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Garantie & Gewährleistung: Europäische Verbraucherschützer mahnen Apple ab

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bringt die Kernkritik an Apples Gewährleistungs-Richtlinien bereits in der Überschrift seiner heute ausgegebenen Pressemitteilung auf den Punkt. Die Internet-Werbung für den „AppleCare Protection Plan“ ist nach Auffassung des vzbv rechtswidrig. Der vzbv knüpft mit seiner Anklage nahezu nahtlos an das Ende Dezember in Italien ausgegebene Urteil (ifun berichtete) an und fordert die bessere Kommunikation der gesetzlich vorgeschriebene Garantiefristen.

Die vom Computerhersteller Apple beworbene kostenpflichtige Garantie für seine Produkte kann Verbraucher in die Irre führen. Dieser Auffassung ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der das Unternehmen deshalb zusammen mit zehn anderen Verbraucherorganisationen aus ganz Europa abgemahnt hat. Der Grund: Apple wirbt im Internet für eine gebührenpflichtige Herstellergarantie, ohne deutlich auf ohnehin bestehende Gewährleistungsrechte hinzuweisen. Das Unternehmen hat bis zum 30. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

So bemängelt der vzbv das Angebot des „AppleCare Protection Plan“ im deutschen Online Store Apples. Nach Auffassung des vzbv klärt Apple nicht deutlich genug über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler auf.

Es preist die Garantie unter anderem wie folgt an: „Alle Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert. Durch den Kauf des AppleCare Protection Plan lässt sich der Anspruch auf Service und Support verlängern.“ Diese Garantie lässt sich Apple teuer bezahlen: So kostet die zweijährige Gewährleistung für Reparaturen eines iPads beispielsweise 79 Euro, eine dreijährige Garantie für ein Mac Book liegt bei 349 Euro.

Auch Verbraucherschutzorganisationen aus zehn anderen europäischen Ländern haben Apples Bewerbung des „AppleCare Protection Plan“ beanstandet. Die Aktion wird koordiniert von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC.

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19. Mrz 2012 um 13:28 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Dumm gefragt, weil ich mich deswegen schon immer gewundert habe: Ich brauch keinen Protection Plan, da die gesetzliche Garantie sowieso 2 Jahre beträgt? Also hab ich von dem Protection Plan außer diesem „Telefonsupport“ eigentlich nichts? Also ich kann auch ohne den das iPhone einschicken?

    Danke ;)

    • Du verwechselst da was. Es gibt keine gesetzliche Garantie.

      Garantie ist immer Freiwillig!
      Gewährleistung ist zwei Jahre und gesetzlich geregelt.

    • Garantie gibt der Hersteller, Gewährleistung muss der Händler „geben“. Und zwar, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Verkaufs ok ist und funktioniert. Ergeben sich danach Mängel, muss der Händler in den ersten 6 Monaten nachweisen, dass dieser Mangel nicht schon zum Verkaufszeitpunkt bestand. Ist nicht wirklich möglich, daher gibts da immer gute Möglichkeiten, einen Austausch zu kriegen. Nach diesen 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits zum Verkauf vorhanden war. Auch sehr schwierig.

      Vieles machen die Händler dann doch aus Kulanz. Aber rechtlich ist man da nur in den ersten 6 Monaten richtig sicher. Wer also ein iPhone ohne Garantieverlängerung kauft, und dem geht das Teil nach 1 Jahr kaputt, kann nicht unbedingt auf ein neues Gerät hoffen.

    • Garantie gibt der Hersteller, Gewährleistung muss der Händler „geben“. Und zwar, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Verkaufs ok ist und funktioniert. Ergeben sich danach Mängel, muss der Händler in den ersten 6 Monaten nachweisen, dass dieser Mangel nicht schon zum Verkaufszeitpunkt bestand. Ist nicht wirklich möglich, daher gibts da immer gute Möglichkeiten, einen Austausch zu kriegen. Nach diesen 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits zum Verkauf vorhanden war. Auch sehr schwierig.

