Bundesministerium für Verkehr meldet
Handy am Steuer: Jetzt gelten die höheren Bußgelder
Über die langwierigen Verhandlungen zum neuen Bußgeldkatalog der Straßenverkehrs-Ordnung konnten wir bereits berichten – jetzt sind die neuen Regeln in Kraft getreten. Die höheren Bußgelder gelten ab sofort.
So informiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur jetzt über die höheren Strafen für Smartphone- und Tablet-Nutzung im Auto.
Die Geldbuße für unerlaubte Nutzung von Handys während der Fahrt wurde von 60 auf 100 Euro erhöht. Bei schweren Verstößen drohen künftig auch Fahrverbote und Geldbußen von 150 bzw. 200 Euro.
Auch Handyverbot verschärft
Zudem wurde das bereits bislang gültige Handyverbot verschärft. Fortan ist auch die Nutzung anderer Geräteklasse (Tablets, E-Book-Reader etc.) untersagt. Auch Tätigkeiten wie Mails- und SMS-Tippen und das Surfen im Internet werden zukünftig bestraft. Die Nutzung der Sprachsteuerung, Vorlesefunktionen und sogenannter Head-Up-Displays für Fahrzeug- oder Verkehrszeichen-Informationen wurden dagegen ausdrücklich erlaubt.
Bislang hat die Straßenverkehrs-Ordnung § 23 Abs. 1a (StVO) ausdrücklich nur Mobiltelefone und Autotelefone benannt, die während der Fahrt nicht aufgenommen oder gehalten werden dürfen, um sie zu benutzen. Tablets oder Notebooks waren nicht ausdrücklich genannt. Dies führte zu Rechtsunsicherheiten. Kurznachrichten schreiben via Smartphone war nicht ausdrücklich genannt.
Der § 23 StVO wurde nun an die technische Entwicklung der Unterhaltungselektronik und Informationstechnologie angepasst. Die Neuregelung ist technikoffen formuliert, so dass künftige Entwicklungen auf dem Markt ebenfalls erfasst werden. Ziel ist, gefährliche Blickabwendungen vom Verkehrsgeschehen und Unfälle zu vermeiden.
Ab sofort gilt:
Regelgeldbuße (Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt)
- beim Führen eines Kfz 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister (mit Gefährdung 150 Euro und ein Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte, mit Sachbeschädigung 200 Euro und ein Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte);
- beim Radfahren 55 Euro.
Bislang galt:
Regelgeldbuße (Mobil- oder Autotelefon verbotswidrig benutzt)
- beim Führen eines Kfz 60 Euro und zusätzlich ein Punkt im Fahreignungsregister;
- beim Radfahren 25 Euro;
- kein Regelfahrverbot.
Apple bietet „Beim Fahren nicht stören“
Ein hervorragender Zeitpunkt um an die neue iOS 11-Funktion Beim Fahren nicht stören zu erinnern. Das Feature, das sich in den Systemeinstellungen und im neuen Kontrollzentrum des iPhones je nach Wunsch an- oder ausschalten lässt, erkennt die Nutzung des Apple-Handys im Fahrzeug und ist in der Lage den Empfang von Nachrichten einzuschränken, wenn das iPhone mit Bluetooth- oder Freisprechzubehör verbunden ist.
Bei Bedarf lässt sich zudem das Versenden automatischer Antworten auf neu eingegangenen Nachrichten aktivieren. Apples vorgefertigter Text ist kurz und knackig formuliert: „Während ich fahre ist die Funktion Beim Fahren nicht stören aktiviert. Ich sehe die Nachricht, sobald ich ankomme.“