mehr über den Normaltarif. Dazu bieten Dir nun ein SpeedOn-Youtube für 19,99€ und ein SpeedON-Spotify für 19,99€ oder ein sagenhaftes Komplettangebot für beides zusammen für 35,99€ an.

    Gut sagst Du, wechsele ich halt zu O2. Aber bei denen gibt es Youtube & Co. auch nur noch per Sonderdienste zu ähnlichen Preisen.

    Nunja, denkt sich lu-mia. Das ist mir nun aber zu teuer. Verzichte ich halt auf Youtube und Spotify wenn ich unterwegs bin und schaue es mir zu Hause wie WLAN an.
    Blöderweise wurde die Netzneutralität abgeschafft und die Internetprovider haben das als Goldgrube entdeckt. Auch hier gibt es beliebte Dienste via Youtube nur noch als Zusatzdienste. In 4K für schlappe 40€/Monat. Wenn Dir SD-Auflösung ausreichend ist schon ab 15€.

    Aber nicht nur der Kunde zahlt, jetzt wollen die geldgeilen Provider auch noch vom Kontentanbieter richtig Asche sehen damit sie deren Kontent überhaupt durch ihr Netz lassen.
    Was wir sollen Million im Jahr bezahlen damit wir das Netzt der Telekom benutzen dürfen ? Nicht mit uns. Dann halt künftig kein Youtube und Deutschland bei der Telekom … Pech gehabt Kunde.

    Und dann sitzt lu-mia in Wohnzimmer und erzählt ihren Kindern wie schön das früher im Internet war wo man bequem und relativ günstig ALLES anschauen konnte was man wollte.

    PS: Ohne Netzneutralität gäbe es solche Dienste wie YouTube, Spotify, etc. erst garnicht. Weil sie sich als junges Startup die durchleitungskosten der Provider wahrscheinlich nicht hätte leisten können (in jedem Land bei jedem Provider). Ehrlich gesagt würde es wahrscheinlich das Internet so wie wir es heute kennen nicht geben. Sagt euch noch AOL und Compuserve etwas? Wenn ja, dann habt ihr in etwa eine Ahnung.

    • In deinem geschilderten Fall, wäre ganz klar der Gesetzgeber gefragt, solche Ausflüsse zu verhindern.

      Der Vergleich hinkt allerdings … hier gibt es durch die Telekom eine Leistung OnTop & da steht es ihr ja dann wohl zu, die Regeln für die Nutzung festzulegen. Etwas anderes wäre es, wenn z.B. Spotify nur noch gegen zusätzliche Beiträge im Telekom Netz genutzt werden könnte.

      • Komisch, jetzt macht der Gesetzgeber was gegen StreamON (was angeblich gegen den Kunden ist) und jeder jault auf.
        Wenn es aber die Telekom später zu weit treibt und man bestimmte Dienste nur noch gegen Bezahlung bekommt, brüllt jeder nach dem Gesetzgeber das er es wieder richten soll. Immer so wie gerade seinem eigenen Vorteil entspricht.

        Wenn Du meinen Kommentar richtig gelesen hättest, schildere ich genau das Szenario was passieren „KÖNNTE“ wenn wir die Netzneutralität so einfach für ein paar angebliche Vorteile opfern. Des wegen schreibe ich auch das sich jeder INTENSIVE damit Beschäftigen soll damit er vorher weis was es für Folgen haben kann. Nachher ist man bekanntlich immer schlauer.

        Der nächste Punkt den man beachten sollte. Internet ist kein nationales Ding. Internet ist global und Netzneutralität muss global verteidigt werden.

      • Du beschreibst hier jedoch ganz klar den Fall, was passiert, wenn wir keine Wahl haben!

        Die Telekom hat es von Anfang an als offenes, kostenfreies System konstruiert! Jeder hat die Wahl StreamOn nicht zu nehmen und Videos in bester Qualität über sein Datenvolumen zu schauen. Selbst wenn man StreamOn gebucht hat, gibt es stets einen Schalter zum vorübergehenden Deaktivieren von StreamOn. Das Verwaltungsgericht hat lediglich die Qualitätsminderung auf DVD Quali bemängelt, nicht die ganze Option.

        Ich bin vollkommen bei dir, dass Daten überall gleich berechtigt sein sollen und müssen! Hier wird aber keiner bevorteiligt, weil er Partner der Telekom ist! Wenn mein Datenvolumen im Monat weg ist, dann kann ich auch kein Youtube Video mehr schauen, bis ich wieder Highspeed-Volumen habe. Also wird es auch hier gleichberechtigt behandelt.
        Auch die mittlerweile 350 Partner sprechen für sich, dass es nicht nur große Player schaffen, Partner zu werden!

    • Amminger hat recht (und ich hatte tatsächlich mal einen AOL Zugang)!

  • Wie viele hier die Strafe nicht verstehen. Die 200.000 € sind keine einmalige Strafe sondern kann immer und immer wieder verlangt werden und wird teurer.

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