      Vieles machen die Händler dann doch aus Kulanz. Aber rechtlich ist man da nur in den ersten 6 Monaten richtig sicher. Wer also ein iPhone ohne Garantieverlängerung kauft, und dem geht das Teil nach 1 Jahr kaputt, kann nicht unbedingt auf ein neues Gerät hoffen.

    • Ohne Apple Carebekommst du keinen kostenlosen Support. Außerdem sollte ohne AppleCare das Produkt nach einen Jahr kaputt gehen, bist du Angeschmiert. Vorteil aber, Apple tauscht das Produkt kostenlos aus. Hat eben sein Vor- und Nachteile.

      • Eins noch Apple ist mit seinen OnlineShop auch Händler.

      • Danke für die Erklärung!

      • Fragen zum Austausch oder Reparatur des Gerätes sind auch nach Ablauf des Telefonsupportes kostenfrei, unter der Nummer 08002000136 Durchwahl 2 1. Allerdings werden Fragen wie zum Beispiel „wie richte ich den Fotostream ein“ oder „wie kann ich mir Musik aus dem iTunes store Laden“ nach den 90 Tagen nicht mehr abgedeckt. Habe selber Apple care, für 42€ bei eBay erstanden. Funktioniert Problemlos. Praktisch ist der vorabtaudch

  • Versteh ich nicht! Wo genau liegt denn jetzt das Vergehen von Apple?

    In D ist der Hersteller doch zu keiner Garantie verpflichtet oder!?

    Nur der Händler zu einer zweijährigen gerwärleistung, bei der wiederum schon nach 1/2 oder einem Jahr die beweisumkehr gild.

    Kann mich jemand aufklären?

    • Damit triffst du es auf den Punkt!!!
      Und wer in Deutschland immer noch nicht den Unterschied zwischen Gewährleistung und garantie kennt, dem ist eh auch mit ner zusätzlichen Erklärung auf einer herstellerwebsite zu helfen!
      Die suchen halt alle irgendwas um sich an Apple zu profilieren…
      Viel Feind, viel Ehr … ;-)
      Wird ja schließlich niemand gezwungen den Apple cpp abzuschließen..

      • Laber-Rhabarber…

      • Besser was mit Inhalt sagen als das Internet mit nichtssagendem Blödsinn voll zumüllen, Horsti

      • Endlich sagt jemand die Wahrheit. Ich prüfe seit Jahren Kaufleute im Einzelhandel. Kaum jemand kennt den Unterschied wirklich. Kaum ein Verkäufer (mit Ausbildung) noch der Endverbraucher. Die sollten doch mal von den „Verbraucherschützern“ aufgeklärt werden. Wer schützt uns eigentlich vor den Verbraucherschützern?!?

    • Es geht darum, dass Apple den Eindruck erweckt, dass nur eine kostenpflichtige Zusatzgarantie vor Mängeln im 2. Jahr schützt und dabei nicht deutlich genug darauf hinweist, dass es in diesem Zeitraum auch eine gesetzliche Gewährleistung gibt. Das sieht man ja auch an der obigen Apple-Grafik. Die Verbraucherschützer bemängeln das. Meiner Meinung nach zu Recht, denn wie man hier schön sehen kann, haben die meisten Kunden keine Ahnung und lassen sich durch das Apple-Angstszenario zum Kauf animieren. (Oder sind Fanboys wie ispeedy, die glauben, die Leute hätten den ganzen lieben langen Tag nichts besseres zu tun als sich an Apple abzuarbeiten…)

  • Das bringt allerdings nicht viel, wenn der Händler (damals noch exklusiv T-Mob) die Möglichkeit des Unternehmerregresses gegenüber Apple abbedingen und die Geräte dafür deutlich günstiger bekommen. Dadurch lehnt der Händler alle Gewährleistungsrechte nach 6 Monaten bzw. einem Jahr ab.

    Natürlich alles nur reine Spekulation. ;>

  • Man ist nicht verpflichtet Garantie in diesem Sinne zu geben, dies ist eine Serviceleistung die von den meisten Unternehmen freiwillig angeboten wird. Kundenzufriedenheit und so..

