14.000 Beschwerden im Januar
Ping-Anrufe: Bundesnetzagentur stolpert über Jahresfrist
Bereits Ende 2017 setzte die Bundesnetzagentur eine sogenannte Preisansage-Verpflichtung für auffällige Länderkennzahlen durch. Die Behörde reagierte damit auf eine Zunahme sogenannter Ping-Anrufe.
Bei Ping-Anrufen klingelt das Handy nur kurz, danach legt der Anrufer auf. Ziel der Anrufe ist es, einen kostenpflichtigen Rückruf zu provozieren. Im Display erscheint eine Nummer, die Nutzer auf den ersten Blick mit einer lokalen Vorwahl verwechseln können.
Die #BNetzA hat erneut angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für 56 internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. So werden Verbraucher bei sog. #Ping Anrufen vor den teuren Rückrufen geschützt. #Verbraucherschutz Mehr dazu ➡️ https://t.co/EuBEv4ppmG pic.twitter.com/5doY2vbXrA
— Bundesnetzagentur (@bnetza) February 8, 2019
So lässt sich die in Koblenz gültige Vorwahl beispielsweise leicht mit der Vorwahl von Madagaskar 00261 verwechseln; das gleiche gilt zum Beispiel für die Vorwahlen von Rostock 0381 und Dortmund 0231, die mit vorangestellter Null den Vorwahlen von Serbien 00381 und Liberia 00231 gleichen.
Anstatt die Preisansage-Verpflichtung jedoch dauerhaft durchzusetzen, forderte die Bundesnetzagentur die hiesigen Provider dazu auf, die kostenlose Preisansage für 56 internationale Vorwahlen lediglich ein Jahr hindurch anzubieten.
Das Ergebnis: Nach dem Ende der Preisansage-Verpflichtung im Dezember 2018 gingen allein im Januar 2019 ~14.000 Beschwerden über Ping-Anrufe bei der Behörde ein. Nun gilt die Preisansage-Verpflichtung vorerst wieder und muss bis spätestens März von allen Providern umgesetzt werden. Immerhin: Um entstandenen Schaden zu begrenzen hat die Bundesnetzagentur in den letzten Wochen zahlreiche Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen.