US-Polizisten dürfen Touch ID-Entsperrung erzwingen
Seit dem Wochenende liegt das erste amerikanische Urteil zum Umgang mit Fingerabdruck-geschützten Smartphones vor und weicht nur unwesentlich von den pessimistischen Prognosen des vergangenen Jahres ab.
So urteilte dar Circuit Court in Virginia Beach jetzt, dass Strafverfolgungsbehörden verdächtige Personen im Rahmen laufender Ermittlungsarbeiten zum Entsperren Fingerabdruck-geschützter Geräte auffordern können. Das Gericht behandelte den Fingerabdruck in seiner Entscheidung damit wie einen herkömmlichen Schlüssel und stellte fest, dass biometrische Merkmale keinen besonderen Schutz für sich beanspruchen dürfen.
Als unbescholtener Bürger ist man in den USA derzeit also gut damit beraten, wieder auf einen konventionellen Passcode auszuweichen. Im Gegensatz zum eigenen Fingerabdruck kann die Herausgabe des persönlichen Geheimcodes nämlich nach wie vor nicht erzwungen werden.
Richter Steven Frucci unterstrich, dass die eigenen Geheimnummer als „Wissen“ angesehen werden und somit unter dem besonderen Schutz des fünften Verfassungszusatzes steht. Ganz anders der Fingerabdruck. Dieser darf in den USA auch zukünftig keinen Gebrauch vom «Recht zu Schweigen» machen.
Im September des vergangenen Jahres notierten wir unter der Überschrift „Die Beweislastumkehr Fingerabdruck-Sensors“ zudem eine Befürchtung des Rechtsanwaltes Udo Vetter, an die wir in diesem Zusammenhang erinnern wollen.
Vetter blickte damals sorgenvoll auf die durch Apples Touch ID mögliche Umkehr der Beweislast in Strafprozessen:
[…] Wer die Fingerabdruck-Sperre nutzt, akzeptiert gleichzeitig eine faktische Umkehr der Beweislast, wenn sein Mobiltelefon für ein krummes Ding genutzt worden sein soll. Ein biometrisches Datum hat bei der Frage, wer das Handy genutzt hat, natürlich erst mal einen wesentlich höheren Stellenwert als ein Vierzahlen-Code. Die Folge: Der mögliche Rechtfertigungsdruck auf den Telefonbesitzer steigt.