    Auch, dass es bei Apple nur 12 Monate sind ist rechtlich. Am besten beschreibt das der Auszug von Wikipedia (folgt..)

    Zitat aus Wikipedia der das ganze nett umschreibt: “
    Häufig wird Garantie jedoch mit Gewährleistung verwechselt. […]
    Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
    Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
    Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe Gewährleistung. Sie beträgt nach § 438 BGB allgemein 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf zwölf Monate verkürzt werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Gegenstandes nunmehr zwei Jahre lang (bzw. ein Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
    Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.“

  • Also um das mal aufzuklären.
    In Deutschland gibt es kein Gesetz für eine vom Hersteller bereitzustellende Hardware Garantie. Diese kann vom Hersteller aus freien Stücken gegeben oder verwählt werden. Seitens des Händlers gibt es eine Zweijährige Hardware Gewährleistung. Da Googled einfach mal was der Unterschied ist. Apple gibt neben der Gewährleistung freiwillig eine Garantie von 12 Monaten und einen Telefonsupport von 90 Tagen. Diese beiden Serviceleistungen können durch den Apple Care Protection Plan auf 24 Monate bei iDevices und 36 Monate bei Mac’s verlängert werden. Man beachte aber dass bei den Mobilen Geäten: iPhone, iPad usw. der Akku mit abgedeckt ist und bei den Mac’s Zubehör wie ein Display oder eine TimeCampsule mitversichert werden. Beim iMac und MacPro gibt es sogar kostenlos dann noch einen VorOrtService obendrauf. Uns solche Serviceleistungen für so einen kleinen Betrag sind echt der Hammer. Und eins noch wenn man sich über den Preis von 349€ aufregt, dann fragt mal was ein Logic Board Tausch kostet, da ist man locker bei 700 bis 800€ dabei.

    Also immer langsam und auch mal ins Kleingedruckte schauen, denn anders als bei anderen Hertsellern gibt es bei Apple da unten drin auch ein paar positive Sachen zu entdecken.

    Danke
    Bye

  • Es ist folgendermaßen:
    Laut Gesetz gilt in Deutschland, dass jedes Gerät mit einer Gewährleistung von 24 Monaten verkauft wird. Der Verkäufer erklärt damit, dass das Gerät beim Gefahrübergang (Verkauf) einwandfrei ist. Wie Odde nun richtig beschrieben hat muss der Verkäufer innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang beweisen, dass das Gerät beim Verkauf fehlerfrei war. Das wird ihm sehr schwer fallen. Nach diesen 6 Monaten gilt die sog. Beweislastumkehr und der Käufer muss nun beweisen, dass das Gerät beim Verkauf schon diesen Mangel hatte. Das wird ihm wiederum sehr schwer fallen.
    Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers. Rechtlichen Anspruch darauf hat man nicht! (Auch wenn fast alle glauben es wäre so und sich entsprechend verhalten (und blamieren)).
    Das Problem an Apple ist, dass sie nicht klar ausdrücken, dass man diesen Gewährleistungsanspurch hat. Der Unwissende Käufer glaubt nun, er hätte nach einem jahr Garantie (die von Apple freiwillig gewährt wird) keinen Anspruch mehr bei Mängeln und müsse eine teure Zusatzgarantie kaufen.

    • Endlich mal auf den punkt gebracht was das problem ist. Apple laesst uns glauben, dass wir nach einem jahr keinerlei ansprueche mehr haetten.

