Bundesnetzagentur verhandelt
„Rufnummer mitnehmen“ zu teuer: Verfahren gegen o2 eingeleitet
Schon vor einiger Zeit hat die Bundesnetzagentur den hohen Gebühren, die einige Netzbetreiber für die Portierung der Mobilfunk-Rufnummer ihrer Kunden veranschlagt haben, den Kampf angesagt.
Telefónica-Grafik bewirbt Rufnummernmitnahme zu o2
Im vergangenen Oktober wurde die Behörde im Fall des Düsseldorfer Anbieters Vodafone aktiv und erklärte ein erhobenes Entgelt für unwirksam. Gleichzeitig wurde ein abgesenktes Entgelt von 3,58 Euro (netto) angeordnet. Das angeordnete Entgelt wurde anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt. Vodafone wurde freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder gar kein Entgelt zu erheben.
Anschließend kommunizierte die Bundesnetzagentur in Richtung der Netzbetreiber: Knapp 7 Euro würde man als maximale Gebühr noch als angemessen erachten, höhere Entgelte für die Portierung wolle man nach dem 20. April 2020 allerdings nicht mehr sehen.
Wie der Münchner Merkur aktuell berichtet hat die Bundesnetzagentur die hiesigen Netzbetreiber zuletzt im Februar dazu aufgefordert ihre Gebühren entsprechend anzupassen. Reagiert haben allerdings nicht alle Provider. So hat die Bundesnetzagentur nun ein Verfahren (BK2-20-007) wegen des Endkundenportierungsentgelts im Mobilfunkbereich gegenüber der Telefónica Germany eingeleitet.
Ebenso wie 1&1 Drillisch und mehrere kleine Mobilfunkanbieter hatte auch die Telefónica an ihren hohen Wechselgebühren von derzeit knapp 30 Euro festgehalten.
Die öffentlich-mündliche Verhandlung ist für den 16. März im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur in Bonn vorgesehen. Die zweimonatige Verfahrensfrist endet am 20. April.