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Schlagabtausch mit WetterOnline

Rechtsstreit um WarnWetter-App: Teilerfolg für den DWD

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25 Kommentare 25

Die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln (PDF) lässt keinen Zweifel daran, dass der Streit zwischen dem privaten Wetter-Anbieter „WetterOnline“ und dem Deutschen Wetterdienst (DWD) noch lange nicht überstanden ist.

Wetter Apps

Bereits im ersten Absatz unterstreicht das OLG: Über die im aktuellen Verfahren umstrittene öffentlich-rechtliche Zulässigkeit der WarnWetter-App muss das Verwaltungsgericht entscheiden. Immerhin: Die Bundesbehörde kann im Streit mit der privaten Konkurrenz einen Teilerfolg für sich verbuchen.

Nach Auffassung des OLG Köln lasse sich aus dem Wettbewerbsrecht kein Unterlassungsanspruch gegen den Deutschen Wetterdienst herleiten. Die Bereitstellung der WarnWetter-App sei zudem nicht als „geschäftliche Handlung“ im Sinne des Wettbewerbsrechts zu bewerten.

Klage sollte Gratis-Konkurrenz ausschalten

Zur Erinnerung: WetterOnline war es als Anbieter einer kommerziellen Wetter-App ein Dorn im Auge, dass der Deutsche Wetterdienst als Bundesbehörde eine kostenlose und werbefreie Wetter-App anbietet.

Die Wetter Online GmbH hatte die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträger des Deutschen Wetterdienstes in erster Instanz daraufhin erfolgreich auf ein Verbot der WarnWetter-App verklagt, soweit diese den Nutzern kostenlos und werbefrei nicht nur amtliche Unwetterwarnungen, sondern auch weitere Wetterinformationen zur Verfügung stellte. Die Klägerin argumentierte u.a. damit, die aus Steuergeldern finanzierte App benachteilige die privaten Wetteranbieter durch ein kostenloses Angebot, das über amtliche Unwetterwarnungen hinausgehe.

Der Deutsche Wetterdienst war im Streit mit den Machern der App „WetterOnline“ Ende letzten Jahres erst mal eingeknickt und hatte nach dem Gerichtsentscheid aus dem November den Leistungsumfang der WarnWetter-App zurückgestuft. Seitdem informiert die kostenlose Version nur noch über die aktuelle Wetterlage und vorliegende Warnmeldungen. Zusätzliche Funktionen erfordern einen In-App-Kauf in Höhe von 1,99 Euro.

Nun scheint sich das Blatt zu wenden: Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat entscheiden, dass sich aus dem Wettbewerbsrecht kein Unterlassungsanspruch gegen den Deutschen Wetterdienst herleiten lässt.

Da der Deutsche Wetterdienst aufgrund seiner gesetzlich normierten Aufgabe tätig sei, könne im Rahmen des ihm konkret gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs kein Wettbewerbsrecht angewandt werden. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die WarnWetter-App kostenpflichtig sei und dadurch Einnahmen erzielt würden. Nun müsse sich WetterOnline erst mal an das Verwaltungsgericht wenden.

Allerdings:

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, weil die Sache grundsätzliche Bedeutung hat und die zu Grunde liegenden Rechtsfragen noch nicht höchstrichterlich geklärt sind.

Nach der Klage von WetterOnline straften Nutzer das private Angebot mit schlechten App Store-Bewertungen ab und sorgten dafür, dass Warnwetter an der Konkurrenz vorbeizog.

Header-Bild: Justiz NRW
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17. Jul 2018 um 11:23 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    25 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Meiner Meinung nach müsste man dann auch gegen die GEZ Klagen, da liegt die Sachlage ähnlich.

    • So? Dann klär uns mal auf, was das eine mit dem anderen zu tun hat!

    • Da es die GEZ seit der Einführung des neuen Systems nicht mehr gibt, kann man sie auch nicht mehr verklagen. Rechtsnachfolgerin ist der „Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von ARD und ZDF in Deutschland“. Du kannst natürlich gerne versuchen die GEZ trotzdem zu verklagen.

      • Kluscheißeralarm…
        Aber du weißt wovon er redet. Einfach nir dämlich dein Kommentar. In der Schule wohl der Streber in der ersten Reihe gewesen.

      • @Denis123 Nö. Nicht dämlich. Recht hat SmartHome. Zumal es einen rechtlichen Unterschied zwischen Rundfunkgebühr (damals) und Rundfunkbeitrag (heute) gibt. (Ich saß in der Schule meistens so in der Mitte.) — Und was hat die GEZ … hüstel … der Rundfunkbeitrag jetzt mit dem DWD zu tun?