      • Christian Steine

        Praktisch hätte Apple sogar recht, den wie kann ich ohne Gutachter nach 6 Monaten beweisen, das der Mangel bei Gefahrenübergang vorgelegen hat?
        Die Verbraucherschützer machen sich das auch oft zu einfach, ohne auf die Details hinzuweisen …

      • Also Gewährleistung kannst du nach 6 Monaten in die Tonne klopfen, da du dann Beweislastumkehr hast und DU beweisen musst, dass das Gerät von Anfang an Mängel hatte. Da was zu erreichen kann man in 99% der Fälle absolut vergessen, daher hat das absolut keine Relevanz. Zumal man einen Mängel, der von Anfang an auftritt eh sofort reklamiert. Gewährleistung hat man im Grunde also einfach gesagt „effektiv“ nur 6 Monate. Alles weitere ist freiwillige Service Leistung des Herstellers (Garantie), welche mit zusätzlichem Geldaufwand (Apple care) verlängert werden kann. Also im Grund es es schon so, dass man bei Apple nach einem Jahr quasi (fast) gar keine Ansprüche mehr hat. Außer man zahlt eben drauf.

      • Tja, nur das es bei vielen anderen Herstellern gelebte Praxis ist, dass es auch nach mehr als einem halben keine Probleme bei auftretenden Mängeln gibt. Ich hatte bisher noch keinen Gewährleistungsfall nach mehr als 6 Monaten (bzw. 1 Jahr) bei Apple, könnte mir aber vorstellen, dass sie nicht sehr kulant sind. Eben gerade weil sie ihren „Protection Plan“ haben. (Wer kann darüber berichten?). Davon mal abgesehen bin ich der Meinung, dass man heutzutage verdammt noch mal erwarten kann, dass die Hersteller es fertig bringen Produkte zu bauen die locker 2 Jahre halten, bzw. so hinter ihrem Produkt steheh, dass sie es 2 Jahre lang gratis reparieren.

  • Wurde jetzt zwar schon ein paar mal angerissen, aber noch einmal zur Verdeutlichung (wer es schon aus dem oben geschriebenen verstanden hat, braucht es hier nicht noch einmal nachzulesen:)

    1.) Garantie

    Grundsätzlich kann ein Hersteller freiwillig eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie gem. § 443 BGB übernehmen.
    Dabei ist es dem Hersteller überlassen, wie lange die Garantiezeit andauern soll.

    Rechtsfolge § 443 Abs. 2 BGB: »Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.«

    2.) Gewährleistung

    Das Gewährleistungsrecht ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben und ergibt sich aus den §§ 433 ff. BGB.

    Rechtsfolgen (grob):
    Bei vorliegen eines Sachmangels ist der Verkäufer (nicht der Hersteller) verpflichtet dem Käufer Nacherfüllung (Reparatur), (Kaufpreis-) Minderung oder Aufwendungs- beziehungsweise Schadensersatz zu gewähren (daher Gewährleistung).

    Dabei ist der Käufer verpflichtet vorrangig Nacherfüllung zu verlangen.

    WICHTIG

    Nur während der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel von Anfang an vorlag. Danach muss dies der Käufer beweisen (die so genannte Beweislastumkehr).

  • @basilit
    Genau das ist die korrekte Beschreibung, auch
    in Bezug auf die Kritik der Verbraucherverbände.
    Und die ist vollkommen berechtigt. Es ist schon
    ohnehin ein Hammer, das Apple schlappe 12 Monate
    Garantie gibt bei den Gewinnmargen.
    Da liegt mehr drin, vor allen, wenn der Hersteller von
    der Qualität seiner Produkte überzeugt ist oder sein
    sollte.
    Dafür darf man Apple sehr wohl kritisieren.
    Andere Hersteller (z. B. Eizo) geben 5 Jahre Hersteller-
    garantie. Machbar scheint sowas also zu sein.

  • Irgendwie ist es ja auch so, das man nach einem Jahr keine Garantie mehr hat. Nur noch die Gewährleistung und wer will denn bei einem iPhone beweisen, das dieser Fehler schon beim Verkauf bestanden hat. Das kann kaum einer und somit sind die Gewährleistungsansprüche in Verbindung mit der Beweislastumkehr eigentlich für die Katz. Somit stellt es Apple für den normalen Verbraucher schon irgendwie richtig da. Die Fälle von Gewährleistung, die da anerkannt werden sind doch meist eh nur Serienfehler, die Apple eingestanden hat. Andere Gewährleistungsansprüche kenne ich nicht. Und wer wird das vor Gericht ausfechten wollen? Apple sitzt doch eh immer am längeren Hebel. Die behaupten einfach das Gegenteil. Das Gerät aufmachen darf man aber auch nicht. Wie will man es also beweisen? Ich verstehe die Verbraucherschützer, aber es geht etwas an der Realität vorbei!

