Über 700 Euro im Jahr
Lange Abos: Musterfeststellungs-Klage gegen Parship
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sucht die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Partnervermittler Parship und will so für Klarheit bei einem Thema sorgen, das zu saftigen Abbuchungen bei vielen (ehemaligen) Parship-Kunden geführt hat.
Die Verbraucherschützer sind der Meinung, dass der Partnervermittler aktiv versucht seine Nutzer in kostspieligen Verträgen zu halten und die Kündigung komplizierter macht, als diese sein sollte. Die Klauseln auf die sich die in Hamburg ansässige Parship-Mutter, die PE Digital GmbH dabei beruft, sind nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) schlicht unwirksam.
Besonderes Vertrauensverhältnis
Um für Rechtssklarheit zu sorgen hat der vzbv jetzt eine Musterfeststellungs-Klage auf den Weg gebracht, die geprellten Parship-Abonnenten unter anderem dabei helfen soll, zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückzuerhalten.
Der Bundesverband der Verbraucheranwälte beruft sich dabei auf Paragraph 627 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser regelt, dass Kunden, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis mit ihrem Vertragspartner stehen, ihr Geschäftsverhältnis jederzeit fristlos und ohne besondere Begründung kündigen dürfen.
Präzedenzfall soll erstritten werden
Was bei Partnervermittlungen in der „echten Welt“ bereits greift, wartet bei Online-Agenturen wie Parship allerdings noch auf einen Präzedenzfall, der vor Gericht entschieden werden muss. Für diesen will der vzbv mit seiner Musterfeststellungs-Klage jetzt sorgen.
Sobald das Klageregister eröffnet ist, sollen sich betroffene Verbraucher der Klage anschließen können. Ob der eigene Fall für die kostenfreie Mitklage in Betracht kommt kann dabei über den hier einsehbaren Parship-Klage-Check des vzbv ermittelt werden.
Grundsätzlich können Parship-Abonnenten Mitklagen, deren Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert wurde.