Landgericht Mannheim: Apple muss weiterhin auf innerdeutschen eMail-Push verzichten – Verkaufsverbot möglich
Seitdem das Landgericht Mannheim die Patentklage der Google-Tochter „Motorola Mobility“ am 3. Februar gegen Apple durchsetzte (ifun berichtete) können Benutzer von iCloud und MobileMe ihre iCloud- und MobileMe-E-Mails nicht mehr auf ihre iOS-Geräte pushen lassen, wenn sie sich innerhalb der Grenzen Deutschlands befinden.
Zwar bietet Apple inzwischen einen Umweg an, mit dem sich die iCloud-eMails auch trotz der Entscheidung per Push zustellen lassen – die Alternative haben wir hier erklärt – Nutzer die auf die Bordmittel des iPhones setzen, müssen auf die Echtzeitbenachrichtigungen jedoch nach wie vor verzichten.
Ein Ende der Push-Funkstille in Deutschland ist seit heute in weite Ferne gerückt. So bestätigte das LG Mannheim jetzt die vor zwei Monaten getroffene Entscheidung, wies Apples Einspruch zurück und könnte – so die Einschätzung des Prozess-Beobachters Florian Müller – Apple zudem erneut mit einem Verkaufsverbot ausgewählter iPad- und iPhone-Generationen (ifun berichtete) belegen.
The ruling against Apple Inc. only relates to what the company does in the German market. I don’t expect Apple’s customers to be affected in any way that would go beyond the deactivation of push notifications that’s already in place. For Motorola it’s nevertheless useful to have this decision in place against Cupertino as well. […] Motorola’s unrelenting pursuit of injunctive relief based on standard-essential patents is, by now, pretty notorious. Therefore, it keeps on fighting for a sales ban of the iPhone and 3G-capable iPads in Germany despite an appeals court’s recent suspension of the enforcement of an injunction based on the same patent against Apple Sales International.