  • Naja, durch diese Art hat es Apple bei mir nun schwer, denn mein iPhone 4S hat einen Fehler, welchen ich nach 10-11 Monaten reklamieren werde, dadurch erhalte ich ein neues iPhone und habe vermutlich keine Probleme mehr bis die 24 Monate rum sind… dies ist sicher nicht ganz perfekt, doch der Fehler ist vorhanden, denn die Lautstärke Tasten funktionieren nicht richtig, schon nach 13 Wochen….!!

    mfg

    • Das dachte ich auch, dass ich keine Probleme mehr habe. Hab einige Tage vor Ablauf der einjährigen Garantie mein iPhone 4 im Oktober nochmals (zum zweiten Male !!) tauschen lassen, da der Homebutton gekränkelt hat.
      Vier Monate später kam dann der Hammer – iPhone wurde sehr warm, Bildschirm schwarz mit gelben Querstreifen und seitdem ist es tot. Es wird im iTunes als Gerät im Wartungszustand erkannt, kann aber wegen Fehler „1600“ nicht mehr wiederhergestellt werden. Diagnose eines großen Reparaturanbieters: Defekt des Logicboard und somit Wirtschaftlicher Totalschaden.

      Jetzt ne Frage: Stimmt es, dass Apple das Gerät gegen „Zuzahlung“ von EUR 199 tauscht? 199 für ein refurbished sind immer noch weniger als 350 für ein gebrauchtes oder sogar 629 für ein 4S

    • Man bekommt aber kein neues gerät, sondern ein refurbished geraet.

    • es ist nicht sicher das du ein neues gerät bekommst, und selbst wenn bekommst du nur 3 monate neue herstellergarantie, und nicht 12 monate. denn dein gerät war ja zum reparaturzeitpunkt dann auch schon 11 monate alt, wieso solltest du also nochmal 12 monate garantie kriegen?

      ideen haben hier manche, hahahaha xD

      • nein, so meinte ich das auch gar nicht. Ich will ja auch gar keine neue Garantie sondern ein funktionsfähiges Gerät. Auch Nach nochmaligem Lesen meines Beitrags finde ich kein Wort darüber, dass ich eine neue Garantie haben will. Keine Ahnung wie du darauf kommst. Auch weiß ich, dass ich kein nagelneues Gerät bekommen würde sondern eben – wie auch geschrieben – ein „refurbished“.

        Also mach nicht so nen Wind – ich hatte die Idee nicht, sondern hab ja von Anfang an geschrieben, dass 199 EUR für ein REFURBISHED in Ordnung wären, wenn man die Gebrauchtpreise in eBay damit vergleicht.

      • ging um den post vor dir ;)

      • @knowledgeboii: Sorry, hab ich nicht gesehen in der Baumstruktur.

    • Bei den ganzen Geschichten, die man hört, dass so viele ihr iPhone „ein paar Tage vor Ablauf der Garantie“ tauschen, sollte man mal mit der Unverschämtheit, dass Apple über 50% Gewinn pro iOS-Gerät macht in Einklang bringen.

  • Also 5 Jahre auf ein Handy find ich krass viel.
    Jedes moderne Smartphone ist ja eigentlich schon fast ein Verbrauchsgegenstand.
    Also ich persönlich bin für den Apple Protection Plan, da man, wenn man nir auf die Gewährleistung baut nach 6 Monaten sowieso nicht mehr beweisen kann, dass es ein anfänglicher Mangel war.
    Und wenn man es kann, dann nur mit einem Gutachten, das des Neukaufpreis um einiges übersteigt.

  • Mir hat mal ein Verkäufer bei Gravis ganz frech gesagt, dass wenn ich nicht die Gravis-Garantieverlängerung kaufe, ich nach 6 Monaten allein da stehe, denn Gravis würde alles ablehnen und ich könnt sowieso nichts beweisen.

