Wettbewerb angekurbelt
Bundesnetzagentur betont positiven Effekt des Zero-Rating-Verbots
Die Bundesnetzagentur wertet die Tatsache, dass Vodafone und Telekom neue Mobilfunktarife vorgestellt haben als Beleg dafür, dass sich das Verbot von Zero-Rating-Angeboten positiv auf den deutschen Mobilfunkmarkt auswirkt. Der Präsident der Behörde Klaus Müller teilt die Einschätzung, dass nun auch die übrigen Mobilfunkanbieter, die keine Zero-Rating-Tarife im Portfolio hatten, wieder entsprechend konkurrenzfähige Angebote unterbreiten können.
Klaus Müller – Bundesnetzagentur
Ende April hatte die Bundesnetzagentur die Einstellung von Angeboten wie „StreamOn“ bei der Telekom oder dem „Vodafone Pass“ angeordnet. Begründet wurde das Verbot mit der Tatsache, dass die Angebote gegen die Netzneutralität verstoßen. Die Anbieter wurden aufgefordert, den Vertrieb dieser Produkte bis zum 1. Juli diesen Jahres einzustellen, laufende Verträge müssen bis spätestens Ende März 2023 gekündigt werden.
Infolge dieser Auflagen haben Vodafone und Telekom ihre Tarifmodelle überarbeitet. Bei Vodafone sind bereits seit dem 1. Juni neue GigaMobil-Tarife verfügbar, die Telekom zieht am 1. Juli mit ihren neuen MagentaMobil-Tarifen nach. Pauschalangebote wie zuvor StreamOn oder der Vodafone Pass sind in diesen Tarifen nicht mehr enthalten, stattdessen stehen Kunden der Anbieter umfangreichere Datenpakete und bei der Telekom ein insbesondere im Familienverbund attraktives Angebot mit im Preis gesenkten zusätzlichen Rufnummern ins Haus.
EU-Gerichtshof hat den Weg bereitet
Die Anordnung der Bundesnetzagentur basiert auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte bereits im September vergangenen Jahres entschieden, dass Zero-Rating-Optionen wie „StreamOn“ der Telekom und „Vodafone Pass“ mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs nicht vereinbar sind. In der Folge seien sowohl technische als auch tarifliche Ungleichbehandlungen innerhalb eines Tarifs , wie sie im Zusammenhang mit den Zero-Rating-Angeboten der Fall sind, schlichtweg verboten.