22 Länder betroffen
Bundesnetzagentur geht gegen „Ping-Anrufe“ vor
iPhone-Nutzer, die zukünftig nach Marokko, Tunesien und Liberia telefonieren bekommen demnächst ein Preisansage zu hören, ehe die eigentliche Verbindung aufgebaut wird. Dies hat die Bundesnetzagentur heute angeordnet und will damit gegen sogenannte „Ping-Anrufe“ vorgehen.
Bei den Ping-Calls handelt sich die um Lockanrufe, die betroffene Handys nur kurz klingeln lassen und so einen kostenpflichtigen Rückruf des Nutzers provozieren wollen. Verwechselt dieser die angezeigte Rufnummer mit einer lokalen Vorwahl und erwidert den offenbar verpassten Anruf, werden häufig Telefonate zu teuren Mehrwertdiensten aufgebaut.
Nun sollen die Netzbetreiber dafür sorgen, dass eine kostenlose Preisansage für bestimmte internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Die Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter müssen die Anordnung bis spätestens 15. Januar 2018 für 22 Länder umsetzen.
Betroffen sind:
Burundi (00257); Tschad (00235); Serbien (00381); Seychellen (00248);Tunesien (00216); Elfenbeinküste (00225); Guinea (00224); Sudan (00249); Marokko (00212); Tansania (00255); Benin (00229); Mali (00223); Uganda (00256); Madagaskar (00261); Albanien (00355); Bosnien-Herzegowina (00387); Somalia (00252); Liberia (00231); Malediven (00960); Jemen (00967); Mazedonien (00389); Sierra Leone (00232); Global Mobile Satellite System (00881)
Die Bundesnetzagentur informiert:
Die betroffenen Mobilfunkkunden gehen davon aus, dass sie einen Anruf von einer deutschen Ortsnetzrufnummer erhalten haben und rufen zurück. So lässt sich die Vorwahl beispielweise von Koblenz 0261 leicht mit der Vorwahl von Madagaskar 00261 verwechseln; das gleiche gilt für die Vorwahlen von Rostock 0381 und Dortmund 0231, die an die Vorwahlen von Serbien 00381 und Liberia 00231 erinnern. […] Allein im Oktober diesen Jahres gingen etwa 30 000 Beschwerden bei der Behörde ein. Im November 2017 sind bereits über 20.000 neue Beschwerden zu Ping-Anrufen bei der Bundesnetzagentur hinzugekommen. Seit Beginn des Jahres bis einschließlich September 2017 waren es über 15.000 Beschwerden. In diesem Zusammenhang hat die Bundesnetzagentur in den letzten Monaten zahlreiche Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen. Ping Anrufe verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb .