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Code niemals weitergeben

Warnung erneuert: Betrugsversuche mit Apple-Geschenkkarten

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10 Kommentare 10

Mit der Veröffentlichung des frisch überarbeiteten Hilfeeintrages „Informationen zu Betrugsversuchen mit Geschenkkarten“ erneuert Apple zu Beginn der Weihnachtszeit eine Warnung, die das Unternehmen erstmals im Januar 2017 aussprechen musste:

«Derzeit kommt es immer wieder zu Betrugsversuchen, bei denen Personen gebeten werden, telefonisch ausstehende Schulden oder Rechnungen für Steuern, Krankenhausaufenthalte, Strom, Wasser und Gas zu begleichen oder Sicherheitsleistungen zu erbringen.»

Gutscheinkarte

Nach Angaben des Konzerns bedienen sich die Betrüger dabei vieler verschiedener Methoden und missbrauchen unter anderem auch Geschenkkarten. Hier bietet Apple bekanntermaßen selbst mehrere Varianten an. Neben App Store- und iTunes-Geschenkkarten ist auch die 2015 nur kurze Zeit verfügbare Apple Store-Geschenkkarte wieder im Handel erhältlich.

So schreibt Apple nun auch:

[…] Da mitunter auch zur Angabe der Codes von App Store- und iTunes-Geschenkkarten oder Apple Store-Geschenkkarten aufgefordert wird, möchten wir unsere Kunden auf diese Betrugsversuche aufmerksam machen.

Unabhängig vom genannten Grund für die Zahlung gehen die Betrüger nach demselben Schema vor: Die betreffende Person erhält einen Anruf und wird mit äußerster Dringlichkeit oder auf einschüchternde Weise gebeten, eine Zahlung zu tätigen und dazu App Store- und iTunes-Geschenkkarten oder Apple Store-Geschenkkarten bei einem nahe gelegenen Anbieter (Supermarkt, Elektronikfachhändler etc.) zu erwerben. Nach dem Kauf der Karten wird die Person gebeten, die Codes, die sich auf der Rückseite der Karten befinden, telefonisch durchzugeben und so die Zahlung zu tätigen.

Bitte beachten Sie, dass App Store- und iTunes-Geschenkkarten AUSSCHLIESSLICH für den Erwerb von Inhalten und Dienstleistungen im iTunes Store, im App Store, in Apple Books oder für den Erwerb von Apple Music-Abonnements oder iCloud-Speicher verwendet werden können. Apple Store-Geschenkkarten können AUSSCHLIESSLICH im Apple Online Store und in Apple Stores eingelöst werden. […]

Anwender sollen den Code auf der Rückseite ihrer Karten niemals an unbekannte Personen weitergeben. Apple mahnt: «Sobald die Betrüger Zugang zu diesen Codes erhalten haben, werden sie das Guthaben so schnell wie möglich ausgeben – sehr wahrscheinlich bevor Sie Apple oder die Polizei kontaktieren können.»

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03. Dez 2018 um 14:57 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Wer so doof ist, darauf reinzufallen wird auch nie vorher den Hinweis lesen.

  • Ist doch auch absolut legitim ausstehende Schulden, Steuern, Krankenhausaufenthalte oder Strom + Wasser am Telefon, bei einer vollkommen fremden Person, mit iTunes Guthaben zu bezahlen.
    Ich mache das ständig….ich laufe dann immer in den Rewe und kaufe Gutscheinkarten :D Also ehrlich…manchmal ist es einfach unglaublich welche Maschen tatsächlich funktionieren :D

    • frage ich mich auch gerade… ihr Krankenhausaufentahlt kostet 15000€, wie möchten sie bezahlen?
      Mit iTunes Guthaben…

      Kalauer der Woche

      • Ich frage mich was anderes: selbst wenn du 15.000 € in Form von iTunes-Karten hast, was willst du damit anfangen? Der Aufwand, die Karten wieder abzusetzen ist doch viel höher, als wenn man gleich andere Methoden versuchen würde. Selbst wenn man die in großem steal verkauft, müsste man die schon unter Wert verkaufen und das fällt doch auf.

  • Traurig, dass man speziell vor sowas warnen muss.

    Würden die betroffenen Leute auch Geld in einem Umschlag an „Stadtwerke Hamburg c/o Meier, Hauptstraße 30, Neustadt“ schicken?

    • Hab ich letzte Woche gemacht. Ist mein Geld angekommen? Identifikationsnummer :3815489163850158596

    • Dass man vor soetwas warnt, finde ich generell nicht verkehrt. Man darf eine Sache bitte nicht vergessen: Nicht jeder ist technisch so hoch kompetent und aufgeklärt. Ich sehe dass im Kundenalltag ständig, dass manche Menschen gar nicht mit Gefahren rechnen, obwohl diese doch eigentlich plausibel sind. Ist mir letztens auch passiert, ich erhielt per Mail eine Rechnung eines Geschäftspartners, das wäre sogar wahrscheinlich gewesen, da denkt man auch nicht dran, dass diese jetzt ein Fake sein könnte. Ist aber nichts weiter passiert, im ersten Moment reagiert man aber schon instinktiv. Was anderes ist es mit Unternehmen, zu denen man keine Geschäftsbeziehung pflegt. Vor allem Gilt ganz generell der Grundsatz, wer etwas einfordert, wird sich schriftlich melden. Alles andere wäre für den Klageweg auch gar nicht Gegenstandsrelevant. Alles abseits von gerichtlichen Mahnbescheiden, einschließlich Türdrücker in Form von Inkassounternehmen, kann man getrost ignorieren beziehungsweise selbst Briefe einfach entsorgen. Außerdem sollte man schon einen Überblick darüber haben, welche Ausgaben Mann hat und welche möglichen Rechnungen noch zu begleichen wären.

  • CheckkerCharlie

    Seit ich kürzlich meine Kreditkartendaten online aktualisiert habe, bekomme ich keine solchen Anrufe mehr. Fühle mich jetzt viel freier.

  • Betrug mit diesen Karten wird auch von Paypal unterstützt.
    Ich habe eine Gutschein über Ebaykleinanzeigen verkauft. Das Geld auch per Paypal erhalten, Dann habe ich den Code verchickt, per Mail. Der Code wurde auch eingelösst. Dann hat der Käufer behauptet, sein Paypal Konto wäre gehackt worden. Paypal aht das Geld wieder zurück geholt. Anzeige bei der Polizei gemacht. Alle Unterlagen an die Staatsanwaltschaft eingereicht. Nach 2 Monaten das Verfahren eingeszellt. Bei einer Nachfrage wurde mir gesagt der Schaden wäre nicht gross genug gewesen.
    Als Betrug unter 50 Euro bleibt in Deutschland Straffrei

    • PayPal ist in der Tat problematisch. Ich kenne da auch so einen Fall: iPhone verkauft, Kunde hat mit PayPal bezahlt und das Gerät direkt abgeholt. Wenn man bei PayPal Lastschrift als Zahlungsquelle hinterlegt und den Betrag zurückbucht, holt sich PayPal das Geld auch vom Verkäufer wieder. Das wäre für die Apple Pay Fans mal ein klassisches Beispiel, wo Bargeld sinnvoller ist. Bei privaten Transaktionen ist es in der Regel auch so, dass der Käufer letztendlich den längeren Arm hat.

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