Roaming nur auf Abruf
Roaming-Irreführung: Verbraucherzentrale will gegen o2 klagen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband nötigt uns zu einem kurzen Nachtrag in Sachen o2 und Roaming. Nachdem wir bereits heute früh darauf hinweisen konnten, dass der Netzbetreiber seine Roaming-Kunden im Ausland drosselt, wirft der Verbraucherzentrale Bundesverband der Telefónica-Tochter jetzt auch noch die Irreführung ihrer Kunden vor.
So hätte der Netzbetreiber Teile seiner Kunden nicht automatisch auf die neuen, seit Mitte Juni gültigen Roaming-Regelungen umgestellt sondern vorausgesetzt, dass diese per SMS um die neuen Konditionen bitten:
Mit dem Wegfall der Roaming-Gebühren seit dem 15. Juni 2017 dürfen keine zusätzlichen Entgelte mehr für Gespräche aus dem EU-Ausland nach Deutschland erhoben werden. Telefonieren, SMS schreiben und surfen kostet im EU-Ausland nun so viel wie zu Hause. Die O2-Kunden des Telekommunikationsunternehmens Telefonica sollen von dem Wegfall aber erst dann profitieren dürfen, wenn sie zuvor eine SMS an ihren Anbieter schicken. Diese Vorgehensweise will der vzbv nun gerichtlich untersagen lassen. […]
Ein Vorgehen, gegen das der Verbraucherzentrale Bundesverband heute eine Klage angekündigt hat.
Nach Auffassung der Verbraucherschützer verstößt o2 mit seiner Vorgehensweise gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb: Verbraucher müssten annehmen, dass die neue Roaming-Regelung nur dann für sie gelte, wenn sie zuvor eine entsprechende SMS an ihren Anbieter O2 geschrieben hätten. Dies steht nach Ansicht des vzbv jedoch nicht mit der EU-Verordnung in Einklang.
O2-Kunden könnten nur dann von den neuen Roaming-Vorschriften profitieren, wenn sie aktiv per SMS in diesen neuen Roaming-Tarif wechseln – so informiert O2 auf seiner Internetseite. Diesen aktiven Wechsel müssen all jene Kunden vollziehen, die bislang keinen regulierten EU-Roaming-Tarif des Anbieters haben.