  • Ich finde das immer noch skandalös. Eine Behörde bietet „mal“ eine gute und nützliche App an, die sogar dem Schutz der Bevölkerung dienen kann, und dann MUSS sie sie kostenpflichtig (zumindest in Teilen) machen. Ich hoffe, hier kommen dir Gerichte noch zu einem besseren Urteil.

  • Totaler blödsinn. Lass sie das doch kostenlos machen.
    Schlechte PR für WetterOnline

  • Der DWD hat ne super App, die tatsächlich das richtige Wetter anzeigt. Wenn kommerzielle Anbieter das nicht hinkriegen, kann das doch nicht das Problem des DWD sein.

    • Hab die App noch nicht genutzt. Wenn das UI aber so 90er like wie das Icon ist, dann verzichte ich gerne :D

      • Das UI ist schlimmer als 1990.

        Ich nutze aber eine Wetter App, damit sie mir das akute Wetter anzeigt und eine korrekte Vorschau, nicht weil ich mich an einer animierten Sonnen oder Mondsymbol erfreue.

        Und da ist der Unterschied zu Wetter online, die saugen sich das Wetter irgendwie aus den Fingern und es hat mit dem tatsächlichen Wetter selten etwas zu tun (siehe kachelmann auf Twitter).

        Meine Entscheidung ist also Apple Wetter für die nächsten 6 Stunden, weil das bequem per Siri geht.

        Will ich wissen wie es morgen wird oder wenn ich mir die Großwetterlage anschauen will, nehme ich dwd oder agrarwetter von bayersdorf (genauestes Wetter).

  • Mir ist sowieso unverständlich mit welcher Berechtigung WetterOnline gegen den DWD vorgeht. Der DWD erfüllt seinen Auftrag als Behörde. Dann müssten die Mediensender der Privaten auch gegen den Medienstaatsvertrag vorgehen und ARD und ZDF das senden untersagen. Ist für mich das selbe in grün. Ich mag WarnWetter, es macht was es soll, ohne viel Schnick-Schnack und es muss nicht überladen und aufgehübscht sein.

  • Von mir aus hätten die auch mehr verlangen können. Wetteronline hatte sich damit nur ins eigene Fleisch geschnitten, als Warnwetter einen Preis einführen musste, ging der Verkauf durch die Decke xD
    Die App ist eh viel besser und zuverlässiger als der Wetteronline scheiss

  • Das Traurige ist ja, dass Warnwetter gegen so schlechte Konkurrenz antritt. Die Vorhersagen von WetterOnline sind zwar sehr gut, aber der Wille sich im Wettbewerb mit durchdachtem Design oder erweiterter Funktionalität (Stichwort Regenwarner) zu positionieren, ist nicht vorhanden.

  • Wenn etwas kostenlos ist dann muss ich entweder den Markt räumen oder einen Mehrwert erschaffen den Leute oder Webetreibende bereit sind zu bezahlen.

    Da es hier um Sicherheit durch Warnungen geht ist mir das vorgehen der Firma sehr unsympathisch und würde alleine deswegen schon die App nicht nutzen.

  • Seltsam, dass die Jungs von Wetter—Online offensichtlich noch nicht vom „Streisand Effekt“ gehört haben. Dass es im 21. Jahrhundert immer noch Firmen gibt, die in diese Falle tappen, macht nachdenklich

  • Bei warn Wetter geht es ja auch darum das alle möglichst schnell und zuverlässig vor Unwettern gewarnt werden. Immerhin zahlen wir eigentlich schon dafür, Steuern etc. Bekommt doch das Amt ;-)

  • Ich möchte euch elenden Meckerer hören, wenn ihr als Einzelperson oder kleines Team euer Geld mit der Arbeit an einer App verdient und euch dann der Staat mit einer aus Steuern finanzierten App aus dem Geschäft drängt und euere Einnahmequelle versiegt. Ich kann Wetter-Online hier komplett verstehen und verwende auch deren Premium-Dienst. Gute Arbeit muss bezahlt werden.

    • Unlauteren Wettbewerb kann man hier nicht geltend machen. Evtl. vergleichbar mit Krankenhäusern, Polizei oder Feuerwehr. Nur weil jemand ein privates Krankenhaus betreibt, kann er nicht unsere öffentlichen Krankenhäuser verklagen.
      Der einzige Unterschied ist, das es bei Wetterwarnungen noch nicht so offensichtlich wahrgenommen wird wie z.B. bei Krankenhäusern. Sehe ich da was falsch? Lasse mich gerne korrigieren.

    Redet mit. Seid nett zueinander!

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