    Solche Firmen sollten abgemahnt werden!

    Ich hab mich da nur umgedreht und bin gegangen.

    • Na dann nichts wie zu HP oder einem anderen Winschrott Anbieter die haben bessere Rechner und natürlich machen die alles umsonst :-)
      Du bist ein echter Smoc :-))

      • Da hat der Händler in der kernaussage recht. Aber trotzdem frech so eine Aussage! Ich bin selber Händler – aber sowas ist keine kundenbindung….

      • Man sollte keine jiddischen Wörter verwenden, die man nicht fehlerfrei schreiben kann…

    • Gravis ist wegen extrem schlechten Support, überteuerten Preisen und unverschämtem als auch inkompetentem Personal grundsätzlich zu meiden.

      Die scheuen da auch vor Lügen und Falschaussagen nicht zurück.

  • So viel bla bla um so ein einfaches Thema!
    Wer den unterschied zwischen Gewerleistug und Garantie nicht kennt soll einfach noch mal die Schulbank drücken!
    Und zum AppleCare ich bin voll zufrieden mit der Leistung die ich für das Geld bekomme!
    Kein anderer Hersteller bietet eine solche Leistung wie Apple und keiner ist so kulant wenn dein AppleCare abgelaufen ist! Außerdem hören sich die meisten hier so an als wenn sie Porsche haben möchten sich aber weder den Sprit noch die Inspektion dazu leisten können!
    Qualität hat seinen Preis und selbst den Tod gibt es nicht kostenlos den der kostet das leben!
    Wer sich Apple Produkte nicht leisten kann soll doch wieder auf Winschrott Rechner umsteigen :-))))

  • Hauptsache die finden wieder irgendetwas um Aufmerksamkeit zu erregen…
    Falsche Meldungen in Umlauf bringen und das Image von Apple besudeln das können die ganzen hohen Tiere und Medien ganz besonders gut. Aber wenn man noch nicht mal den Unterschied von Garantie und Gewährleistung weiß und die Grafik vom AppleCare Protectionplan nicht richtig deuten kann, dann sieht man wieder wie es bergab geht…
    Aber dann die Gegendarstellung rausbringen nachdem sich alles als Falsch rausgestellt hat dazu haben sie nicht die Eier…
    Beweise doch bitte mal nach 1 Jahr das der Pixelfehler bereits da war als du es gekauft hast. So ein hick hack um gesetzliche Gegebenheiten einfach nur arm…
    Wer den APP besitzt ist 2 Jahre (Oder bei Mac 3) bei Garantiefällen auf der sicheren Seite ohne über 50 Instanzen auf sein recht pochen zu müssen. Apple macht an dieser Stelle keinen Fehler denn die Garantieandeckung für sein Produkt bestimmt immernoch der Hersteller…

  • … und ich bedanke mich beim Saturn für 4 Jahre Herstellergarantie!

  • Was mir beim Erstkauf eines Apple Produkts aufgefallen ist, die fast schon aggressiven Hinweise auf Apples Care Paket, seitens des Verkäufers, wie auch durch den Support. Da hatte ich mich schon gefragt, ob die Geräte wirklich was taugen? Inzw. bin ich von der Langlebigkeit der mobilen Geräte im Dauereinsatz, über Jahre hinweg überzeugt worden. Trotz allem bleibt natürlich ein Restrisiko. Im Falle einer Reparatur, dürfte diese i.d.R. Höher ausfallen als der Care Paket Preis. Das Care Paket ist bei Abschluß, für Apple ein einträgliches Zusatzgeschäft. Schon irgendwo gerechtfertigt, dass sich da der Verbraucherschutz mal drum kümmert. Letztlich, wird hier mit der Angst vor Schaden, zusätzlich Kasse gemacht.

