Trotz Apples Deutschland-Absage
Apple-Kamerafahrten: Datenschützer rät zu aktivem Widerspruch
Vor ziemlich genau einem Jahr bestätigte Thomas Kranig, seit 2011 Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht in Bayern, gegenüber ifun.de eine Äußerung der Bremer Datenschutzaufsichtsbehörde und enttäuschte damit viele Leser. Die Datenschützer der Hansestadt hatten erklärt, dass Apple ihnen noch vor dem Start von iOS 13 „nachdrücklich versichert“ habe, dass es nicht geplant sei, die Look-Around-Funktion von Apple Maps auch „in Deutschland zu veröffentlichen“.
„Look Around“ kommt nicht nach Deutschland
Kranig, dessen Behörde aufgrund des Apple-Standortes in München für den iPhone-Konzern verantwortlich ist, bestätigte die Versicherung des Unternehmens damals auf Nachfrage von ifun.de und strich so eine spannende iOS 13-Funktion von der deutschen Landkarte.
Obwohl Apple auf dieser Sonderseite über etliche Städte und Landkreise informiert, durch die die Apple-Kombis in den vergangenen und kommenden Monaten mit ihren Dach-Kameras und LASER-Aufbauten gefahren sind und fahren werden, wird uns Apples Street View-Nachbau, die mit dem Debüt von iOS 13 in den USA gestartete Karten-Funktion „Look Around“, ebensowenig erreichen, wie ein aktueller Satz Fotos für das Google-Original.
Apple-Kombi: Fotografiert von ifun.de-Leser Nils in Koblenz
Schon Thüringen sorgte sich
Doch die Apple-Zusage reicht vielen deutschen Datenschützern nicht aus. Schon im vergangenen Herbst meldete sich Thüringens Datenschutzbeauftragter, Lutz Hasse, zur Wort und empfahl Anwendern, die ihre Hausfassaden nicht durch Apple abgelichtet wissen wollten, der Foto-Safari aktiv zu widersprechen. Hasse stellte damals das spezielle Formular „Antrag auf Unterlassen der Datenverarbeitung bzw. auf Datenlöschung“ zum Download bereit, das die Antragsstellung bei Apple vereinfachen sollte.
Auch MV empfiehl direkten Widerspruch
Mit Bekanntgabe der neuen Kamera-Fahrten – ifun.de berichtete – hat sich nun auch Heinz Müller, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern zur Sache geäußert. Müller mahnt:
„[…] auch wenn die Gesichter und die Kfz-Kennzeichen nach Angaben von Apple vor einer Veröffentlichung verpixelt werden sollen, ist nach den bisher veröffentlichen Informationen von Apple davon auszugehen, dass die Aufnahmen in nicht unkenntlich gemachter Form ( „Rohdaten“), über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten hinweg, weiter unverpixelt auf den Servern der USA vorliegen.
Zudem erfordert das Unkenntlich machen der eigenen Hausfassade, des Vorgartens oder des geparkten Autos, den aktiven Widerspruch des Betroffenen.“
Um diesen einzureichen hat die Behörde jetzt einen Antrag auf die von Apple angebotene Löschung zum PDF-Download bereitgestellt.
Detaillierte Fahrplandaten
Prüfen, wo Apples Fahrzeuge in den kommenden Wochen ihre Runden drehen, könnt ihr auf der Sonderseite „Apple Maps-Bilderfassungen“ und, noch detaillierter, in diesem PDF-Dokument einsehen. Hier informiert Apple über die nach Landkreisen aufgeteilte Liste der geplanten Fahrten.