Nach Amazon und Spotify
Netflix: Keine iTunes-Bezahlung für Neukunden
Der Video-Streaming-Dienst Netflix, eine der umsatzstärksten Applikationen des App Stores, bietet Neukunden derzeit keine Möglichkeit mehr an, ihre monatlichen Abo-Kosten über den App Store und die im persönlichen iCloud-Account hinterlegten Zahlungsmethode abzurechnen.
Dies hat das Online-Portal Techcrunch in Erfahrung gebracht und sich den noch bis Ende September laufenden Test des Video-Anbieters offiziell bestätigen lassen.
Laut Netflix wurde die Bezahl-Option in über 30 Ländern deaktiviert – hier müssen sich Neukunden bis auf Weiteres im Online-Portal des Anbieters registrieren und dort ihre Kreditkartendaten abgeben, ehe anschließend die Mobil-Anwendungen genutzt werden können.
Die Motivation des Streaming-Anbieters liegt auf der Hand: Während Netflix 30% seiner Abo-Einnahmen von Kunden, die im App Store gewonnen wurde, an Apple abtreten muss, kann der Streaming-Dienst 100% aller Monatsgebühren behalten, wenn der Vertragsabschluss außerhalb des App Stores zustande gekommen ist.
Zwar hat Apple die Aufteilung erst kürzlich angepasst und reicht Abo-Anbietern seitdem ganz 85% der Einnahmen ab dem zweiten Jahr eines laufenden Nutzerabos durch, für Anbieter wie Spotify oder Netflix, machen sich die fehlenden 30% bzw. 15% aber durchaus bemerkbar.
Spotify selbst kritisierte Apple in der Vergangenheit bereits massiv für die Vorgabe, den eigenen Abo-Dienste auch im App Store anbieten zu müssen.
Vor allem mit Blick auf den bevorstehenden Start eines Apple-eigenen Streaming-Angebotes dürften die Anstrengungen konkurrierender Drittanbieter, sich langfristig komplett von der iTunes-Bezahlung zu verabschieden, in den kommenden Monaten weiter eskalieren.
Amazon etwa nutzt die iTunes-Zahlung nicht und setzt von seinen Kunden voraus Audible-Inhalte, Prime-Videos und Kindle-Content außerhalb der entsprechenden iOS-Anwendungen zu erwerben. Der Streit um zulässige Zahlungsmodalitäten sorgte auch hier für eine lang andauernde Funkstille zwischen beiden Konzerne.