Beim Fahren nicht stören
FaceTime am Steuer: Unfall-Klage gegen Apple scheitert
Die 2014 angestrengte Unfall-Klage gegen Apple, in der die Familie eines amerikanischen Unfallopfers dem Konzern grobe Fahrlässigkeit bei der Bereitstellung seiner Videochat-Funktion FaceTime vorgeworfen hat, wurde jetzt eingestellt.
Apple, dies entschied ein Berufungsgericht in Kalifornien und bestätigte damit ein vorinstanzliches Urteil aus dem Frühjahr, habe seine Sorgfaltspflicht nicht dadurch verletzt, dass der Konzern die Möglichkeit zum Führen von FaceTime-Gesprächen beim Fahren nicht automatisch verhinderte.
Der Unfall selbst ereignete sich am 24. Dezember 2014 und führte zum Tod der damals 5-jährigen Tochter der Kläger. Noch vor Ort soll sich der Unfallverursacher gegenüber der Polizei zur Nutzung des FaceTime-Dienstes am Steuer bekannt haben – die App selbst soll bei der anschließenden Inspektion zudem noch aktiv gewesen sein.
Die Kläger-Familie hatte daraufhin bemängelt, dass Cupertino keine Sicherheitsmaßnahmen implementiert hatte, die den Einsatz des Videochats in sich bewegenden Fahrzeugen unterbinden würde und verweis auf eine Patentschrift des Konzerns.
Nur acht Monate vor dem Unfall hatte das amerikanische Patent- und Markenrechtsamt eine Ideenschrift Apples aus dem Jahr 2008 öffentlich gemacht. Unter der Überschrift „Driver handheld computing device lock-out“ skizzierte Apple damals einen Sperr-Mechanismus, der den Zugriff auf das Smartphone während der Fahrt verhindern sollte.
Immerhin: Nach einer zusätzlich angestrengten Sammelklage führte iOS 11 im vergangenen Jahr die neue System-Funktion „Beim Fahren nicht stören“ ein.