Telefónica, Telekom und Vodafone
Versorgungsauflagen nicht erfüllt: Netzbetreiber müssen nachbessern
Haben Telefónica, Telekom und Vodafone ihre Versorgungsauflagen erfüllt? Eine Frage, zu deren Beantwortung die Bundesnetzagentur bereits zum Jahresauftakt eine Überprüfung eingeleitet und nun auch abgeschlossen hat.
Im Rahmen der Frequenzversteigerungen 2015 hatten sich die drei Mobilfunknetzbetreiber dazu verpflichtet die Infrastruktur in definierten Größen auszubauen. Konkret sollten die Provider ab dem 1. Januar 2020 bundesweit 98% der Haushalte und je Bundesland 97% der Haushalte mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Überdies sollten die Hauptverkehrswege (Bundesautobahn und Schiene) vollständig versorgt werden.
Jetzt steht fest: Alle drei Mobilfunknetzbetreiber haben die Versorgungsauflagen nicht im vollen Umfang fristgerecht erfüllt.
Nach Überprüfung durch den Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur teilt die Behörde nun mit:
- Die Überprüfungen durch die Bundesnetzagentur haben ergeben, dass Telefónica die Auflagen in allen 13 Flächenbundesländern und für die Hauptverkehrswege mit nur ca. 80% nicht erfüllt hat.
- Die Telekom hat die Auflagen in insgesamt drei Flächenbundesländern (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland) knapp verfehlt und für die Hauptverkehrswege mit 97% für die Autobahnen und 96% für die Schienenwege nicht erfüllt.
- Für Vodafone haben die Überprüfungen der Bundesnetzagentur ergeben, dass die Auflagen in insgesamt vier Flächenbundesländern (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) und für die Hauptverkehrswege nicht fristgerecht erfüllt wurden. Die Hauptverkehrswege liegen mit einem Versorgungsgrad von 96% bei den Autobahnen und 95% bei den Schienenwegen unterhalb der Versorgungsauflage.
Nun sollen die Netzbetreiber bis Jahresende nachholen, was eigentlich schon erledigt sein sollte. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, kommentiert:
„Unser oberstes Ziel bleibt, dass die Versorgung mit mobilem Breitband in der Fläche vorankommt. Wir wollen in den nächsten Monaten nachprüfbare Verbesserungen sehen, die sicherstellen, dass die Auflagen bis zum Jahresende vollständig erfüllt werden. Das umfasst ausdrücklich auch, dass wir gegebenenfalls Zwangs- und Bußgelder verhängen.“