Anbieter stellten sich quer
Maximal 7 Euro: Rufnummern-Mitnahme wird günstiger
Mit sofortiger Wirkung hat die Bundesnetzagentur den Mobilfunkanbietern freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom und Telefónica heute ein neues, günstigeres Portierungsentgelt vorgeschrieben. Dieses darf fortan maximal 6,82 Euro (brutto) betragen.
Zeitgleich mit der Anordnung wurden die bisher erhobenen Entgelte in Höhe von etwa 30 Euro untersagt.
Ab heute darf die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer nur noch max. 6,82 EUR kosten.
Mehr zur Anordnung der #BNetzA 👉https://t.co/8duYq0WLWs#Verbraucherschutz pic.twitter.com/LecwjAJQSt
— Bundesnetzagentur (@bnetza) April 20, 2020
Dem Eingriff der Bundesnetzagentur ging ein Appell an die Anbieter voraus, die den Kunden berechneten Entgelte den günstigeren Tarifen anzupassen, die sich die Netzbetreiber untereinander in Rechnung stellten. Die Entgelte auf der Vorleistungsebene für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer wurden nämlich schon vor einiger Zeit auf auf 3,58 Euro (netto) abgesenkt.
Die überwiegende Anzahl der Marktteilnehmer hat eine freiwillige Absenkung der Endkundenportierungsentgelte auf die von der Bundesnetzagentur genannte Aufgriffsschwelle von 6,82 Euro (brutto) mit Wirkung ab dem 20. April 2020 zugesagt.
Die heutige Anordnung betrifft damit die Anbieter, die nicht zu einer freiwilligen Absenkung bereit waren – ifun.de berichtete.
Die betroffenen Unternehmen (freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom und Telefonica) waren übrigens auch nicht in der Lage, während des Überprüfungsverfahren gute Gründe für die hohen Kosten nachzuweisen.
Mit den jetzigen Entscheidungen und den freiwillig erklärten Absenkungen der überwiegenden Zahl der Mobilfunkanbieter müssen ab heute marktweit einheitliche Endkundenportierungsentgelte in Höhe von 6,82 Euro (brutto) für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Anbieter gelten.
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, kommentiert:
„Wir haben die Hürden beim Wechsel des Mobilfunkanbieters deutlich abgesenkt. Das fördert den Wettbewerb und davon profitieren die Verbraucher. Ab heute dürfen für die Portierung höchstens 6,82 Euro erhoben werden, bisher waren es oft rund 30 Euro“