iCloud Push-Mail-Verbot für Deutschland: Zweites Mannheim-Urteil spricht Motorola weitere Verfügung zu
Die Antwort auf die von uns gestellte Frage, warum der iCloud Push-Mail Dienst seit Tagen – und vor allem hierzulande – nicht wie gewünscht bzw. nur über Umwege funktioniert scheint uns heute in Form einer richterlichen Verfügung zu erreichen. Neben der Patentverletzung die zu dem Verkaufsverbot des iPhone 3GS und des iPhone 4 führte (wir berichteten), hat das Mannheimer Landgericht in einem zweiten Patent-Verfahren Motorola nun auch mit einer Verfügung gegen den iCloud Push-Mail-Dienst Apples versorgt.
Einer ersten Einschätzung des Prozess-Beobachters Florian Müller nach, könnte Apple das Push-Mail Angebot vorläufig zwar auch in Deutschland noch anbieten, müsste die Funktion auf Wunsch Motorolas jedoch unverzüglich einstellen. Anders formuliert: Das Urteil ist bereits bestätigt, die formelle Durchsetzung jedoch noch nicht angeordnet.
Im Gegensatz zum Verkaufsstop ist die Push-Mail-Entscheidung nicht mehr anfechtbar, sondern beschließt eine im April 2011 von Motorola vorgetragene Beschwerde.
Eine Stellungnahme seitens Apple, ob das Urteil in Zusammenhang mit den Push-Problemen der vergangenen Tage steht, liegt bislang nicht vor. Die zeitliche Überschneidung spricht jedoch für sich.
iCloud und MobileMe-Nutzer die partout nicht auf die eMail-Benachrichtigungen über Apples Push-Protokoll verzichten wollen, sollten zukünftig nicht mehr auf die iCloud-Standard-Einstellungen setzen, sondern ihre eMail-Accounts als frische IMAP-Konten anlegen.