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Historische Daten weiter gespeichert

SCHUFA-Schattendatenbank: Datenschützer wollen Klagen

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Die Datenschutzorganisation noyb geht gegen die SCHUFA wegen einer mutmaßlichen „Schattendatenbank“ vor. Anlass sind Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung, nach denen die Wirtschaftsauskunftei Millionen Datensätze weiterhin vorhält, obwohl diese nach den eigenen Speicherfristen längst gelöscht sein müssten. noyb hat die SCHUFA nun abgemahnt und kündigt eine Unterlassungsklage an, falls das Unternehmen seine Praxis nicht ändert.

Schufa Datenkopie

Nach Darstellung der Datenschützer verschwinden ältere Informationen zwar aus der für Verbraucher sichtbaren Darstellung, bleiben intern jedoch erhalten. Dazu zählen etwa Daten zu erledigten Krediten oder Inkassoforderungen. Die SCHUFA soll diese historischen Informationen unter anderem für sogenannte Score-Validierungen bei externen Unternehmen verwenden.

Auskunft soll historische Daten nicht enthalten

Ein weiterer Streitpunkt betrifft das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO. Laut noyb gibt die SCHUFA auch bei formellen Anfragen keine Kopie der weiterhin gespeicherten historischen Daten heraus. Die Organisation hält dies für unvereinbar mit den europäischen Datenschutzregeln und fordert, dass Betroffene vollständig darüber informiert werden, welche Daten verarbeitet werden.

Die Auseinandersetzung trifft die SCHUFA in einer Zeit, in der man eigentlich mit einer Transparenzoffensive punkten wollte. Erst im März hatte das Unternehmen einen neuen Score und erweiterte Zugriffsmöglichkeiten eingeführt. Das neue Modell arbeitet mit zwölf ausgewiesenen Kriterien und soll die zuvor häufig kritisierte Berechnung nachvollziehbarer machen. Bereits zuvor hatte der Europäische Gerichtshof Grenzen für automatisierte Bonitätsentscheidungen gezogen. Wir hatten über die Entscheidung Ende 2023 berichtet.

Interessentenliste für mögliche Sammelklage

noyb verlangt nun, dass die SCHUFA Daten nach Ablauf der vorgesehenen Fristen tatsächlich löscht, historische Informationen bei Auskunftsersuchen bereitstellt und ihre Angaben zur Datenverarbeitung entsprechend anpasst.

Parallel bereitet noyb einen möglichen zweiten Schritt vor. Betroffene können sich bereits in eine Interessentenliste für eine spätere Sammelklage eintragen. Voraussetzung wäre unter anderem, dass sie in den vergangenen Jahren eine DSGVO-Auskunft bei der SCHUFA beantragt und dabei keine historischen Daten erhalten haben. noyb spricht von möglicherweise 1,6 Millionen unvollständigen Auskünften pro Jahr und hält einen Schadenersatz von rund 500 Euro pro Person für denkbar.

26. Aug. 2026 um 12:18 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    13 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Der Laden gehört wirklich abgeschafft. Super unseriös und intransparent- seit Jahren.

  • Die machen was sie wollen. Aber wehe du hast ne Dashcam im Auto und möchtest das bei Unfällen verwenden. Riesen Aufriss um den Datenschutz!

  • Das Erklärt auch einiges, erst das neue Schufa System und dann noch das, erklärt wieso auch einige das Punkte System nicht verstehen, weil sie viel viel Schlechter eingestuft werden!

    • Die kostenlose Daten Anfrage zeigt sich auch recht schüchtern. Nur wer oder was in den letzten 12 Monaten etwas abgefragt hat und deren Einschätzung.
      Grundsätzlich finde ich eine Institution nicht schlecht die Unternehmen und Händler davor schützt auf ihren Kosten sitzen zu bleiben bzw. einschätzen zu können ob sie ihr Geld kriegen könnten. Dann aber bitte mit kostenlosem voll Zugriff der Menschen auf ihre Daten und seriöse Einschätzungen mit aktuellen Informationen. Informationen über Mietschulden müssten ebenfalls separat gespeichert werden. Meine Handy Rechnung nicht zu bezahlen hat nichts mit der Mietwohnung zu tun . Letztendlich schützt es auch den Menschen sich nicht finanziell zu übernehmen. Ich denke jeder kennt mindestens einen Menschen dem man selber nichts mehr geben würde weil er nicht vertrauenswürdig ist .

  • Also wollen sie „Klagen“ haben oder wollen sie gegen die Schufa klagen?

  • Kann man da die Entscheidungsträger, die den Weg des Gesetzes und Rechtstaats verlassen haben, nicht persönlich verklagen?

    Ohne Gefängnisstrafe wird sich da an diesem Verhalten nicht so viel ändern, denn die Unternehmen werden die Schadenssumme aus der Portokasse begleichen und durch die Verstöße schlimmstenfalls mehr verdient haben, als sie am Ende als Strafe zahlen.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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