  • Zwar richtig, dass nur die ersten 6 Monate Beweislastumkehr gilt, d.h. der Anspruchsgegner (Hersteller) muss beweißen, dass das Produkt fehlerfrei war und danach die normale Beweislast, d.h. Der Anspruchssteller (Käufer) muss den Herstellungsfehler beweisen. Aber Gerichte sind da zunehmend „großzügig“, es gibt auch so etwas wie Anscheinsbeweis. Wenn z.B. Die Batterie nach 7Monaten schlapp machen würde, dann wurde der Anacheinsbeweis dafür sprechen, dass die falsch konzipiert ist, denn was soll der Kunde schon gemacht haben, um die zu beschädigen?

    Fazit: es ist gut, dass die Verbraucherschützer hier endlich aktiv werden. Apple wird hier sicherlich nachgeben, sollte uns alle freuen.
    (Apple wird das natürlich als Super extra Service verkaufen ;-), that’s Business) ja, die US Firmen tun sich alle schwer mit unseren europäischen Standards.

    • Nach 7 Monaten täuscht die jeder Provider, Service Provider und AppleStore das Gerät kostenlos aus und zwar anstandslos wenn wirklich ein fehler besteht…
      Wobei der Fehler meist vor dem Gerät sitzt…
      Und wenn du den AppleCare besitzt bist du bis zu deinem Vertragsablauf abgesichert und dann holst du ja meist eh n neues Gerät, ohne auf die Güte irgendeines Richter zu hoffen…
      Dann zahl ich lieber den AppleCare und nicht die Gerichtskosten falls ich doch abgelehnt werden sollte…
      Kauf dir doch n Blackberry und hoffe da mal auf Kulanz usw…..

    • Super argument mit der batterie. Sollte eure batterie nach 14 monaten schlapp machen, kann man sehr wohl einen umtausch verlangen, auch ohne apples zusatzgarantie

  • Nun wird es noch komplizierter …
    Was Ihr oben mit der Garantie und Gewährleistung schreibt ist vollkommen richtig aber es gibt noch einen Sonderrfall !
    Die Gewährleistung kann bis auf 4 Jahre erweitert werden, wenn der Verkäufer nachweislich verhindert war, das Gerät vorher dem Hersteller zu kommen zu lassen.
    Bsp. Ihr habt einen Zeugen (oder könnt es beweisen) das Ihr in den letzten 4 Jahren immer Nachtschicht hattet. Dann muss der Händler trotzdem noch tauschen, da Ihr verhindert Wart ;)
    Ich habe selber einige Jahre ein Technikgeschäft geleitet und mir ist dieser Fall bis heute nicht vor gekommen aber es wäre möglich.
    Zu der Aussage , das man 2 Jahre Garantie hat, sind die Hersteller damals gekommen ,da durch den Gerichtsbeschluss eigentlich der Kunde beschissen wurde, ohne es zu merken. Vorher war 1 Jahr Garantie und gut. Nun hieß es 6 Monate Garantie und 2 Jahre Gewährleistung. Bei der Gewährleistung muss der Verkäufer dem Hersteller nachweisen (notfalls per Gutachten) das der Mangel bereits von Anfang an bestand was alleine aus Kostengründen schon unmöglich ist. Aus diesem Grund haben wir bzw. Die Hersteller entschieden eine generelle Garantie von 2 zu geben (wenige Ausnahmen die man eigentlich boykottieren sollte und auch Apple Nichtrauchern sollte, bis diese die Zeiten anpassen) wenn ein Hersteller so wenig von seiner Qualität überzeugt ist, das er nur 1 Jahr Garantie gibt, sollte man sich Gedanken machen.

  • Reicht die Tatsache, dass ich bei meinem IPhone 4 sofort keinen Empfang mehr habe sobald ich den unteren Rahmen mit berühre für einen Gewährleistungsumtausch aus? Ist ja jedem bekannt, dass dieses Problem von Anfang an Bestand. Denn irgendwie nerft es immer mehr. Seit ich es ohne Hülle verwende, muss ich immer wie eine Tunte die Finger wegspreizen damit der Empfang nich wegbricht. Habe es seit 14 Monaten.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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