Stichtag 15. Juni
Roaming-Ende könnte Inlands-Tarife teurer machen
Die Europäische Kommission nutzt den ersten Mittwoch im Februar um über die finale Einigung zur Abschaffung der Roamingaufschläge zu informieren.
Ab dem 15. Juni, so die EU-Pressestelle, werden Europäer in den Grenzen der EU reisen können, ohne Roaminggebühren zahlen zu müssen. Nach Jahren zäher Verhandlungen hätten sich das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die Kommission nun über die Regulierungen geeinigt die das Zuzahlungsfreie Reisen möglich machen sollen.
Die gute Nachricht: 90-Tage-Limit entfällt
So wird auch die noch im vergangenen Jahr diskutierte Obergrenze von 90 Reisetagen pro Jahr entfallen. Initial hatte die EU geplant, die Nutzung des eigenen Handys im Ausland auf 90 Tage zu beschränken – anschließend sollten wieder Roaming-Kosten anfallen dürfen. Mit der Regelung wollte die EU-Kommission hiesige Mobilfunknutzer davon abhalten, günstigen Handy-Tarif im Ausland abzuschließen und diese dann wie einen innerdeutschen Vertrag 365 Tage im Jahr zu nutzen.
Nun haben sich die EU-Organe über die Preise verständigt, die sich die Betreiber gegenseitig in Rechnung stellen können und will gestatteten, dass Anbieter der missbräuchlichen Nutzung ihrer SIM-Karten (etwa die dauerhafte Auslandsnutzung) unterbinden können.
Die schlechte Nachricht: Inlands-Tarife dürften teurer werden
Die neue Regelung dürfte jedoch zur Folge haben, dass die Preise von Inlands-Tarifen anziehen. Dies berichtet die Tagesschau unter Berufung auf den Body of European Regulators for Electronic Communications, kurz BEREC.
Die europäische Regulierungsstelle Berec fand die Regelung dazu allerdings schwammig und warnte, die Telekom-Firmen könnten als Reaktion auf die Roaming-Abschaffung die Inlands-Tarife anheben.
Die Europäische Kommission schreibt in ihrer heutigen Meldung:
Dank dieser politischen Einigung über die Vorleistungsbedingungen sowie dank der Regelung der angemessenen Nutzung und des Tragfähigkeitsmechanismus, die von der Kommission im Dezember 2016 vorgelegt worden waren, werden Verbraucher ihre Mobilgeräte auch auf vorübergehenden Auslandsreisen in der EU zu den Bedingungen ihrer inländischen Verträge nutzen können. Wenn Verbraucher die vertraglichen Nutzungsgrenzen beim Roaming überschreiten, dürfen etwaige zusätzliche Entgelte nicht höher sein als die für die Vorleistungsebene festgelegten Obergrenzen.
Geeinigt wurde sich dabei auf die folgenden Obergrenzen:
- 3,2 Cent pro Minute für Anrufe, ab 15. Juni 2017
- 1 Cent pro SMS, ab 15. Juni 2017
- eine schrittweise Senkung der Preisobergrenzen für Datenverkehr über 5 Jahre, von 7,7 EUR pro GB (ab 15. Juni 2017) auf 6 EUR pro GB (ab 1. Januar 2018), dann auf 4,5 EUR pro GB (ab 1. Januar 2019), 3,5 EUR pro GB (ab 1. Januar 2020), 3 EUR pro GB (ab 1. Januar 2021) und schließlich 2,5 EUR pro GB (ab 1. Januar 2022).
Das bisherige Roaming-Drama in 10 Akten:
- 04/2014 – EU: Abschaffung der Roaming-Gebühren bis 2015
- 05/2015 – Roaming-Gebühren bleiben bis mindestens Ende 2016
- 05/2015 – Roaming-Gebühren sollen doch erst Ende 2018 fallen
- 06/2015 – Kommissar Oetti: EU-Roaming ab Mitte 2017 ohne Gebühren
- 06/2015 – Oettinger lag richtig: Keine Roaming-Gebühren ab Juni 2017
- 07/2015 – Roaming-Ende: Im Dezember 2016 werden Ausnahmen festgelegt
- 10/2015 – Abschaffung der Roaming-Gebühren ab 2017: EU-Parlament stimmt zu
- 09/2016 – Roaming-Ende 2017: Maximal 90 Tage pro Jahr
- 09/2016 – Roaming-Ende: 90-Tage-Regel soll gekippt werden
- 09/2016 – Video: Oettingers improvisierte Roaming-Begründung