Betroffene können sich beteiligen
Teure, lange Abos: Parship-Sammelklage der Verbraucherzentrale startet
Dass man vorhabe, die rechtliche Auseinandersetzung mit den Anbietern der Dating-App Parship zu suchen, hatten die Verbraucherschützer des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) bereits im vergangenen Dezember angekündigt. Die Partnervermittler würden auf undurchsichtige Vertragsklauseln, überlange Laufzeiten und schwierige Kündigungen setzen, um ihre Bestandskunden so lange wie möglich zu monatlichen Zahlungen zu motivieren.
Die für Parship verantwortliche PE Digital GmbH soll Kündigungen komplizierter als gesetzlich vorgeschrieben gestaltet haben und so auch dann noch Zahlungen von registrierten Mitgliedern verlangt haben, die das Angebot gar nicht mehr aktiv genutzt haben.
Die in Hamburg ansässige Parship-Mutter, die dies natürlich ganz anders sieht, verwies bislang erfolgreich auf ihre Vertragsklauseln und forderte von vielen kündigungswilligen Bestandskunden so noch mehrere hundert Euro an Mitgliedsgebühren ein.
Jederzeit mögliche Kündigung gefordert
Hier hat der vzbv nun eine Musterfeststellungsklage angestrengt, die gerichtsfest klären soll, was Rechtsexperten der Verbraucherschützer seit dem vergangenen Jahr fordern: Dating-Apps müssten ebenso wie Partnervermittler mit Agentur und Büro-Präsenz von Paragraph 627 des Bürgerlichen Gesetzbuches erfasst werden.
Dieser sieht aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses eine jederzeit mögliche, fristlose Kündigung ohne besondere Begründung vor.
Betroffene können sich beteiligen
Und hier fordert die VZBV betroffene Parship-Nutzer nun zum Handeln auf. Wer seinen laufenden Vertrag bislang noch nicht fristlos gekündigt hat, der kann dies nun tun und sich kostenlos an der Musterfeststellungsklage beteiligen. Vorausgesetzt wird dafür die jetzt offene Anmeldung beim Klageregister, für die der VZBV jetzt auch einen Klage-Check ins Netz gestellt hat, der klären kann ob die eigene Situation zur Klage passt.